Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bille am 05.04.2022 15:40
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Hallo,
Darf man im öffentlichen Dienst das Kundenkonto bei einem Händler auch privat nutzten?
Beim geldwerten Vorteil hat man ja pro Jahr 1080€ steuerfrei.
Was sagt ihr?
LG
Bille
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Nur wenn der AG es zu lässt und regelt.
Ein Anrecht hat man natürlich nicht darauf.