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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: deni bas am 10.04.2022 14:54

Titel: Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 10.04.2022 14:54
Hallo liebe Forianer,

seit zehn Jahre arbeite ich in der Verwaltung einer Großen Kreisstadt. Der Oberbürgermeister persönlich hat mich sozusagen rekrutiert, ich war nicht aktiv auf Jobsuche, da freiberuflich tätig. Da mich die Aufgabe gereizt hat, ich aber Neuling in der Verwaltung war und meine Hochschulausbildung nicht exakt zum Arbeitsgebiet gepasst hat, habe ich mich auf den Deal eingelassen, in EG 8 zu starten. Nach drei Jahren gruppierte man mich hoch in EG 9b.

Nach weiteren zwei Jahren wurde ich "umgesetzt" in ein anderes Amt, in dem ich exakt die Aufgabe übernommen habe, für die ich ausgebildet bin. Ich habe nicht nur ein Diplom-, sondern auch ein Promotionsstudium absolviert. Beim Umsetzungsgespräch Anfang 2018 hat mir der OB vor Zeugen versprochen, dass ich nach wenigen Monaten in eine passende Tarifgruppe eingeordnet werden würde; ich solle einfach einen Antrag stellen, was ich 2019 auch tat. Die Monate vergingen. (Das ist in dieser Verwaltung nicht außergewöhnlich, dass man Höhergruppierungen vertagt und verzögert bis St. Nimmerlein.) Von Beginn an arbeitete ich auf dieser neuen Stelle fast zu 100 Prozent als Wissenschaftlerin, führte und führe u. a. großangelegte Studien durch, werte sie statistisch aus, schreibe Abschlussberichte, betreue Bachelorarbeiten der Praktikanten und fungiere als Zweitgutachter, usw.). Über diese Aufgaben hinaus hatte ich auf Überstundenbasis anspruchsvolle "Spezialaufgaben" für das Ehrenamt des OB zu erledigen (bspw. Schreiben von Reden und Ansprachen sowie Konzeptionierung von Sonderprojekten). Doch das Thema "Höhergruppierung" blieb unerledigt. Bis 2021 hakte ich etliche Male nach und hörte schließlich, dass der Antrag nicht mehr auffindbar sei. Also stellte ich ihn erneut. Wieder hakte ich fast im Wochenrhythmus an verschiedenen Stellen nach und bekam vor ein paar Wochen die Mitteilung, dass die Stelle bewertet sei und man mich in EG 9c hochgruppiert habe. Der Flurfunk sagte mir, dass der OB mir nicht mehr geben wolle, der Beschluss sei endgültig. Ob das so ist, weiß ich nicht. Für ausgeschlossen halte ich es jedoch nicht, zumal schon einige Kolleginnen und Kollegen gegangen sind, weil sie ihrer Ansicht nach nicht korrekt eingruppiert waren.

Nun hoffe ich auf kompetenten Rat.
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?
Ist es weiterhin üblich, dass ein OB seine Mitarbeiter für Aufgaben für sein Ehrenamt einsetzt, die mit der Tätigkeit in der Verwaltung nichts zu tun haben? 

Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen? Klar, ich könnte mir einen anderen Job suchen, aber ich bin absolut überzeugt von der Wichtigkeit meiner Aufgabe, die dem Wohle der Allgemeinheit dient, und ich habe schon so viel in die Wege geleitet, dass ich ungern aufgeben würde.

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Liebe Grüße
deni bas
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 10.04.2022 15:20
Nun hoffe ich auf kompetenten Rat.
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?

Ka, das ist rechtens, denn Mann und Frau sind entsprechende der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Es kann also sein das du in der EG8 oder in der EG13 bist und nur falsch bezahlt wirst.
Eine Promotion tariflich irrelevant.
Zitat
Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen?
schriftlich fixieren was dein auszuübenden Tätigketien sind und dann eine
Eingruppierungsfeststellungsklage
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 11.04.2022 09:15
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?

Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen?

Grundsätzlich ist das möglich, da sich die Eingruppierung nach den übertragenen Aufgaben richtet (nicht unbedingt nach dem, was du tatsächlich machst).

Zum Start würde ich als erstes herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden. Dazu bietet sich ein Blick in die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) an. Dann abgleichen, welche Aufgaben von dir erwartet werden und mit dem Arbeitgeber besprechen, wie diese erwarteten Aufgaben übertragen werden können.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 11.04.2022 17:40
schriftlich fixieren was dein auszuübenden Tätigketien sind und dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage
Die Tätigkeiten sind schon schriftlich fixiert in der Stellenbeschreibung. Sie ist Teil des Antrags auf Höhergruppierung, und ich habe sie selbst erstellt.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Das klingt nach Dampfhammermethode. Gibt's nicht einen Schritt, den ich gehen könnte, bevor ich den Klageweg wähle?

Zum Start würde ich als erstes herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden. Dazu bietet sich ein Blick in die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) an. Dann abgleichen, welche Aufgaben von dir erwartet werden und mit dem Arbeitgeber besprechen, wie diese erwarteten Aufgaben übertragen werden können.
Eine "offizielle" Tätigkeitsdarstellung gibt's nicht, weil ich die erste bin, die diese Aufgaben übernommen hat. Man hat jemanden gesucht, der das kann, und mich kurzerhand umgesetzt. Ich mache also exakt das, was von mir erwartet wurde und wird. Diese Tätigkeiten sind die eines Wissenschaftlers mindestens auf Diplom-/Master-Niveau.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 11.04.2022 18:53
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.

Falls Nein, dann ist nicht klar was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, weil dir niemand, der es darf, dir nachweislich entsprechenden Tätigkeiten übertragen hat und du nur auf Zuruf irgendwas machst.
Dann solltest du vom Bürgermeister (oder wer auch immer AVs unterschreibt) verlangen, dass er das bitte schön bestätigt, dass das dein auszuübenden Tätigkeiten sind, weil du ja eben sonst nichts mehr machen darfst, da du ja nicht weißt was du machen darfst.  8)
Und solange solltest du Luftlöcher in die Decke starren und jeden Arbeitsauftrag schriftlich bestätigen lassen.

Wie gesagt: Erstmal muss du und dein AG dir darüber einig sein, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann überlegt sich jeder was er denn glaubt, welche EG das ist. Und wenn darüber Einigkeit herrscht, drops gelutscht.
Wenn nicht, dann muss die Instanz, die alleinig dazu in der Lage ist deine Eingruppierung festzustellen, entscheiden.
Das Gericht.
Anderer Weg:
Ja, man wird irgendwie (aber eben nicht tariflich) bezahlt und macht Dinge ohne das sie einem übertragen wurden und hofft darauf, das irgendwer mal sich mal bequemt sich tarifkonform zu verhalten.
Dritter Weg man sagt: Ich möchte das Entgelt der EGx, mir egal wie ihr es macht, aber wenn ich das nicht bekommen, dann such ich mir jemanden der bereit ist mich so zu bezahlen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Isie am 11.04.2022 22:23
Du kannst natürlich auch einfach deinem Arbeitgeber mitteilen, dass die von dir auszuübende Tätigkeit der Entgeltgruppe xy entspricht, dass du Anspruch auf das Entgelt aus dieser Entgeltgruppe erhebst und dass du eine Einguppierungsfeststellungsklage erheben wirst, wenn du das Entgelt nicht bekommst.
Falls dein Arbeitgeber keinen Bock auf ein Arbeitsgerichtsverfahren hat, könnte das klappen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 12.04.2022 06:19
Richtig, Problem dabei ist, dass noch völlig unklar ist was die auszuübenden Tätigkeiten sind. Da der AG diese ja offensichtlich noch nicht gerichtsfest übertragen hat.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Max am 12.04.2022 07:30
Wenn der AG offiziell keine Tätigkeiten überträgt dann müssten die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübenden Tätigkeiten werden,  sonst bestünde eine Lücke mit der ein AG den AN im limbo nie angemessen bezahlen müsste.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 12.04.2022 08:25
Wenn der AG offiziell keine Tätigkeiten überträgt dann müssten die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübenden Tätigkeiten werden,  sonst bestünde eine Lücke mit der ein AG den AN im limbo nie angemessen bezahlen müsste.
Oder es besteht die Lücke, dass der AN nichts machen muss, weil ihm nichts übertragen wurde.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 12.04.2022 09:10
Die Tätigkeiten sind schon schriftlich fixiert in der Stellenbeschreibung. Sie ist Teil des Antrags auf Höhergruppierung, und ich habe sie selbst erstellt.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Das klingt nach Dampfhammermethode. Gibt's nicht einen Schritt, den ich gehen könnte, bevor ich den Klageweg wähle?
Eine solche Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dir Tätigkeiten übertragen wurden und du die Rechtsmeinung des Arbeitgbers zur Eingruppierung angreifst. So wie ich das lese, wurden dir noch offiziell keine Tätigkeiten übertragen. Daher wäre das der Startpunkt, nämlich überhaupt vom AG Aufgaben offiziell übertragen zu bekommen.

Auch wenn du die erste bist, die die Aufgaben übernommen hat bedarf es dennoch einer Aussage des ARbeitgebers (= Tätigkeitsdarstellung), was du zu tun hast. Wenn du diese nicht hast, würde ich nur die Tätigkeiten ausführen, die dir übertragen wurden.

Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 09:21
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Eine solche Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dir Tätigkeiten übertragen wurden und du die Rechtsmeinung des Arbeitgbers zur Eingruppierung angreifst. So wie ich das lese, wurden dir noch offiziell keine Tätigkeiten übertragen. Daher wäre das der Startpunkt, nämlich überhaupt vom AG Aufgaben offiziell übertragen zu bekommen..
Im Umkehrschluss heißt das dann ja, dass ich gar nichts tun dürfte, wie weiter oben ja auch schon geschrieben wurde. "Offiziell" lief da in den letzten zehn Jahren nichts. Von Anfang an habe ich das gemacht, was man mir gesagt hat. Mündlich. Mal mehr, mal weniger beiläufig.

Nun hat man mir auch noch mitgeteilt, dass die Bewertung der Stelle auch damit zusammenhängt, wie groß die Wertschätzung des jeweiligen Amtes oder Sachgebiets  bei der Verwaltungsspitze ist. Das klingt doch sehr nach Willkür, oder ist das Usus?
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 09:24
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: TVWaldschrat am 14.04.2022 09:27
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Nun hat man mir auch noch mitgeteilt, dass die Bewertung der Stelle auch damit zusammenhängt, wie groß die Wertschätzung des jeweiligen Amtes oder Sachgebiets  bei der Verwaltungsspitze ist. Das klingt doch sehr nach Willkür, oder ist das Usus?

"wie groß die Wertschätzung" ist, ist kein tariflicher und Eingruppierungsrelevanter Gegenstand, aber durchaus gelebte Realität, die zu viele mit sich machen lassen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 09:30
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?

Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Spidersangel am 14.04.2022 09:36
Die Amtsleitung wäre dazu befugt, wenn Ihr der Arbeitgeber die Ermächtigung dafür erteilt hätte.
Im Regelfall ist dies die Personalabteilung.
Alles andere ist subalternes Führungspersonal, welches eben nicht die Befähigung dazu erhalten hat.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Schmitti am 14.04.2022 09:37
Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?
Das kann man erbitten, oder direkt fordern.  (https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html)
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 09:37
Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?

Ja, aber auf deinen Arbeitgeber zugehen. Bzw. die Stelle, die in seinem Namen berechtigt ist, Arbeitsverträge zu unterschreiben.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 09:44
Die Amtsleitung wäre dazu befugt, wenn Ihr der Arbeitgeber die Ermächtigung dafür erteilt hätte.
Im Regelfall ist dies die Personalabteilung.
Alles andere ist subalternes Führungspersonal, welches eben nicht die Befähigung dazu erhalten hat.
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Spidersangel am 14.04.2022 09:57
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Kat am 14.04.2022 09:58
Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 10:11
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

Üblicherweise indem sich Personalbereich und Fachbereiche abstimmen und eine für die Wertigkeit der Stelle und Art der Aufgaben geeignete Tätigkeitsdarstellung erstellen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Spidersangel am 14.04.2022 10:12
Wie die Personalabteilung dies bewerkstelligt ist doch völlig egal.
Aber Sie ist in der Regel die vom Arbeitgeber dazu befähigte Stelle.
Das Sie sich natürlich meistens das ganze zusammenstellen lässt von der Abteilung die jemanden benötigt für die Tätigkeiten welche die Arbeitsstelle vorgibt, ist doch ganz klar.
Aber dies schriftlich zu fixieren ist eben Sache der Personalabteilung und nicht von irgendeiner Amtsleitung.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 10:27
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.
Entschuldigung, dass ich so naiv bin. Ich bin Quereinsteigerin und kenne mich mit den Regularien und Gepflogenheiten des Öff. Dienstes leider nicht so gut aus wie Du, weshalb ich hier Rat suche.

Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?
Meine Stelle war nie ausgeschrieben, das lief, wie berichtet, über eine interne Umsetzung, weil man im aktuellen Amt jemanden mit meiner Ausbildung und meinen Kenntnissen gebraucht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Personalabteilung nicht genau weiß, was ich mache. Klar, jetzt haben sie meine Arbeitsplatzbeschreibung gelesen, aber vorher wussten sie vermutlich nicht, was ich den ganzen Tag so treibe.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Kat am 14.04.2022 10:31
Auch ind er Industrie wird die Personalstelle keine Arbeitsstellen ausschreiben können ohne zu wissen, was der zukünftige Arbeitnehmer zu tun hat und wie viel sie ihm bezahlen müssen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 14.04.2022 10:48
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?

Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?
Wenn die Amtsleitung deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder dazu befugt ist, diesen zu ändern, dann ja.
Sonst muss eben die entsprechend befugte Stelle einen entsprechenden Wisch gegenzeichnen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 14.04.2022 10:54
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.
Entschuldigung, dass ich so naiv bin. Ich bin Quereinsteigerin und kenne mich mit den Regularien und Gepflogenheiten des Öff. Dienstes leider nicht so gut aus wie Du, weshalb ich hier Rat suche.

Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?
Meine Stelle war nie ausgeschrieben, das lief, wie berichtet, über eine interne Umsetzung, weil man im aktuellen Amt jemanden mit meiner Ausbildung und meinen Kenntnissen gebraucht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Personalabteilung nicht genau weiß, was ich mache. Klar, jetzt haben sie meine Arbeitsplatzbeschreibung gelesen, aber vorher wussten sie vermutlich nicht, was ich den ganzen Tag so treibe.
Also Wildwuchs und Chaos. Und Führungskräfte die ihre Kompetenzen überschreiten (und deswegen abgemahnt werden sollten  ::) ) und deine Gutgläubigkeit schamlos ausnutzen.

Ich würde direkt auf die Personalstelle zugehen, den Sachverhalt darlegen und die Fragen, ob du diese Dinge jetzt machen sollst, oder den Bleistift fallen lassen sollst.
Und das du bis zur Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten von der PA kein Anweisungen vom Vorgesetzten mehr befolgen kannst, weil du ja nicht weißt ob du das machen darfst!  :P :-X

(Alternativ jede Anweisung an denen melden mit Bitte um Bestätigung.)

Denn Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Kühlschrank am 14.04.2022 11:39

Denn Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Passierschein A38  ;)
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: FGL am 14.04.2022 13:07
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 13:16
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

Hat durchaus Sinn, zumal der Org-Bereich die Kompetenz über die Stellenbewertung hat, den Stellenplan kennt und zudem auch über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung beraten kann. Einzig die (Rechtsmeinung zur) Eingruppierung übernimmt dann der Personalbereich.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: FGL am 14.04.2022 13:22
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

Hat durchaus Sinn, zumal der Org-Bereich die Kompetenz über die Stellenbewertung hat, den Stellenplan kennt und zudem auch über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung beraten kann. Einzig die (Rechtsmeinung zur) Eingruppierung übernimmt dann der Personalbereich.
Auch die Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet hier die Organisationsabteilung - in Personalunion bewerten dieselben Leute Dienstposten für Beamte und bilden die Rechtsmeinung über die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten. Die Personalabteilung entscheidet "nur" noch über die Anerkennung von Berufserfahrung im Rahmen der Stufenzuordnung.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 13:25
Auch die Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet hier die Organisationsabteilung - in Personalunion bewerten dieselben Leute Dienstposten für Beamte und bilden die Rechtsmeinung über die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten. Die Personalabteilung entscheidet "nur" noch über die Anerkennung von Berufserfahrung im Rahmen der Stufenzuordnung.

Das geht natürlich auch. Alles eine Frage der Aufgabenverteilung.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 14:03
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.
Das trägt jetzt nichts zur Problemlösung bei, dient aber der Illustration des Ganzen: Hätte ich mich vor zehn Jahren auf die Organisationsabteilung verlassen, säße ich vermutlich heute noch auf einem Hocker aus meinem privaten Bestand. Meinen Bürostuhl hat mir nach Monaten des Wartens die Sekretärin beschafft...
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 14:10
Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 14.04.2022 14:16
Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?
Naja, es zeigt halt, dass es keine Organisation in dem Saft-Laden gibt.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 14:26
Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?
Na, dass die Abteilung zuständig ist für die Beschaffung von Stühlen und dies eben nicht in angemessener Zeit bewerkstelligt.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Kühlschrank am 14.04.2022 14:34
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.
Das trägt jetzt nichts zur Problemlösung bei, dient aber der Illustration des Ganzen: Hätte ich mich vor zehn Jahren auf die Organisationsabteilung verlassen, säße ich vermutlich heute noch auf einem Hocker aus meinem privaten Bestand. Meinen Bürostuhl hat mir nach Monaten des Wartens die Sekretärin beschafft...

Ob die Eingruppierung korrekt ist mit 9c, ohne die Arbeitsvorgänge, Zeitanteile usw. zu kennen, ist so zunächst nicht einschätzbar. Nach deinen Ausführungen halte ich persönlich 9c für falsch, aber das kann genauso falsch sein wie die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung.

Ich sehe noch ein Problem (gleich gelagert wie in unserer Behörde): Auch wenn es nur der Flurfunk war, aber wenn der OB etwas verlauten lassen hat, dass "es nicht mehr gibt" für die Stelle, wird nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage helfen, um Klarheit zu schaffen. Bei uns wird auch pauschal gesagt, bei entsprechenden Stellen ist Ende und da ist nicht mehr drin als EG xy. Ob eine Stellenbewertung etwas anderes zu Tage bringt oder nicht, sei dahingestellt.

Es muss für diese Stelle irgendwann ja Bedarf gegeben haben, sonst hätte es die Stelle nicht gegeben und du wärst nicht umgesetzt worden. Also muss irgendjemand auch wissen was an dieser Stelle bearbeitet werden soll, sprich die Tätigkeiten waren in einem entsprechenden Rahmen bekannt. Wie die Vorredner schon empfohlen haben, lass dir die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich übertragen. Daran würde ich mich halten. Und entweder die "Zusatzarbeiten" für den OB kommen mit rein und sind entsprechend bewertet oder es ist dann eben keine auszuübende Tätigkeit.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.04.2022 14:43
Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?
Na, dass die Abteilung zuständig ist für die Beschaffung von Stühlen und dies eben nicht in angemessener Zeit bewerkstelligt.

Das wäre ungewöhnlich. Das macht eher der Einkauf/Beschaffung bzw. federführend der innere Dienst. "Organisation" ist hier unternehmerisch zu verstehen.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 14.04.2022 15:25
Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?
Na, dass die Abteilung zuständig ist für die Beschaffung von Stühlen und dies eben nicht in angemessener Zeit bewerkstelligt.

Das wäre ungewöhnlich. Das macht eher der Einkauf/Beschaffung bzw. federführend der innere Dienst. "Organisation" ist hier unternehmerisch zu verstehen.
Wir haben keinen Einkauf o. ä. und keinen inneren Dienst. Die Abteilung Organisation ist für die Möblierung zuständig. Ist so.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 15.04.2022 10:14
Ich sehe noch ein Problem (gleich gelagert wie in unserer Behörde): Auch wenn es nur der Flurfunk war, aber wenn der OB etwas verlauten lassen hat, dass "es nicht mehr gibt" für die Stelle, wird nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage helfen, um Klarheit zu schaffen.
Wenn ich das mache, kann ich hundertprozentig meinen Hut nehmen. Vor Jahren hat schon mal ein Mitarbeiter - Beamter - gegen den AG geklagt. Ihn haben sie im Hinterzimmer quasi verhungern lassen.
Wäre eine Bewertung von dritter "offizieller" Seite denn möglich? Gibt's Stellen, die so etwas machen?

Es muss für diese Stelle irgendwann ja Bedarf gegeben haben, sonst hätte es die Stelle nicht gegeben und du wärst nicht umgesetzt worden. Also muss irgendjemand auch wissen was an dieser Stelle bearbeitet werden soll, sprich die Tätigkeiten waren in einem entsprechenden Rahmen bekannt. Wie die Vorredner schon empfohlen haben, lass dir die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich übertragen. Daran würde ich mich halten. Und entweder die "Zusatzarbeiten" für den OB kommen mit rein und sind entsprechend bewertet oder es ist dann eben keine auszuübende Tätigkeit.
Ja, natürlich gab's Bedarf, sie haben mich damals sehr dringend gebraucht, weil keiner im Amt diese Aufgaben hätte übernehmen können, die ich bis heute erledige. Nächste Woche werde ich auf den Amtsleiter zugehen und mit ihm darüber reden. Ich wundere mich nur, dass mir das in den ganzen zehn Jahren noch nie jemand gesagt hat, bzw. war das mit dem schriftlichen Übertragen von Aufgaben noch nie Thema, auch nicht bei meiner ersten Stelle.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Unknown am 15.04.2022 10:29
Bei so einer Behörde sollte man freiwillig seinen Hut nehmen, wenn die Eingruppierung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Die Erfahrung hier im Forum lehrt, dass nur gemotzt wird und in den überwiegenden Fällen der Arbeitnehmer zu feige ist gerichtlich gegen seinen betrügenden Arbeitgeber vorzugehen.
Demnach viel heiße Luft um nix. Leider kommt zu den wenigsten Themen hier auch mal eine Rückmeldung wie es ausgegangen ist.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2022 11:16
Ich sehe noch ein Problem (gleich gelagert wie in unserer Behörde): Auch wenn es nur der Flurfunk war, aber wenn der OB etwas verlauten lassen hat, dass "es nicht mehr gibt" für die Stelle, wird nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage helfen, um Klarheit zu schaffen.
Wenn ich das mache, kann ich hundertprozentig meinen Hut nehmen. Vor Jahren hat schon mal ein Mitarbeiter - Beamter - gegen den AG geklagt. Ihn haben sie im Hinterzimmer quasi verhungern lassen.
Wäre eine Bewertung von dritter "offizieller" Seite denn möglich? Gibt's Stellen, die so etwas machen?
Ja es gibt Dienstleister (gegen einen 4stelliger Betrag) die das machen, dazu musst du natürlich zunächst einmal deine vom AG bestätigten auszuübenden Tätigkeiten haben.
Zitat
Es muss für diese Stelle irgendwann ja Bedarf gegeben haben, sonst hätte es die Stelle nicht gegeben und du wärst nicht umgesetzt worden. Also muss irgendjemand auch wissen was an dieser Stelle bearbeitet werden soll, sprich die Tätigkeiten waren in einem entsprechenden Rahmen bekannt. Wie die Vorredner schon empfohlen haben, lass dir die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich übertragen. Daran würde ich mich halten. Und entweder die "Zusatzarbeiten" für den OB kommen mit rein und sind entsprechend bewertet oder es ist dann eben keine auszuübende Tätigkeit.
Ja, natürlich gab's Bedarf, sie haben mich damals sehr dringend gebraucht, weil keiner im Amt diese Aufgaben hätte übernehmen können, die ich bis heute erledige. Nächste Woche werde ich auf den Amtsleiter zugehen und mit ihm darüber reden. Ich wundere mich nur, dass mir das in den ganzen zehn Jahren noch nie jemand gesagt hat, bzw. war das mit dem schriftlichen Übertragen von Aufgaben noch nie Thema, auch nicht bei meiner ersten Stelle.
Warum sollte man das machen, du machst Arbeit für einen Bruchteil wie die Arbeit tarifliche zu vergüten wäre.
Und wenn du das mit dir machen lässt, dann ist doch AGseitig alles gut.
Und wenn der AN sich seiner Rechte nicht bewusst ist und der PR nicht gefragt wird (oder der PR auch zu dämlich ist)....

Wie sagte mal ein Geschäftstellenleiter zu mir (der sich bewusst war, dass er eben nicht seinen Angestellten beliebige Aufgaben zuweisen kann, weil könnte ja höherwertig sein):
Er will wieder mehr Beamte haben, denen kann er alles anweisen und sie müssen es machen, bei den Angestellten ist das alles so kompliziert.....

Aber keine Sorge, bist in guter Gesellschaft, es ist fast überall so üblich, dass die Leute auf zuruf Dinge machen die sie nicht machen dürften
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 15.04.2022 14:19
Wenn ich das mache, kann ich hundertprozentig meinen Hut nehmen. Vor Jahren hat schon mal ein Mitarbeiter - Beamter - gegen den AG geklagt. Ihn haben sie im Hinterzimmer quasi verhungern lassen.
Wäre eine Bewertung von dritter "offizieller" Seite denn möglich? Gibt's Stellen, die so etwas machen?
Wie beschrieben gibt es die. Aber ohne Tätigkeitsdarstellung haben die dritten Stellen auch keine Grundlage für die Bewertung. Und selbst wenn du diese Bewertung für teuer Geld einkaufst interessiert es deinen Arbeitgeber im Zweifel kein Stück.

Ja, natürlich gab's Bedarf, sie haben mich damals sehr dringend gebraucht, weil keiner im Amt diese Aufgaben hätte übernehmen können, die ich bis heute erledige. Nächste Woche werde ich auf den Amtsleiter zugehen und mit ihm darüber reden. Ich wundere mich nur, dass mir das in den ganzen zehn Jahren noch nie jemand gesagt hat, bzw. war das mit dem schriftlichen Übertragen von Aufgaben noch nie Thema, auch nicht bei meiner ersten Stelle.
Das ist der zielführende Ansatz. Erstmal die Aufgaben übertragen bekommen und in einem Dokument fixieren. Dann können wir hier im Forum auch eine Einschätzung hinsichtlich der Eingruppierung geben. Und dann kannst du weitere Schritte überlegen.

Und wenn du aus AG-Sicht so wichtig für die Aufgabenerledigung sein solltest wie beschrieben, dann werden sie wohl auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinnehmen. Zumal es gar nicht zum Urteil kommen muss --> Gütetermin.

Ich finds - allein schon fürs persönliche Wohlempfinden - wichtig, berechtigte Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Gerade als Tarifbeschärftigter ist man eben kein Befehlsempfänger und muss sich auch nicht so verhalten. Einmal die Verhältnisse gerade rücken sollte auch positiv für die Zukunft und das Miteinander sein. Falls nicht - ists sicherlich nicht der richtige AG.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 19.04.2022 10:36
Bei so einer Behörde sollte man freiwillig seinen Hut nehmen, wenn die Eingruppierung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Die Erfahrung hier im Forum lehrt, dass nur gemotzt wird und in den überwiegenden Fällen der Arbeitnehmer zu feige ist gerichtlich gegen seinen betrügenden Arbeitgeber vorzugehen.
Demnach viel heiße Luft um nix. Leider kommt zu den wenigsten Themen hier auch mal eine Rückmeldung wie es ausgegangen ist.
Den Hut nehmen - das ist die Option, die ich wählen werde, falls man mir weiter Steine in den Weg legt. Aber meine Aufgabe ist m. E. sehr wichtig für die Allgemeinheit, so dass ich nichts unversucht lassen möchte. Selbstverständlich werde ich euch auf dem Laufenden halten, was sich so tut, auch wenn ich nicht jeden Tag Zeit finde, was zu schreiben.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Eukalyptus am 19.04.2022 21:04
.. Aber meine Aufgabe ist m. E. sehr wichtig für die Allgemeinheit, so dass ich nichts unversucht lassen möchte..

Offenbar ist deine Aufgabe nach Meinung des gewählten Stadtoberhauptes nicht sehr wichtig für die Allgemeinheit. Denn sonst hätte er dies auch finanziell ausgedrückt in den letzten 10! Jahren. Ziehe deine Konsequenzen - und bevor du das tun kannst, erledige deine Hausaufgaben (Tätigkeitsbeschreibung).
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: deni bas am 20.04.2022 09:21
.. Aber meine Aufgabe ist m. E. sehr wichtig für die Allgemeinheit, so dass ich nichts unversucht lassen möchte..

Offenbar ist deine Aufgabe nach Meinung des gewählten Stadtoberhauptes nicht sehr wichtig für die Allgemeinheit. Denn sonst hätte er dies auch finanziell ausgedrückt in den letzten 10! Jahren. Ziehe deine Konsequenzen - und bevor du das tun kannst, erledige deine Hausaufgaben (Tätigkeitsbeschreibung).
Diese Aussage widerspricht dem, was oben geschrieben wurde, oder habe ich das alles falsch verstanden?
Eine Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Seite gibt es, eine schriftliche Übertragung von Aufgaben an die Arbeitnehmer erfolgt m. W. grundsätzlich nicht.
Titel: Antw:Problem mit Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 20.04.2022 09:26
Diese Aussage widerspricht dem, was oben geschrieben wurde, oder habe ich das alles falsch verstanden?
Eine Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Seite gibt es, eine schriftliche Übertragung von Aufgaben an die Arbeitnehmer erfolgt m. W. grundsätzlich nicht.

Und letztere gilt es einzufordern. Alternativ - wie beschrieben - jegliche Tätigkeit vom Arbeitgeber absegnen zu lassen. Woher sollst du sonst wissen, welche Aufgaben dir übertragen sind?