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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gezza75 am 06.04.2022 09:40
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Ich bin derzeit bei einer Stadtverwaltung angestellt und möchte in eine andere Stadtverwaltung wechseln, die dazu in einem anderen Bundesland liegt. Nun soll ich zur Vertragsunterzeichnung anreisen und diesbzgl. hätte ich eine Frage: wird der derzeitige Arbeitgeber von meinem Jobwechsel in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel durch das Anfordern der Personalakte? Bisher habe ich keine Einwilligung in meine Akteneinsicht gegeben. Ist es ggf. möglich das dies "unbemerkt" geschieht ohne das ich es mitbekomme?
Danke für die Antworten.
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Eine Versetzung ist hier nicht möglich.
Das Arbeitsverhältnis bei der Stadtverwaltung muss beendet werden, druch Auflöung im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung des Arbeitnehmers. Dieses bedeutet, dass du deinen jetzigen Arbeitgeber informieren musst. Eigentlich sollte dass schon vor einer Vertragsunterzeichnung geklärt sein
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wird der derzeitige Arbeitgeber von meinem Jobwechsel in Kenntnis gesetzt,
Ja, von Dir, wenn du eine fristgerechte Kündigung ihm zusendest.
Ist es ggf. möglich das dies "unbemerkt" geschieht ohne das ich es mitbekomme?
Ja, aber nicht legal. Da rufen sich die "KollegInnen" schon mal gegenseitig an.