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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Aury am 06.04.2022 03:32
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Beim TVöD würde ich bei Stufe 3 anfangen aufgrund meiner Berufserfahrung, bei TV-L bietet man mir leider nur Stufe 1 an, weil die Berufserfahrung zu lange zurückliegt oder vlt genau für das Gebiet keine vorliegt (Bürokauffrau keine Erfahrung in amts-internen Abläufen, Buchhaltung gelernt, da aber keine Berufserfahrung in dem Bereich und schon gar nicht in dem spezifischen Bereich, klar ist ja keine freie Wirtschaft). Ist das so richtig? Muss ich mich dann mit Stufe 1 zufrieden geben?
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Im TV-L müsste es auch die förderlichen Zeiten geben. Der AG muss also nur wollen. Einfach sagen, dass man bei Stufe 1 nicht anfängt. Hop oder Top.
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Ist das so richtig? Muss ich mich dann mit Stufe 1 zufrieden geben?
Richtig sehr wahrscheinlich schon.
Aber zufrieden geben muss man sich damit nicht.
Der AG hat die Möglichkeit dir auch eine höhere Stufe zu geben, dazu musst du es fordern und der AG es wollen.
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Mmh der AG an sich sagt das wird von oben entschieden darauf hätte er keinen Einfluss die geben das nur an die Personalabteilung weiter. Da ich lange in Elternzeit war und raus hätten sie es so entschieden dort. Es wird auch versprochen dass die Stelle bald entfristet wird und sie hätten da gute Beziehungen dass es vlt schon durch die Rente einer Person klappt zeitnah. Also sogar vor den 2 Jahren. Ansonsten würde 2 x verlängert und dann entfristet. Ist das realistisch? Ich kenne mich da leider gar nicht aus.
Alternativ könnte es sein dass auch eine Zusage kommt auf die andere Stelle mit Stufe 3 in der Gruppe 6 allerdings und das aber unbefristet. Würdet ihr das dann vorziehen?
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Grundsätzlich solltest du dich nie darauf verlassen, was man dir mündlich zusagt. Spätestens dann, wenn der Tag kommt, an dem eintreffen sollte, was versprochen wurde, wird sich kein Schwein (abgesehen von dir selbst) sich an die getätigten Aussagen erinnern. Alternativ erinnert man sich zwar dran, aber muss die freigewordene unbefristete Stelle dann aus Grund X doch nochmal öffentlich ausschreiben, wo du dich aber natürlich drauf bewerben könntest.
Ich würde am Ehesten dort hin gehen, wo mir nicht etwas tolles in der Zukunft versprochen wird, sondern was faktisch mit einer Unterschrift vorhanden ist.
Gibt doch nichts schöneres als wenn du dort jetzt befristet anfängst, weil du in 2 Jahren eventuell wenn jemand in Rente geht, entfristet werden könntest, diese Stelle dann ausgeschrieben wird und man sich nicht für dich entscheidet, du also 2x verlängert befristet wirst und dann nach 6 Jahren rausgeworfen wird, weil man dich nicht entfristen möchte und somit das Arbeitsverhältnis nicht verlängert.
Entweder alles, was dir versprochen wird, verbindlich schriftlich festhalten oder direkt dorthin gehen, wo die Rahmenbedingungen sofort besser sind.
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Spatz -> Hand
Taube -> Dach
Der AG zeigt ja sein schlechtes Gesicht, in dem er dir nicht mehr als Stufe 1 anbietet, obwohl er könnte, wenn er wollte.
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Lieber Johann, ja genau wobei derjenige schon in den nächsten Monaten in Rente geht. Klar Stellen müssen immer ausgeschrieben werden oder? DAs wäre ja alles nur obligatorisch.
Kann der AG das denn wirklich meinst du mit AG den der an der Stelle sitzt oder den von der Personalabteilung der das entscheidet? Kann es nicht sein, dass sie das vorgetragen haben und es doch von oben abgelehnt wurde aufgrund der langen Auszeit? Bei 10 Jahren Berufserfahrung find ich es auch etwas unschön auch wenn ich die letzten 9 Jahre wenig fest gearbeitet hatte.
Lieber Wasdennnun, bin momentan nicht so in der Position zu pokern. Aber gut man kann später immer noch schauen.
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Anscheinend ist die Stufe auch an die Zugehörigkeit zum Land gebunden hat mir eine Freundin eben gesagt.
Naja es ist ja nichts in Stein gemeißelt man kann dann ja immer noch schauen. Das Beispiel mit Spatz und Taube hatte ich auch länger schon im Kopf :-)
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Im Grunde müssen Stellen immer ausgeschrieben werden, ja. Wenn du allerdings exakt das machst, was dein bisheriger Kollege, der in Rente geht, macht, könnte man deine Stelle nach Verrentung entfristen und sofern benötigt eine neue Stelle befristet ausschreiben. Alternativ wäre es auch problemlos möglich, dir neue Aufgaben zu übertragen, sofern diese eingruppierungsirrelevant sind und dir parallel eine Entfristung zu ermöglichen.
Diese Versprechen in Vorstellungsgesprächen mit dem, was zukünftig mal sein könnte, sind oft nur hinhaltequark, damit die Katze erstmal im Sack ist. Für 6 Jahre hat man dann Ruhe und im Idealfall ist der verantwortliche Personaler bis dahin schon in Rente oder über alle Berge.
Die Stufe ergibt sich aus drei Dingen:
Entweder bei keiner anrechenbaren Berufserfahrung aus der Dauer, die du bereits beim Land in der jeweiligen Entgeltgruppe beschäftigt bist. Oder aus der anrechenbaren Berufserfahrung (bis Stufe 3 ohne Probleme, Stufe 4 auch noch machbar). Oder aus Stufenvorweggewährungen als Zulage.
Bei letzterem könnte man dich bspw. selbst ohne anrechenbare Berufserfahrung mit Stufe 3 vergüten. Sobald du in Stufe 2 kommst, erhältst du Entgelt nach Stufe 4 usw., bis du bei Erreichen von Stufe 4 dann Entgelt nach Stufe 6 erhältst.
Wenn das Land, bei dem du dich bewirbst, es ernst meinen würde, aber aus irgendwelchen Gründen deine 10 Jahre Berufserfahrung nicht anerkennen kann (oder will?), könnte man dir zumindest die Stufenvorweggewährung anbieten. Scheinbar ist die Behörde aber nicht gewillt, dies zu tun, obwohl es durchaus möglich wäre, daher würde ich auf die anderweitigen Aussagen auch eher pfeifen.
Wichtig ist noch, dass Behörden oft versuchen, nur das Minimum zu geben. Da werden dann ungeschriebene Regeln befolgt, wie bspw. "Wenn der Bewerber nicht von sich aus nach Zulagen oder einer höheren Stufe fragt, machen wir das auch nicht.". Daher würde ich empfehlen, zumindest mal direkt nach einer höheren Stufe und/oder Stufenvorweggewährung zu fragen. Vielleicht warten die auch nur drauf, dass du selbst danach fragst.
Wie auch immer es ausgeht: Viel Erfolg im neuen Job.
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Ja genau wie du es beschreibst hat es sich angehört.
Also besteht bei Berufserfahrung keine Abhängigkeit daran ob ich da schon mal gearbeitet habe oder nicht?
Die Zugehörigkeit zum Land spielt nur eine Rolle, wenn keine Erfahrung vorliegt? Ist das so korrekt?
Ich hatte da schon mal nachgefragt, da hieß es man versuche sein Bestes und kam dann mit ja leider nur Stufe 1 möglich weil es eben Berufserfahrung ist die mit denen der Tätigkeit wenig zu tun hatte oder so. Büro ist Büro dachte ich. Sowas ganz genau spezifisches kann man ja in der freien Wirtschaft eh nie gemacht haben vorher.
Stufenvorweggewährungen als Zulage hatte ich da bei der TV-L Tabelle auch gelesen, das werde ich schon noch mal ansprechen. Vielen Dank für den Tipp! Habe halt Angst wenn ich zu viel frage werden sie vlt denken die ist uns zu anstrengend geben wir lieber wen anders den Job.
Danke auf jeden Fall! Naja gut sollte die andere Stelle dann doch auch noch eine Zusage später geben, da läuft noch eine längere Prüfung, dann kann man immer noch wechseln, dann sind sie aber auch selbst schuld, dass sie mich so eingestuft haben und merken es dann vlt.
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Bei der Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist es völlig egal, was du gearbeitet hast, es muss lediglich Erwerbsarbeit gewesen sein. Der Arbeitgeber kann dabei nach eigenem Ermessen Zeiten anerkennen, sofern ein Personalgewinnungsbedarf besteht.
Dieser besteht aber nur dann, wenn du klar machst, für weniger als Stufe X nicht kommen zu wollen.
Eine spätere höhere Stufe ist tariflich möglich, genauso gut kann der AG aber auch von der Anwendung entsprechender tariflicher Möglichkeiten absehen; wäre also mehr als ungewiss.
Grundsätzlich müssen Stellen nicht ausgeschrieben werden.
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Grundsätzlich müssen Stellen nicht ausgeschrieben werden.
Eben, auch so ein Beamtenkalkrieselmist.
@Aury
Leider wissen viele personaler was geht, bzw. den Entscheidern ist es halt egal, wenn Stellen unbesetzt bleiben.
Klar ist es immer ein guter Einstieg erstmal wieder Fuß zu fassen und dann schauen was geht.
Bei uns sind reihenweise junge und ältere Damen und Herren zunächst in der EG3s1 gestartet und haben jetzt 5er6er/8er/9er Posten.
Also wenn der AG dir nicht entgegen kommt, dann musst du ihm ja auch nicht treu bleiben.
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Grundsätzlich müssen Stellen nicht ausgeschrieben werden.
Eben, auch so ein Beamtenkalkrieselmist.
Genau, bei den Alimentierten siehts nämlich anders aus, da sind Dienstposten grundsätzlich auszuschreiben.
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Ah vielen Dank euch allen!
D.h. es ist auch egal, wann diese Zeiten waren auch wenn sie 20 Jahre zurückliegen? oder 8 Jahre?
Und es ist auch egal, dass ich noch nie beim ÖD beschäftigt war?
Ich versuche es noch mal. Wenn nicht, dann ist es so. Es ist nur schon etwas deprimierend, wenn man täglich 3 h fährt hin und zurück und dann 40 Euro weniger raus hat beim vorherigen 30 h Job wo man hin und zurück 40 min hatte. War leider eine Elternzeitvertretung. Ja genau es ist ja nichts in Stein gemeißelt.
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Ja und ja und ja. Der AG kann auch Zeiten, als du als Surflehrerin auf Hawaii gearbeitet hast als förderlich anerkennen.
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LOL
Naja es soll schon berufsbezogen sein sagten sie. Die Frage ist was unter berufsbezogen zählt.
Büro = Büro oder fachspezifische einzelne Büroaufgaben - den Faden kann man ja weit spannen.
Ich hab Versuch gestartet und auch noch mal Arbeitszeugnisse angehangen vlt schaffen sie es ja noch das zu ändern weil der Vertrag sollte die Tage schon vorliegen irgendwann
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OK es wurde weitergereicht, man könne das auch im Nachhinein machen und um den Prozess nicht zu verzögern, würde man es erstmal so lassen mmh sonst würde sich die Einstellung verzögern. Also ist sowas im Nachhinein anscheinend auch möglich?
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LOL
Naja es soll schon berufsbezogen sein sagten sie. Die Frage ist was unter berufsbezogen zählt.
Büro = Büro oder fachspezifische einzelne Büroaufgaben - den Faden kann man ja weit spannen.
Ich hab Versuch gestartet und auch noch mal Arbeitszeugnisse angehangen vlt schaffen sie es ja noch das zu ändern weil der Vertrag sollte die Tage schon vorliegen irgendwann
Doch, das meinte ich schon ernst. Der Arbeitgeber kann weitestgehend anerkennen, was er will. Genausogut kann er aber auch einschränken, was er anerkennen will.
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OK es wurde weitergereicht, man könne das auch im Nachhinein machen und um den Prozess nicht zu verzögern, würde man es erstmal so lassen mmh sonst würde sich die Einstellung verzögern. Also ist sowas im Nachhinein anscheinend auch möglich?
Tariflich ist eine Anerkennung im Nachhinein nicht möglich. Ergibt sich schon aus der Logik, dass die Anerkennung von förderlichen Zeiten für die Stufenzuordnung nur bei Vorliegen eines Personalgewinnungsproblems möglich ist. Wenn du schon angefangen hast dort zu arbeiten, besteht dieses Problem nicht mehr.
Aber:
Das hält viele Arbeitgeber nicht davon ab, das dennoch im Nachhinein zu machen und die Stufe erst nach Arbeitsbeginn ggf. höher festzulegen. Ist zwar tarifwidrig, aber wird dennoch gemacht. Allerdings hast du dann kein Druckmittel mehr, falls dir die festgelegte Stufe nicht zusagt (außer in der Probezeit zu gehen).
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Oha. Ja sie sagen es wäre wichtig dass ich erstmal da bin und sonst würde sich alles verzögern und die Begründungen bei meinen Tätigkeiten wären aufwendiger, das im Nachgang zu machen wäre da taktvoller. Naja ich hoffe mal es klappt, ja ansonsten ist eben nichts in Stein gemeißelt. Aber vielen Dank für die umfassenden Infos!
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OK es wurde weitergereicht, man könne das auch im Nachhinein machen und um den Prozess nicht zu verzögern, würde man es erstmal so lassen mmh sonst würde sich die Einstellung verzögern. Also ist sowas im Nachhinein anscheinend auch möglich?
Tariflich ist eine Anerkennung im Nachhinein nicht möglich. Ergibt sich schon aus der Logik, dass die Anerkennung von förderlichen Zeiten für die Stufenzuordnung nur bei Vorliegen eines Personalgewinnungsproblems möglich ist. Wenn du schon angefangen hast dort zu arbeiten, besteht dieses Problem nicht mehr.
Aber:
Das hält viele Arbeitgeber nicht davon ab, das dennoch im Nachhinein zu machen und die Stufe erst nach Arbeitsbeginn ggf. höher festzulegen. Ist zwar tarifwidrig, aber wird dennoch gemacht. Allerdings hast du dann kein Druckmittel mehr, falls dir die festgelegte Stufe nicht zusagt (außer in der Probezeit zu gehen).
Na, da sehe ich nicht so hart.
Man kann natürlich auch erst nach der Einstellung die konkrete Stufe feststellen.
Das ist nicht tarifwidrig!
Es muss aber natürlich vorher festgestellt worden sein, dass man ein Personalgewinnungsproblem hat und die Person eingestellt werden kann, weil man ihr zusagt, dass sie förderliche Zeiten anerkannt bekommen kann. Man aber über die Höhe sich noch nicht endgültig im klaren ist.
und wie du schon schreibst, bleibt das Personalgewinnungsproblem ja bestehen, weil die Person ja immer noch weg gehen kann, wenn sie keine Stufe bekommt.
Reales Beispiel: So lag bei uns halt mal das letzte Arbeitszeugnis nicht vor und man weigerte sich dise Zeiten schon als förderliche Zeiten anzuerkennen.
wurde dann aber nachgeholt, weil dann halt was zum Lochen und Abheften vorhanden war.
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Ah das hört sich doch gut an! Also besteht ja doch noch Hoffnung! Gut ich werde euch auf den laufenden halten!!!
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Ja und ja und ja. Der AG kann auch Zeiten, als du als Surflehrerin auf Hawaii gearbeitet hast als förderlich anerkennen.
Ich würde hier aber ergänzen, dass, je nach Organisationsstruktur des AG, "von oben" Richtlinien zur Anerkennung von förderlichen Zeiten vorgegeben werden.
In Berlin z.B.:
Als förderliche Zeiten kommen gleichartige oder gleichwertige Tätigkeiten in Betracht, die der Bewerber auch bei einem anderen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber, ggf. auch im Ausland, ausgeübt hat.
Förderliche Zeiten im Tarifsinne können aber auch in Werkvertrags- oder freien Dienstverhältnissen oder
in selbständiger Tätigkeit ausgeübt worden sein.
Sie können vorliegen, wenn die frühere Tätigkeit mit der auszuübenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang steht und Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind.
Wenn die TE also als Angestellte im Bäderbetrieb tätig wäre, ist die "Surflehrerin" ggf. förderlich. In einem Vorzimmer im Büro eher nicht.
Natürlich fällt in diesem Richtlinien der obligatorische Hinweis auf eine "spätere Prüfung durch den Rechnungshof".
Es wird den Einstellungsbehörden also zumindest nicht leicht gemacht, ihr Personal gleich zu Beginn "gut" zu bezahlen.
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Es wird den Einstellungsbehörden also zumindest nicht leicht gemacht, ihr Personal gleich zu Beginn "gut" zu bezahlen.
Eben, aber nur weil der AG es so will (und der AG es eben von oben so nach unten diktiert), nicht weil es tariflich ausgeschlossen ist (wie es gerne von Beamtenkalkrieselnde PersonalerInnen dargestellt wird)
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Es wird den Einstellungsbehörden also zumindest nicht leicht gemacht, ihr Personal gleich zu Beginn "gut" zu bezahlen.
Eben, aber nur weil der AG es so will (und der AG es eben von oben so nach unten diktiert), nicht weil es tariflich ausgeschlossen ist (wie es gerne von Beamtenkalkrieselnde PersonalerInnen dargestellt wird)
Du hast vollkommen recht. Das ist dann aber in der Regel dem Mindset der Führung des Personalservice geschuldet.
Und man muss hier vermutlich auch realistisch bleiben: Für eine E6-Stelle dürfte der Bewerberpool ausreichend groß sein, sodass es hier gar nicht erst zu einer Situation der Nichtbesetzung kommen dürfte.
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Es wird derzeit noch sehr viel rumgedruckst. Es handelt sich um eine E8. Anscheinend muss man erst schöne Begründungen schreiben, wie die Jahre zur Stelle passen. Kann ich das auch selbst bei der Personalabteilung einreichen oder müssen das Vorgesetzte (wegen der Stellenbeschreibung an sich wohl) tun und einreichen?
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Es geht mir wohlgemerkt nicht um die Eingruppierung sondern um die Stufe in der Eingruppierung. Könnte es auch passieren dass die Eingruppierung runtergeschraubt werden könnte im schlimmsten Fall? Muss den Antrag auf höhere Stufe bezüglich Zeugnissen auch der Vorgesetzte unterschreiben? Oder kann ich einfach meine Zeugnisse an die Personalabteilung schicken (die wurden nämlich gar nicht mitgeschickt bis jetzt) und bitten die Stufe neu zu bestimmen?
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Noch eins. Wie ist das mit der schädlichen Unterbrechung beim TV-L?
Gilt das nur für die vorherige Stufe wenn man schon beim ÖD ist oder gilt das auch für private Firmen wo man vorher beschäftigt war? So dass der letzte Job nicht länger als 3 Jahre her sein darf? Egal wo? Während einer Befristung steigt man aber schon von Stufe 1 nach Stufe 2 z.B. nach Jahr? Oder bleibt man da immer gleich?
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Es wird derzeit noch sehr viel rumgedruckst. Es handelt sich um eine E8. Anscheinend muss man erst schöne Begründungen schreiben, wie die Jahre zur Stelle passen. Kann ich das auch selbst bei der Personalabteilung einreichen oder müssen das Vorgesetzte (wegen der Stellenbeschreibung an sich wohl) tun und einreichen?
Wie und durch wem der AG zu seinen Entscheidungen kommt und wie er sich intern organisiert ist ihm selbst überlassen und kann man dir hier nicht beantworten.
Klar kannst du direkt oder über deinen Vorgesetzten mit der PA kommunizieren.
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Mmh wie ist das mit schädlicher Unterbrechung im TV-L? Zählt das nur wenn man vorher beim ÖD war oder auch für eine private Firma, quasi Anstellung bei vorheriger Firma (privat) ist länger als 3 Jahre unterbrochen in dieser Tätigkeit die ähnlich ist, dann ist das eine schädliche Unterbrechung?
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Wie ich mitbekommen habe, versucht man die Stufe vor oder mit dem Vorgesetzten zu drücken. Obwohl eine 3 locker möglich wäre wird nur eine 2 angefragt. Die 3 wird also gar nicht erst versucht. Mir schwant, dass man Angst hat durch genauere Prüfungen die erkämpfte höhere EG zu verlieren und dann selbst vlt mit weniger dazustehen. Budget ist nicht das Problem. Und es sind auch sehr gute Beziehungen nach oben vorhanden. Was kann hier der Hintergrund sein? Stelle war btw nicht einfach zu besetzen......man hat also schon Interesse. Irgendwie sehr paradox das Ganze......
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Tja, man will halt Geld sparen und glaubt, du machst da mit und bleibst trotzdem.
So ist es beim Pokerspiel halt.
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Bei den Berufsjahren wird doch nichts groß überprüft bis auf die Zeugnisse oder?
Muss man sich da wirklich Sorgen machen, dass die EG neu geprüft wird? Oder kann das der Herr in der Perso durchwinken wenn man mit dem doch so gut ist? Kann man das auch selbst da abgeben und um Überprüfung bitten oder ist man da auf eine Unterschrift und Goodwill des Vorgesetzten angewiesen?
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Es wird derzeit noch sehr viel rumgedruckst. Es handelt sich um eine E8. Anscheinend muss man erst schöne Begründungen schreiben, wie die Jahre zur Stelle passen. Kann ich das auch selbst bei der Personalabteilung einreichen oder müssen das Vorgesetzte (wegen der Stellenbeschreibung an sich wohl) tun und einreichen?
Wie und durch wem der AG zu seinen Entscheidungen kommt und wie er sich intern organisiert ist ihm selbst überlassen und kann man dir hier nicht beantworten.
Klar kannst du direkt oder über deinen Vorgesetzten mit der PA kommunizieren.
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Ja macht vielleicht nur kein so gutes Bild dann solange man sich noch in der 6 monatigen Probezeit befindet....
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So Antwort von der Perso: die Tätigkeit passt zur EG 6. Was ich nun mache ist höher wertig und das ist nicht einschlägige Berufserfahrung. In EG 6 hätte ich die 3 bekommen. Toll oder. Wusste wieder keiner. Förderliche Zeiten hätten VOR Vertrag gewährt werden können auf Antrag ohne Problem aber glaub mit Personalgewinnung zusammen das gehört wohl zusammen irgendwie ohne Personalgewinnungsmasche wäre es nicht gegangen.
Alternative Stufenzulage könne man wohl beantragen muss aber dann vorlegen dass man aktuelle Angebote hat von der Konkurrenz ob die gleichwertig sein müssen weiss ich nicht. Vlt täte auch ein Bescheid vom Jobcenter reichen dass man nur 100 mehr verdient? Das ist irgendwie schon übel. Also bleib ich auf 1 und muss mir was überlegen.