Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KingLuy am 08.04.2022 09:52

Titel: Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: KingLuy am 08.04.2022 09:52
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zu Urlaub in der Probezeit im Umfeld TV-H. Man kann ja nur so viel Urlaub nehmen den man schon erwirtschaftet hat. Wie ist das jetzt aber wenn ich schon fest Urlaube gebucht habe. Welche Möglichkeiten habe ich um meine Urlaube auch war zunehmen? Die Urlaube in der Probezeit liegend übersteigen die erwirtschafteten Tage.

Grüße
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 10:11
Wer behauptet denn so einen Blödsinn, dass man nicht mehr als den "erwirtschafteten" Urlaub nehmen kann?
Man hat zwar keinen Anspruch, aber das bedeutet ja nicht, das der AG einem nicht den Urlaub gewähren kann.
Einfach mal nett fragen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: KingLuy am 08.04.2022 11:13
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Fireball84 am 08.04.2022 11:38
Hilft zwar jetzt nicht mehr, aber ich bin immer gut damit gefahren, so etwas im Nachgang zum Vorstellungsgespräch oder beim Telefonat im Rahmen der Jobzusage anzusprechen und mir "grünes Licht zu holen".
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 08.04.2022 11:40
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 12:02
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?
Na da sind dann halt uninformierte Menschen unterwegs.
Wenn ich dir bestätige das wir auf ner Scheibe leben, wirst du mir ja auch nicht glauben 8)
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 12:06
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?
Also dem möchte ich widersprechen:
Es besteht kein Anspruch auf den Jahresurlaub, den erhält man erst nach 6 Monaten.
Bei 5 T Woche und 30 Tage Urlaub, hat man aber durchaus einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen nach 2 Monaten, auch in der Probezeit (sofern nicht einzelvertraglich was anderes vereinbart wurde)

Und ein vernünftiger AG wird einem im durchaus auch schon vorher gebuchten 2Wochen Urlaub genehmigen, auch wenn man noch in der Probezeit ist.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Lars73 am 08.04.2022 12:34
Bei 5 T Woche und 30 Tage Urlaub, hat man aber durchaus einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen nach 2 Monaten, auch in der Probezeit (sofern nicht einzelvertraglich was anderes vereinbart wurde)

Ein solcher Teilurlaubsanspruch besteht m.E. nur unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BUrlG.
D.h. bei Arbeitsbeginn im 2. Halbjahr, befristet Vertrag bis 6 Monate oder Ausscheiden durch Kündigung etc. vor erreichen der 6 Monate (der Teilurlaubsanspruch entsteht sobald klar ist, dass die Wartezeit nach §4 BUrlG nicht erreicht wird).
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 08.04.2022 13:21
Stimmt, danke für die Präzisierung.
Also hat der Urlaubsanspruch nichts mit der Probezeit zu tun.
Sondern alleinig nur was mit der Wartezeit nach §4 BUrlG und deren Erfüllungsmöglichkeit.

Hoffe ich vergesse das nicht wieder :P
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Johann am 08.04.2022 13:23
In erster Linie hilft es immer, einfach mit dem Arbeitgeber (oder hier mit dem Vorgesetzten, der den Urlaub genehmigt) zu sprechen. Wenn du den Urlaub schon vor Stellenantritt gebucht hast, muss man schon ein ziemlicher Arsch sein und die Beziehung nachhaltig negativ verlaufen lassen wollen, um diesen dennoch abzulehnen. (Vorausgesetzt es gibt keinen wichtigen Grund, ihn abzulehnen)

Unbezahlt freistellen würde dem Arbeitgeber wenig nützen. Das führt ja nur dazu, dass du neben den normalen Urlaubs- und Krankheitstagen zusätzlich noch weitere Tage nicht der Tätigkeit nachgehen kannst, für die du eingestellt wurdest. Dem Arbeitgeber sind die paar Euro recht egal, hauptsache du machst die Arbeit.

Meistens reicht es aber, mit den Leuten zu reden statt gleich mit Gesetzen und Ansprüchen um die Ecke zu kommen. Am Ende könnte der Arbeitgeber den Urlaub trotz bestehendem Anspruch ablehnen, wenn zu dem Zeitpunkt bspw. nur noch du da wärst, weil alle anderen Urlaub machen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: KingLuy am 08.04.2022 13:34
Vielen dank für die vielen umfangreichen Erklärungen und Ratschläge. Ich bin auch ein Fan von dem nett fragen und reden. Scheint auch so ganz gut zu klappen, Es wird aber dennoch auf eine Teilung hinauslaufen. Ich habe 7 Tage die ich benötige. 2-3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaubsanspruch und der Rest könnte aus unbezahlter Freistellung aufgefüllt werden. Ist aber noch nicht final geklärt.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: xap am 09.04.2022 07:30
Der Rest könnte auch mittels Gleitzeit realisiert werden, wenn das eine Möglichkeit ist.

Urlaubsanspruch erlangt man natürlich auch während und für die Probezeit. Allerdings pro Monat immer nur im Umfang von 1/12 deines Jahresurlaubs. Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe ist Quatsch.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 09.04.2022 07:47
Der Rest könnte auch mittels Gleitzeit realisiert werden, wenn das eine Möglichkeit ist.

Urlaubsanspruch erlangt man natürlich auch während und für die Probezeit. Allerdings pro Monat immer nur im Umfang von 1/12 deines Jahresurlaubs. Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe ist Quatsch.
Natürlich darf man jederzeit, auch in der Probezeit, Urlaub nehmen.
Anspruch erwirbt man jedoch nur eingeschränkt, laut BUrlG.
Das was du schreibst stimmt nur für Angestellte die ab dem 1.7. des Jahres anfangen.
Wenn ich das BUrlG jetzt richtig verstanden habe, hast du, wenn du am 1.6. anfängst Ende November keinen Urlaubsanspruch und dann zum 1.12. den vollen Urlaubsanspruch von 7/12.
@Lars korrekt? oder hat man da 6/12 Anspruch und  das 1/12 erwirbt man dann ende des Monats?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: MH am 09.04.2022 15:56
Bei uns ist es immer wünschenswert, sowas bereits im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Habe schon mitbekommen, dass Kollegen 3 Wochen Urlaub fest gebucht haben, welcher in der Probezeit ist. Das kam überhaupt nicht gut an, da man das bei Einstellung schon wusste....und verschwieg🤷.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: DiVO am 11.04.2022 10:04
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?

Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Meiner Frau hatten sie, als sie ihre aktuelle Stelle damals zum 01.04. angetreten hat, den gleichen Blödsinn erzählt. Um des lieben Frieden Willen hat sie die Kröte geschluckt und das so akzeptiert. Nach Beendigung der Probezeit hatte sie dann für Oktober bis Dezember, laut Betriebstvereinbarung findet kein Übertrag von Resturlaub in das Folgejahr statt,sodass sie dann in diesen drei Monaten 23 Tage Urlaub nehmen musste plus Überstundenabbau vor Jahresende.

Wie begeistert waren ihr Abteilungsleiter und ihre Kollegen, dass sie in den letzten drei Monaten nur sechs Wochen gearbeitet hat? Null komma null. Wäre dieser Ärger vermeidbar gewesen? Definitiv.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 11.04.2022 10:14
Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Na die rechtlichen Grundlagen haben meine Vorposter schon dargelegt. Es hält den Arbeitgeber jedoch nicht davon ab, ohne vorhandenen Anspruch bereits Urlaub zu gewähren. Dann käme es auch nicht zu dem Durcheinander bei deiner Frau, dort hätte man die Überstunden auch auszahlen lassen können.

Ansonsten ist die fehlende Begeisterung des Abteilungsleiters und anderen nicht das Problem deiner Frau, das liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, der auch anders entscheiden hätte können.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 11.04.2022 10:21

Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?
Weil das BUrlG es so festgelegt hat!
Zitat
Meiner Frau hatten sie, als sie ihre aktuelle Stelle damals zum 01.04. angetreten hat, den gleichen Blödsinn erzählt. Um des lieben Frieden Willen hat sie die Kröte geschluckt und das so akzeptiert. Nach Beendigung der Probezeit hatte sie dann für Oktober bis Dezember, laut Betriebstvereinbarung findet kein Übertrag von Resturlaub in das Folgejahr statt,sodass sie dann in diesen drei Monaten 23 Tage Urlaub nehmen musste plus Überstundenabbau vor Jahresende.

Wie begeistert waren ihr Abteilungsleiter und ihre Kollegen, dass sie in den letzten drei Monaten nur sechs Wochen gearbeitet hat? Null komma null. Wäre dieser Ärger vermeidbar gewesen? Definitiv.
Kein Anspruch haben heißt nicht, dass man nicht Urlaub gewährt bekommen kann. Man kann ihn nur nicht einklagen.

Also ist es bei deiner Frau ein hausgemachtes Problem gewesen, welches der Abteilungsleiter selbst verursacht hat, weil er deiner Frau eben nicht gesagt hat: nehmen sie mal 2-3 Wochen Urlaub im Sommern, sonst fehlen sie mir am Ende des Jahres zu viel.

Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Lars73 am 11.04.2022 10:24
Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Das hat nichts mit der Probezeit zu tun. Sondern wie schon beschrieben mit den Regelungen zur Wartezeit nach BUrlG.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: KingLuy am 12.04.2022 08:55
Vielen dank für die vielen umfangreichen Erklärungen und Ratschläge. Ich bin auch ein Fan von dem nett fragen und reden. Scheint auch so ganz gut zu klappen, Es wird aber dennoch auf eine Teilung hinauslaufen. Ich habe 7 Tage die ich benötige. 2-3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaubsanspruch und der Rest könnte aus unbezahlter Freistellung aufgefüllt werden. Ist aber noch nicht final geklärt.

Ist jetzt geklärt:
3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaub, maximal 3 Gleittage und dann mindestens ein Tag unbezahlter Urlaub.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: MH am 12.04.2022 18:11
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vorallem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: KingLuy am 14.04.2022 07:13
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vor allem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.
Ich würde mir solch eine Frage von dem Personaler wünschen. Der Bewerber ist derjenige der diese Situation eher selten hat und solch etwas eher vergessen kann. Personaler machen das täglich. Kleine Frage im Nebensatz: "Haben Sie eventuell Urlaube in der nächsten Zeit welche Sie nur schlecht verschieben können?"

Ich hab da ehrlich nicht dran gedacht. Man wechselt einfach nicht täglich seinen Arbeitgeber!
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: MH am 14.04.2022 09:33
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vor allem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.
Ich würde mir solch eine Frage von dem Personaler wünschen. Der Bewerber ist derjenige der diese Situation eher selten hat und solch etwas eher vergessen kann. Personaler machen das täglich. Kleine Frage im Nebensatz: "Haben Sie eventuell Urlaube in der nächsten Zeit welche Sie nur schlecht verschieben können?"

Ich hab da ehrlich nicht dran gedacht. Man wechselt einfach nicht täglich seinen Arbeitgeber!

Ja, da gebe ich ihnen Recht. Wäre eine einfache Frage im VS gewesen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Lars73 am 14.04.2022 10:14
Warum sollt man dies mit jedem Bewerber erörtern? Maximal beim Einstellungsangebot könnte man Fragen. Aber wozu? Weil es Beschäftigte gibt welche sich darüber keinen Kopf machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jemand der einen Urlaub plant dies frühzeitig klärt.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 10:23
Warum sollt man dies mit jedem Bewerber erörtern? Maximal beim Einstellungsangebot könnte man Fragen. Aber wozu? Weil es Beschäftigte gibt welche sich darüber keinen Kopf machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jemand der einen Urlaub plant dies frühzeitig klärt.

Sehe ich auch so. Wenn der AG z.B. Betriebsferien in naher Zukunft nach der Einstellung hat, würde ich von ihm erwarten, dass er mir das frühzeitig mitteilt. Wenn der AN wg. Urlaubsplanung nicht zur Verfügung steht, liegts am AN darauf hinzuweisen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 14.04.2022 11:09
Warum sollt man dies mit jedem Bewerber erörtern? Maximal beim Einstellungsangebot könnte man Fragen. Aber wozu? Weil es Beschäftigte gibt welche sich darüber keinen Kopf machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jemand der einen Urlaub plant dies frühzeitig klärt.
Wir machen das in der Tat trotzdem, auch die Frage: "Wissen sie denn wieviel sie bei uns verdienen werden?", stellen wir den Leuten.
(Sofern sie nicht am Ende selbst Fragen.)
Gibt dann regelmäßig im Beurteilungsbogen entsprechende Abzüge in der B-Note.
Geben den Leuten (wenn wir sie denn trotzdem wollen) dann auch ohne Probleme 2 Wochen Urlaub während der Probezeit, wenn es nicht im erstem Monat ist.