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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 06.04.2022 19:12
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Standesbeamter müssen ja zur Bestellung das Seminar in Bad Salzschlirf besuchen. Gilt dies auch für die Standesamtsaufsicht?
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Ja
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Danke. Weißt Du, wo das geregelt ist?
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Danke. Weißt Du, wo das geregelt ist?
Leider nein. Analog § 2 PStG würde ich sagen.
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Das ergibt ggf. aus den Ausführungsverordnungen. Welches Bundesland?
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Niedersachsen.
http://www.schure.de/21051/ndsavopstg.htm
Kann hier nichts dazu finden.