Forum Öffentlicher Dienst
		Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Beamte111 am 11.04.2022 21:29
		
			
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				Hallo,
 noch eine Frage.
 Kommunalbeamtin Bayern,  geb. 1966, GdB 60
 Verbeamtet seit 1983 aus Widerruf,  seit 27. Lebensjahr auf Lebenszeit.
 Wann kann man mit welchen Abschlägen  nach Teildienstfähigkeit in den Ruhestand gehen?