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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Karsten am 19.04.2022 17:27
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19.04.2022
Baden-Württemberg will Beamten Zugang zu Krankenkassen ermöglichen
Das Bundesland Baden-Württemberg möchte seinen Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Dieses Ziel hat sich die Landesregierung bis zum 31.12.2022 gesetzt.
Seit dem 1. August 2018 können erstmals in Deutschland Beamtinnen und Beamte einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Davor war das für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, müssen sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.
Ein Jahr nach deren Einführung in Hamburg nahmen bereits 1.365 Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch, verkündete die Hamburger Gesundheitsbehörde damals auf ihrer Webseite. Im Februar 2022 hätten bereits 1962 aktive Beamte und 350 Versorgungsempfänger die Wechseloption genutzt und sich einer Krankenkasse angeschlossen. Das berichtet das "Ärzteblatt" und beruft sich dabei auf eine Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU.
Das Hamburger Modell hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt. Auch der Freitstaat Sachsen hat sich mit diesem Thema beschäftigt und die Pläne in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Beamte des Freistaates Sachsen sollen demnach die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.
Nun will sich auch Baden-Württemberg mit diesem Thema beschäftigen. Bis zum Ende des Jahres soll eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe in der Krankenversicherung eingeführt werden. Darüber berichtet die "Ärztezeitung".
https://www.versicherungsbote.de/id/4905698/Baden-Wurttemberg-will-Beamten-Zugang-zu-Krankenkassen-ermoglichen/ (https://www.versicherungsbote.de/id/4905698/Baden-Wurttemberg-will-Beamten-Zugang-zu-Krankenkassen-ermoglichen/)
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In Hamburg bei ca. 50.000 aktiven Beamten eine echte Erfolgsgeschichte.... 1962 sind in die GKV gewechselt... 3,9 % UiUiUi :'( Die Strahlkraft ist immens...
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Da man den eD und mD eh so gut wie abgeschafft hat, braucht man auch keine GKV anbieten.
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Und von den 1962 sind wohl etliche die schon vorher freiwillig (haha) gesetzlich versichert waren. Die Öffnungsaktion gibt es noch nicht so lange.
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In Hamburg bei ca. 50.000 aktiven Beamten eine echte Erfolgsgeschichte.... 1962 sind in die GKV gewechselt... 3,9 % UiUiUi :'( Die Strahlkraft ist immens...
Ich finde die Entwicklung eigentlich gar nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass bei Einführung des Modells in 2018 bereits PKV Versicherte Beamte nicht in die GKV wechseln durften. Damit war klar, dass dich erst langfristig Verschiebungen ergeben können.
Erhielten im Februar 2019, ein halbes Jahr nach dem Start, 1015 Beamtinnen und Beamte die sogenannte pauschale Beihilfe ausgezahlt, waren es im Ende 2021 bereits 1962 aktive Beamte und 350 Versorgungsempfänger.
Es bedeutet immerhin, dass in 2 Jahren knapp 900 neu eingestellte Beamte sich für die GKV entschieden haben. Ich bin nicht im Bilde wie viele Beamte Hamburg jährlich einstellt. Aber wenn man bedenkt, dass die PKV seit 2012 kontinuierlich schrumpft und selbst die Debeka als Marktführer mit 90% Beamten nur 11.000 Neukunden in 2021 gewinnen konnte, sind 900 Versicherte weniger schon schmerzhaft.
Letztlich ist es nie verkehrt, wenn der Kunde bzw. der Beamte eine Wahl hat und dich für ein System entscheiden kann.
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Letztlich ist es nie verkehrt, wenn der Kunde bzw. der Beamte eine Wahl hat und dich für ein System entscheiden kann.
Absolut!
Und das "gejammer" das die PKV ja so fies teuer ist hört dann auf und
der Besoldungsgesetzgeber hat dann einen klaren Faktor zur Berechnung der Mindestalimenation, der niedriger sein dürfte als der PKV Satz.
aber soweit denken die Politiker bei diesen Entscheidungen hoffentlich nicht.
(bzw. traue ich ihm das nicht zu)
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Wie die Vorredner bereits zum Teil ausgeführt hatten, sind in Baden-Württemberg nicht zuletzt aufgrund des Vier-Säulen-Modells, welches de facto jeden Beamten in den gehobenen, teils sogar in den höheren Dienst (der selbst paradoxerweise vom Vier-Säulen-Modell ausgenommen ist) befördert, sowohl der einfache als auch der mittlere Dienst Geschichte.
Da aufgrund dessen nach Implementierung des Vier-Säulen-Modells fast alle Beamten in Baden-Württemberg eine Besoldung knapp an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beziehen werden, ist die pauschale Beihilfe in diesem Bundesland bis auf wenige Ausnahmefälle nur teuer und leistet wenig.
Konkret ergibt sich bei Wahl der pauschalen Beihilfe folgender Beitrag:
GKV-Beitrag (ermäßigter Beitrag, da kein Krankengeld abgesichert werden muß): 338,63 Euro
Zusatzbeitrag (derzeit z. B. 1,2 % bei der TK): 29,03 Euro
Pflegeversicherung: 73,77 Euro
Strafbeitrag für Kinderlose: 16,93 Euro
Gesamtbeitrag bei pauschaler Beihilfe: 458,36 Euro
Für weit weniger kann man einen PKV-Tarif mit Einbettzimmer und wahlärztlicher Behandlung oberhalb der GOÄ-Höchstsätze abschließen. Wer mit Hilfe von Zusatzversicherungen und Wahl der pauschalen Beihilfe auf dieses Leistungsniveau aufstocken möchte, zahlt 600 Euro oder mehr im Monat. Mit PKV und individueller Beihilfe zahlt man grob die Hälfte.
Wer Justizwachtmeister ist und fünf Kinder hat, für den mag die pauschale Beihilfe eine Option sein. Für alle anderen ist sie aufgrund des Vier-Säulen-Modells in Baden-Württemberg, wegen der hohen Beiträge und der niedrigen Leistungen wenig attraktiv.
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Wer Justizwachtmeister ist und fünf Kinder hat, für den mag die pauschale Beihilfe eine Option sein. Für alle anderen ist sie aufgrund des Vier-Säulen-Modells in Baden-Württemberg, wegen der hohen Beiträge und der niedrigen Leistungen wenig attraktiv.
Das Vier-Säulen-Modell ist Quatsch und alle wissen das. Da das Modell nichts repariert und das Abstandsgebot verletzt, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das in dieser Weise realisiert werden kann.
Weiterhin bleibt die pauschale Beihilfe also vor allem sehr attraktiv für:
- Ältere Quereinsteiger,
- Beamte im mD und gD,
- Menschen, die mit 30% Risikoaufschlag in der PKV zu rechnen haben,
- Beamte, die Erziehungszeiten einplanen oder grundsätzlich nur Teilzeit arbeiten können oder möchten,
- Kinder haben und diese umsonst mitversichern wollen.
Ich werde meinen Kindern zudem nie die undankbare Aufgabe aufdrücken müssen, diesen ganzen bürokratischen Quatsch für mich zu erledigen, falls ich selbst dazu nicht mehr in der Lage sein werde. GKV bietet eben doch viel mehr als nur "niedrigere Leistungen". Informiere dich gern auch mal zu den tollen Leistungen der PKV und Bedingungen der Beihilfe hinsichtlich Entbindungen und Nachsorge oder Psychotherapie. In diesen Fällen leistet die GKV besser und vor allem unbürokratisch und schnell.
Der Gesamtbetrag für die Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe beliefe sich bei mir übrigens auf monatlich 290 Euro, was für mich ein sehr guter Deal ist.
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Wer Justizwachtmeister ist und fünf Kinder hat, für den mag die pauschale Beihilfe eine Option sein. Für alle anderen ist sie aufgrund des Vier-Säulen-Modells in Baden-Württemberg, wegen der hohen Beiträge und der niedrigen Leistungen wenig attraktiv.
Das Vier-Säulen-Modell ist Quatsch und alle wissen das. Da das Modell nichts repariert und das Abstandsgebot verletzt, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das in dieser Weise realisiert werden kann.
Weiterhin bleibt die pauschale Beihilfe also vor allem sehr attraktiv für:
- Ältere Quereinsteiger,
- Beamte im mD und gD,
- Menschen, die mit 30% Risikoaufschlag in der PKV zu rechnen haben,
- Beamte, die Erziehungszeiten einplanen oder grundsätzlich nur Teilzeit arbeiten können oder möchten,
- Kinder haben und diese umsonst mitversichern wollen.
Ich werde meinen Kindern zudem nie die undankbare Aufgabe aufdrücken müssen, diesen ganzen bürokratischen Quatsch für mich zu erledigen, falls ich selbst dazu nicht mehr in der Lage sein werde. GKV bietet eben doch viel mehr als nur "niedrigere Leistungen". Informiere dich gern auch mal zu den tollen Leistungen der PKV und Bedingungen der Beihilfe hinsichtlich Entbindungen und Nachsorge oder Psychotherapie. In diesen Fällen leistet die GKV besser und vor allem unbürokratisch und schnell.
Der Gesamtbetrag für die Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe beliefe sich bei mir übrigens auf monatlich 290 Euro, was für mich ein sehr guter Deal ist.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die PKV ist und bleibt halt nur eine Kostenerstattungsversicherung, während die GKV die vollständige Sachleistung anbietet und direkt mit den Ärzten abrechnet. Zunehmend ältere Beamte zahlen jeden Monat Beiträge per Lastschrift, die Leistungen reicht aber niemand mehr für sei ein.
Stichwort Psychotherapie. Insbesondere die Leistungen bei Psychotherapie sind bei bei vielen Beamten eine Katastrophe. So zahlt der Marktführer "Debeka" in den alten Bisextarifen nach TarifP nur
Bis zu 20 durch einen Arzt oder einen in eigener Praxis bzw. in
einem medizinischen Versorgungszentrum tätigen und im Arztregister
eingetragenen nichtärztlichen Psychologischen Psychotherapeuten
oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführte
psychotherapeutische Behandlungen je versicherte Person in einem
Kalenderjahr
Jeder Mensch, der z.B. eine Depression mal diagnostiziert bekommen hat, weiß dass das nicht mal annährend ausreicht und man auf hohen Kosten sitzen bleibt. Und das in einer AU-Zeit, wo man garantiert keine anderen Probleme gebrauchen kann.
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Und der Hinweis ist richtig. Insbesondere die Teilzeitfalle ist für viele ältere Beamte ärgerlich und unflexibel. Während das Gehalt entsprechend der Teilzeitregelung oder bei unbezahlter Freistellung fällt, bleibt der PKV Beitrag konstant hoch. Je mehr der Beamte seine Arbeit reduziert, desto teurer die PKV dazu im Verhältnis.
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Wer Justizwachtmeister ist und fünf Kinder hat, für den mag die pauschale Beihilfe eine Option sein. Für alle anderen ist sie aufgrund des Vier-Säulen-Modells in Baden-Württemberg, wegen der hohen Beiträge und der niedrigen Leistungen wenig attraktiv.
Das Vier-Säulen-Modell ist Quatsch und alle wissen das. Da das Modell nichts repariert und das Abstandsgebot verletzt, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das in dieser Weise realisiert werden kann.
Das Vier-Säulen-Modell ist Unsinn, wird aber kommen. Die unteren Besoldungsgruppen, denen die Beförderung von seiten der Landesregierung »versprochen« wurde, werden sich die Butter nicht mehr vom Brot nehmen lassen.
Weiterhin bleibt die pauschale Beihilfe also vor allem sehr attraktiv für:
- Ältere Quereinsteiger,
- Beamte im mD und gD,
- Menschen, die mit 30% Risikoaufschlag in der PKV zu rechnen haben,
- Beamte, die Erziehungszeiten einplanen oder grundsätzlich nur Teilzeit arbeiten können oder möchten,
- Kinder haben und diese umsonst mitversichern wollen.
Zu 1.: Quereinstieg mit Verbeamtung ist in Baden-Württemberg bis zum 42. Geburtstag möglich (§ 48 I LHO Baden-Württemberg). In diesem Alter findet man durchaus PKV-Tarife, die günstiger sind als 458,36 Euro, aber dennoch mehr leisten.
Zu 2.: Beamte im mittleren Dienst wird es in Baden-Württemberg bald so nicht mehr geben (siehe oben).
Zu 3.: Der Risikozuschlag von maximal 30 % bezieht sich nicht auf den kompletten PKV-Tarifbeitrag, sondern immer nur auf einzelne Bausteine (beispielsweise in der Regel nicht auf die Zahntarife und auch nicht auf die Pflegeversicherung), so daß der tatsächliche Risikozuschlag deutlich unter 30 % bleibt.
Zu 4.: Zur Teilzeitfalle siehe unten.
Zu 5.: Daß die pauschale Behilfe bei sehr vielen Kindern vorteilhaft sein kann, hatte ich schon erwähnt. Man darf aber auch nicht außer acht lassen, daß jedem Kind 80 % individuelle Beihilfe zusteht und die Kinder in ihren PKV-Tarifen das Eintrittsalter 0 haben (also den geringstmöglichen Beitrag), so daß die Mehrbelastung bei Wahl der PKV meist überschaubar ist.
Ich werde meinen Kindern zudem nie die undankbare Aufgabe aufdrücken müssen, diesen ganzen bürokratischen Quatsch für mich zu erledigen, falls ich selbst dazu nicht mehr in der Lage sein werde. GKV bietet eben doch viel mehr als nur "niedrigere Leistungen". Informiere dich gern auch mal zu den tollen Leistungen der PKV und Bedingungen der Beihilfe hinsichtlich Entbindungen und Nachsorge oder Psychotherapie. In diesen Fällen leistet die GKV besser und vor allem unbürokratisch und schnell.
Zur Leistung der Beihilfe in Baden-Württemberg bei Schwangerschaft sei dieses Merkblatt empfohlen:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/305e6.pdf
Ich sehe dort in Kombination mit einem guten PKV-Tarif keinerlei Versorgungslücke. Ausführungen zur Psychotherapie würden den Beitrag hier sprengen. Insofern hierzu erst einmal nichts.
Der Gesamtbetrag für die Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe beliefe sich bei mir übrigens auf monatlich 290 Euro, was für mich ein sehr guter Deal ist.
Und jetzt sind wir genau beim Punkt der »doppelten Teilzeitfalle«:
Erstens muß man bei der Wahl der pauschalen Beihilfe, sofern man den Höchstbeitrag von 458,36 Euro (welcher im übrigen selbst jedes Jahr erhöht wird) noch nicht erreicht haben sollte, bei jeder
• Stundenerhöhung,
• Tabellenentgelterhöhung durch Besoldungsrunden,
• Höhergruppierung und bei jedem
• Stufenaufstieg
nicht nur mehr Einkommensteuer zahlen (dies ist immer so), sondern auch mehr GKV- und Pflegeversicherungsbeitrag leisten. Auch dies kann man als »Falle« bezeichnen.
Zweitens ist die tatsächliche Teilzeitfalle ganz anderer Natur, als die meisten denken, und zwar bei längerfristiger Erkrankung, die jeden treffen kann (auch wenn dies mit der Krankenversicherung nichts zu tun hat, sondern eine unmittelbare Folge von Teilzeit ist).
Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung
Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen. Nach Gesundung kann man dann Teilzeit beantragen.
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung
Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.
Also gibt es da keine Falle
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Ist doch gut, wenn man den Beamten die Wahlfreiheit gibt und GKV zu akzeptablen Bedingungen ermöglicht. Es wird ja kein Beamter gezwungen in die GKV zu gehen. Ohne Kostenübernahme für die GKV wird man aber ggf. faktisch gezwungen in die PKV zu gehen.
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung
Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.
Also gibt es da keine Falle
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bewilligungszeitraum für Teilzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt ist, kennt Baden-Württemberg bei Beamten auch die unbefristete Teilzeitbewilligung (also bis zur Pensionierung). Ein bloßes Auslaufenlassen der Teilzeit ist dann nicht mehr möglich.
(Bei Altersteilzeit ist es sogar so, daß man Erkrankungszeiten, die sich auf mehr als sechs Monate summieren – und hier werden alle Erkrankungstage während der Teilzeitbeschäftigung zusammengezählt – zur Hälfte nacharbeiten muß.)
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung
Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.
Also gibt es da keine Falle
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bewilligungszeitraum für Teilzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt ist, kennt Baden-Württemberg bei Beamten auch die unbefristete Teilzeitbewilligung (also bis zur Pensionierung). Ein bloßes Auslaufenlassen der Teilzeit ist dann nicht mehr möglich.
(Bei Altersteilzeit ist es sogar so, daß man Erkrankungszeiten, die sich auf mehr als sechs Monate summieren – und hier werden alle Erkrankungstage während der Teilzeitbeschäftigung zusammengezählt – zur Hälfte nacharbeiten muß.)
Diese BW-Regel war mir nicht bekannt. Eine dauerhafte TZ widerspricht aber mE dem Alimentationsgedanken. Bei uns läuft TZ - soweit nichts anderes vereinbart - in der Regel ein Jahr. Geringerer Arbeitsanteil geht - soweit die Vss. vorliegen - immer, mehr geht nur nach Auslaufen des Jahres. Das Ganze ist natürlich auch noch höchst unflexibel, weil es in der Regel sechs Monate zuvor zu beantragen ist.
Ich möchte hier aber jetzt keine andere Baustelle aufmachen.
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Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.
Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung
Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.
Also gibt es da keine Falle
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bewilligungszeitraum für Teilzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt ist, kennt Baden-Württemberg bei Beamten auch die unbefristete Teilzeitbewilligung (also bis zur Pensionierung). Ein bloßes Auslaufenlassen der Teilzeit ist dann nicht mehr möglich.
(Bei Altersteilzeit ist es sogar so, daß man Erkrankungszeiten, die sich auf mehr als sechs Monate summieren – und hier werden alle Erkrankungstage während der Teilzeitbeschäftigung zusammengezählt – zur Hälfte nacharbeiten muß.)
Ja, aber wenn man eine unbefristete Teilzeit eingegangen ist, dann ist es doch die Entscheidung gewesen und es ist keine Falle, sondern eine bewusste Entscheidung. Wer nicht darüber Jammert in Teilzeit arbeiten zu dürfen, sollte auch nicht darüber jammern in Teilzeit krank zu werden.
Denn schliessslich wird ja idR nach rund 6 Monaten entschieden, ob man überhaupt noch verwendungsfähig ist oder in Pension gehen muss, oder nicht? Es ist doch nicht so, dass man bis zur Pension dann in Teilzeit bleibt.
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Glückwunsch an die KollegInnen in BW, die dieses Angebot nutzen werden. Ein Schritt in die richtige Richtung, der hfftl. in naher Zukunft von allen Ländern adaptiert wird. Auch wenn der Wunsch, als Beamter über die pauschale Beihilfe in der GKV versichert zu sein, bei einigen immer wieder zu Verwirrung und dem Drang zu erklären, wie viel besser es in der PKV ist, führt, sollten sich diese doch bitte auch freuen. Gesetzlich versicherte Beamte wollen mithilfe der pauschalen Beihilfe lediglich zu vernünftigen Preise in der GKV versichert sein und dadurch eine wirkliche Wahlfreiheit haben.
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Ich bin vor kurzem frisch in Bremen verbeamtet worden und bin heilfroh, dass es hier das Modell der pauschalen Beihilfe gibt. Beide Modelle habe ich mir im Vorhinein durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mir die Unsicherheiten, die eine PKV insbesondere im Hinblick auf die Beitragssteigerungen mit sich bringt, zu hoch sind. In meinem besonderen Fall ist es auch so, dass sich aufgrund von Vorerkrankungen den 30-prozentigen Aufschlag hätte zahlen müssen und anders, als hier bislang behauptet worden ist, wäre das auf alle Tarifbausteine der Fall gewesen. Ich hätte bereits jetzt beim Eintritt in die PKV einen gleich hohen Monatsbeitrag gezahlt, im Vergleichzu dem, jetzt in der GKV zahle. Und dabei zahle ich als Angehöriger des höheren Dienst bereits in die Beitragsbemessungsgrenze.
Hier in Bremen sind in unserer Behörde in diesem Jahr ca. 20 Personen verbeamtet worden, wobei sich lediglich drei für die PKV entschieden haben. Ich gehe also davon aus, dass auch in Baden-Württemberg sehr viel mehr Menschen von dieser Option Gebrauch machen werden. Und hier hinkt die Hamburger Statistik; da das Ganze erst 2017 eingeführt worden ist, sind natürlich noch die meisten Beamten PKV versichert, weil es sich anders bekanntlich nicht lohnen würde. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sich vielleicht in 20 Jahren dieses Bild komplett umgedreht hat.
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BW ist ja scheinbar noch ein größeres A****loch Land als NRW für Beamte :D
Dann kann man es ja doch noch schlechter treffen ::)
Und ich finde es auch gut und richtig das anzubieten um eine Wahl zu haben.... dass es sich in vielen Fällen vielleicht nicht lohnt ist eine andere Sache. Das muss jeder für sich ausrechnen. Da gibt es sicherlich auch noch Nachbesserungsbedarf. Zudem gilt es ja idr auch nicht für "Altbeamte", sodass die Quote eben auch nicht sooo hoch sein kann.
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@totoughtotame
ich freu mich, dass Du Dich zurück meldest, wie Du entschieden hast. Ich habe in der aktuellen Zeitschrift vom BTB zum Thema GKV und PKV gelesen, dass in der GKV die Beiträge um 3,2 Prozent und die der PKV um 2,4% im selben Zeitraum gestiegen seien.
Das würde ja eher gegen die pauschale Beihilfe sprechen. Aber die Entscheidung hängt auch stark von der persönlichen Lebensplanung ab. Und hätte es die pauschale Beihilfe seinerzeit in meinem BL gegeben, wäre ich vermutlich auch in die GKV gegangen.
Sehr ärgerlich ist, dass der BTB stramm auf Seiten der PKVen steht und das Modell PKV+Beihilfe hoch hält.
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Ich bin vor kurzem frisch in Bremen verbeamtet worden und bin heilfroh, dass es hier das Modell der pauschalen Beihilfe gibt. Beide Modelle habe ich mir im Vorhinein durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mir die Unsicherheiten, die eine PKV insbesondere im Hinblick auf die Beitragssteigerungen mit sich bringt, zu hoch sind. In meinem besonderen Fall ist es auch so, dass sich aufgrund von Vorerkrankungen den 30-prozentigen Aufschlag hätte zahlen müssen und anders, als hier bislang behauptet worden ist, wäre das auf alle Tarifbausteine der Fall gewesen. Ich hätte bereits jetzt beim Eintritt in die PKV einen gleich hohen Monatsbeitrag gezahlt, im Vergleichzu dem, jetzt in der GKV zahle. Und dabei zahle ich als Angehöriger des höheren Dienst bereits in die Beitragsbemessungsgrenze.
Hier in Bremen sind in unserer Behörde in diesem Jahr ca. 20 Personen verbeamtet worden, wobei sich lediglich drei für die PKV entschieden haben. Ich gehe also davon aus, dass auch in Baden-Württemberg sehr viel mehr Menschen von dieser Option Gebrauch machen werden. Und hier hinkt die Hamburger Statistik; da das Ganze erst 2017 eingeführt worden ist, sind natürlich noch die meisten Beamten PKV versichert, weil es sich anders bekanntlich nicht lohnen würde. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sich vielleicht in 20 Jahren dieses Bild komplett umgedreht hat.
Wie muss ich mir das praktisch vorstellen?
Du erhältst deine A13 zzgl. dem AG-Anteil für die GKV, also 3500 Gehalt plus 350 € für die KV. Diese 350€ sind dann die pauschale Beihilfe. Die GKV bucht dann 700€ (beide Anteile) ab wie bei einem freiwillig gesetzlichen Versicherten?!
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@totoughtotame
ich freu mich, dass Du Dich zurück meldest, wie Du entschieden hast. Ich habe in der aktuellen Zeitschrift vom BTB zum Thema GKV und PKV gelesen, dass in der GKV die Beiträge um 3,2 Prozent und die der PKV um 2,4% im selben Zeitraum gestiegen seien.
Das würde ja eher gegen die pauschale Beihilfe sprechen. Aber die Entscheidung hängt auch stark von der persönlichen Lebensplanung ab. Und hätte es die pauschale Beihilfe seinerzeit in meinem BL gegeben, wäre ich vermutlich auch in die GKV gegangen.
Sehr ärgerlich ist, dass der BTB stramm auf Seiten der PKVen steht und das Modell PKV+Beihilfe hoch hält.
Möglicherweise, weil sie Angst haben, dass das vermeintliche Privileg PKV gänzlich abgeschafft wird.
Für die GKV dürfte es ja ein Minusgeschäft sein, Beamte mit im Boot zu haben.
Mehrheitlich werde ja die Kranken und die mit Mitversicherten der unteren Einkommenshälfte dort landen.
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Ich bin vor kurzem frisch in Bremen verbeamtet worden und bin heilfroh, dass es hier das Modell der pauschalen Beihilfe gibt. Beide Modelle habe ich mir im Vorhinein durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mir die Unsicherheiten, die eine PKV insbesondere im Hinblick auf die Beitragssteigerungen mit sich bringt, zu hoch sind. In meinem besonderen Fall ist es auch so, dass sich aufgrund von Vorerkrankungen den 30-prozentigen Aufschlag hätte zahlen müssen und anders, als hier bislang behauptet worden ist, wäre das auf alle Tarifbausteine der Fall gewesen. Ich hätte bereits jetzt beim Eintritt in die PKV einen gleich hohen Monatsbeitrag gezahlt, im Vergleichzu dem, jetzt in der GKV zahle. Und dabei zahle ich als Angehöriger des höheren Dienst bereits in die Beitragsbemessungsgrenze.
Hier in Bremen sind in unserer Behörde in diesem Jahr ca. 20 Personen verbeamtet worden, wobei sich lediglich drei für die PKV entschieden haben. Ich gehe also davon aus, dass auch in Baden-Württemberg sehr viel mehr Menschen von dieser Option Gebrauch machen werden. Und hier hinkt die Hamburger Statistik; da das Ganze erst 2017 eingeführt worden ist, sind natürlich noch die meisten Beamten PKV versichert, weil es sich anders bekanntlich nicht lohnen würde. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sich vielleicht in 20 Jahren dieses Bild komplett umgedreht hat.
Wie muss ich mir das praktisch vorstellen?
Du erhältst deine A13 zzgl. dem AG-Anteil für die GKV, also 3500 Gehalt plus 350 € für die KV. Diese 350€ sind dann die pauschale Beihilfe. Die GKV bucht dann 700€ (beide Anteile) ab wie bei einem freiwillig gesetzlichen Versicherten?!
Ja, eigentlich funktioniert es genauso, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Ich verdiene glücklicherweise so viel, dass ich in der Beitragsbemessungsgrenze lande, was einen KK Beitrag von ca. 800 monatlich ergibt, der mir immer in der Monatsmitte abgebucht wird. Ich bekomme vom Land Bremen ca. 350 € monatlich zusätzlich überwiesen, was dann einen GKV Beitrag von ca. 450 ergibt. Das ist exakt so viel, wie ich als Angestellter auf demselben Arbeitsplatz auch schon gezahlt habe.
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@totoughtotame
ich freu mich, dass Du Dich zurück meldest, wie Du entschieden hast. Ich habe in der aktuellen Zeitschrift vom BTB zum Thema GKV und PKV gelesen, dass in der GKV die Beiträge um 3,2 Prozent und die der PKV um 2,4% im selben Zeitraum gestiegen seien.
Das würde ja eher gegen die pauschale Beihilfe sprechen. Aber die Entscheidung hängt auch stark von der persönlichen Lebensplanung ab. Und hätte es die pauschale Beihilfe seinerzeit in meinem BL gegeben, wäre ich vermutlich auch in die GKV gegangen.
Sehr ärgerlich ist, dass der BTB stramm auf Seiten der PKVen steht und das Modell PKV+Beihilfe hoch hält.
Möglicherweise, weil sie Angst haben, dass das vermeintliche Privileg PKV gänzlich abgeschafft wird.
Für die GKV dürfte es ja ein Minusgeschäft sein, Beamte mit im Boot zu haben.
Mehrheitlich werde ja die Kranken und die mit Mitversicherten der unteren Einkommenshälfte dort landen.
Das ist hier nicht meine Erfahrung. Die GKV findet hier großen Anklang auch bei den Beamten des höheren Dienstes, wovon bei weitem nicht alle chronisch krank sind.
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Die bezahlen also gerne mehr für weniger Leistung? Augen auf bei der Personalwahl...
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Die bezahlen also gerne mehr für weniger Leistung? Augen auf bei der Personalwahl...
Beamten des höheren Dienstes sind oftmals Juristen. Das Bild ist also stimmig.
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@totoughtotame
ich freu mich, dass Du Dich zurück meldest, wie Du entschieden hast. Ich habe in der aktuellen Zeitschrift vom BTB zum Thema GKV und PKV gelesen, dass in der GKV die Beiträge um 3,2 Prozent und die der PKV um 2,4% im selben Zeitraum gestiegen seien.
Das würde ja eher gegen die pauschale Beihilfe sprechen. Aber die Entscheidung hängt auch stark von der persönlichen Lebensplanung ab. Und hätte es die pauschale Beihilfe seinerzeit in meinem BL gegeben, wäre ich vermutlich auch in die GKV gegangen.
Sehr ärgerlich ist, dass der BTB stramm auf Seiten der PKVen steht und das Modell PKV+Beihilfe hoch hält.
Möglicherweise, weil sie Angst haben, dass das vermeintliche Privileg PKV gänzlich abgeschafft wird.
Für die GKV dürfte es ja ein Minusgeschäft sein, Beamte mit im Boot zu haben.
Mehrheitlich werde ja die Kranken und die mit Mitversicherten der unteren Einkommenshälfte dort landen.
Das ist hier nicht meine Erfahrung. Die GKV findet hier großen Anklang auch bei den Beamten des höheren Dienstes, wovon bei weitem nicht alle chronisch krank sind.
Aber gerade wenn die Punkte gegeben sind: Hohe Besoldung, keine Vorerkrankungen, jung, dann ist es doch ein absoluter Wahnsinn, in die GKV zu gehen. Man bezahlt dann höhere Beiträge für weniger Leistungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich viele machen.
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Ein kleines Rechenbeispiel aus A13 Stufe 6. (kein Jurist ;) )
Die PKV (50% Beihilfe, DBV) kostet mich, als 31 jährigen Beamten seit 2 Jahren im Dienst aufgerundet ohne Pflegeversicherung 350€ im Monat. Das ist ein Tarif mit hoher Rückstellung und ohne Selbstbehalte.
Bei Brutto 4890 (mit Strukturzulage) wären 14,6% GKV 713,94€ davon 50% pauschale Beihilfe bleiben für mich 356,97€ für die GKV.
Also lediglich 6€ Unterschied. Dafür sind die Leistungen etwas weniger in der GKV aber auch der Bürokratische Aufwand geringer. Gerade die Beihilfe in BW hat ja einige Besonderheiten wie die Kostendämpfungspauschale die bei A13 auch bei 180€ im Jahr liegt.
Aus meiner Sicht finanziell ein knappes Rennen zwischen PKV und pauschaler Beihilfe.
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Ein kleines Rechenbeispiel aus A13 Stufe 6. (kein Jurist ;) )
Die PKV (50% Beihilfe, DBV) kostet mich, als 31 jährigen Beamten seit 2 Jahren im Dienst aufgerundet ohne Pflegeversicherung 350€ im Monat. Das ist ein Tarif mit hoher Rückstellung und ohne Selbstbehalte.
Bei Brutto 4890 (mit Strukturzulage) wären 14,6% GKV 713,94€ davon 50% pauschale Beihilfe bleiben für mich 356,97€ für die GKV.
Also lediglich 6€ Unterschied. Dafür sind die Leistungen etwas weniger in der GKV aber auch der Bürokratische Aufwand geringer. Gerade die Beihilfe in BW hat ja einige Besonderheiten wie die Kostendämpfungspauschale die bei A13 auch bei 180€ im Jahr liegt.
Aus meiner Sicht finanziell ein knappes Rennen zwischen PKV und pauschaler Beihilfe.
Krass was was deine PKV Kostet:
Ich Angestellter: Ü 50 PKV Kostet zwischen 135€ (keine Rechnung einreichen) und 316€ (alles bezahlen lassen) als Vollversicherung
GKV wäre 460€
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Ja und da ist kein Risikozuschlag und kein Kind mit dabei. Die Beiträge bei neuen Versicherungen sind höher geworden. Bei den Kollegen die ungefähr mit mir verbeamtet wurden zahlt kaum einer unter 300€ im Monat je nach Tarif. Die DBV bietet für BW in meinem Alter, im Tarifrechner zwischen 310€ (Basic) und 390€ ("all inclusive").
Und da wurden schon zwischen einigen Anbietern verglichen und unter den Kollegen ausgetauscht.
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Jipp und das wo bei mir ja die PKV 100% der Kostenzahlt und bei euch nur 50%
klingt nach verarsche von der DBV
(btw bin bei HanseMerkur Pro Fit )
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Ja und da ist kein Risikozuschlag und kein Kind mit dabei. Die Beiträge bei neuen Versicherungen sind höher geworden. Bei den Kollegen die ungefähr mit mir verbeamtet wurden zahlt kaum einer unter 300€ im Monat je nach Tarif. Die DBV bietet für BW in meinem Alter, im Tarifrechner zwischen 310€ (Basic) und 390€ ("all inclusive").
Und da wurden schon zwischen einigen Anbietern verglichen und unter den Kollegen ausgetauscht.
...kann ich so bestätigen, das gilt für die neuen Unisex-Tarife. Bei Ü-40 Quereinsteigern geht es dann auch mal Richtung 400 und mehr. Wenn man dann auch noch den Lebenspartner mit versichern muss plus Kinder sind schnell mal 1000 Euro im Monat fällig. Genau dann wird die GKV sehr interessant - oder es müssen eben beide arbeiten.
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Hallo zusammen,
nach längerer Zeit des stillen Mitlesens, habe ich mich entschieden auch mal etwas zu antorten.
Ein kleines Rechenbeispiel aus A13 Stufe 6. (kein Jurist ;) )
Die PKV (50% Beihilfe, DBV) kostet mich, als 31 jährigen Beamten seit 2 Jahren im Dienst aufgerundet ohne Pflegeversicherung 350€ im Monat. Das ist ein Tarif mit hoher Rückstellung und ohne Selbstbehalte.
Bei Brutto 4890 (mit Strukturzulage) wären 14,6% GKV 713,94€ davon 50% pauschale Beihilfe bleiben für mich 356,97€ für die GKV.
Also lediglich 6€ Unterschied. Dafür sind die Leistungen etwas weniger in der GKV aber auch der Bürokratische Aufwand geringer. Gerade die Beihilfe in BW hat ja einige Besonderheiten wie die Kostendämpfungspauschale die bei A13 auch bei 180€ im Jahr liegt.
Aus meiner Sicht finanziell ein knappes Rennen zwischen PKV und pauschaler Beihilfe.
Zu den 14,6% kommt noch der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 1,3%. Das macht bei dir einen Gesamtbeitrag von 777,51 EUR GKV, oder anteilig 50% 388,76 EUR.
Und beim nächsten Stufenaufstieg geht die Schere weiter auseinander.
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Ich muss auch sagen, dass selbst mit 30% Risikoaufschlag die PKV vorziehen würde. Mit 30 % Risikoaufschlag ist man bei einem Premiumtarif vielleicht bei 500 € dabei. Dort ist dann aber wirklich jeder Pups mit bei. Hier unterscheiden sich die Leistungen ja nur noch marginal bei den einzelnen PKVn.
Dass man durch das Hamburger Modell zumindest die Wahlmöglichkeit hat, unterstütze ich. Jeder hat andere Präferenzen und zu betrachtende Situationen.
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Kann einer mir mal erklären, warum Beamtentarife teurer sind als Angestelltentarife, obwohl beim Angestellten die PKV man 100% erstattet muss und beim Beamten nur 50%?
Sind die Beamten soviel mehr krank/verursachen als Versicherungsnehmer so viel mehr kosten?
Zumindest fällt mir keine andere logische Begründung ein.
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Hallo zusammen,
nach längerer Zeit des stillen Mitlesens, habe ich mich entschieden auch mal etwas zu antorten.
Ein kleines Rechenbeispiel aus A13 Stufe 6. (kein Jurist ;) )
Die PKV (50% Beihilfe, DBV) kostet mich, als 31 jährigen Beamten seit 2 Jahren im Dienst aufgerundet ohne Pflegeversicherung 350€ im Monat. Das ist ein Tarif mit hoher Rückstellung und ohne Selbstbehalte.
Bei Brutto 4890 (mit Strukturzulage) wären 14,6% GKV 713,94€ davon 50% pauschale Beihilfe bleiben für mich 356,97€ für die GKV.
Also lediglich 6€ Unterschied. Dafür sind die Leistungen etwas weniger in der GKV aber auch der Bürokratische Aufwand geringer. Gerade die Beihilfe in BW hat ja einige Besonderheiten wie die Kostendämpfungspauschale die bei A13 auch bei 180€ im Jahr liegt.
Aus meiner Sicht finanziell ein knappes Rennen zwischen PKV und pauschaler Beihilfe.
Zu den 14,6% kommt noch der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 1,3%. Das macht bei dir einen Gesamtbeitrag von 777,51 EUR GKV, oder anteilig 50% 388,76 EUR.
Und beim nächsten Stufenaufstieg geht die Schere weiter auseinander.
Danke für die Ergänzung. Die Werte der PKV waren ja auch eher gerundet und tendenziell geht die Schere natürlich auch mit einer eventuellen Beförderung etc. auseinander. Die zukünftige Entwicklung der Beiträge abzusehen ist aber auch etwas Kaffeesatzleserei sowohl fix in der PKV als auch Einkommensabhängig in der GKV. Letztlich wollte ich nur darstellen, dass auch im höheren Dienst die Entscheidung nicht unbedingt ein Selbstläufer ist.
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Hallo zusammen,
nach längerer Zeit des stillen Mitlesens, habe ich mich entschieden auch mal etwas zu antorten.
Ein kleines Rechenbeispiel aus A13 Stufe 6. (kein Jurist ;) )
Die PKV (50% Beihilfe, DBV) kostet mich, als 31 jährigen Beamten seit 2 Jahren im Dienst aufgerundet ohne Pflegeversicherung 350€ im Monat. Das ist ein Tarif mit hoher Rückstellung und ohne Selbstbehalte.
Bei Brutto 4890 (mit Strukturzulage) wären 14,6% GKV 713,94€ davon 50% pauschale Beihilfe bleiben für mich 356,97€ für die GKV.
Also lediglich 6€ Unterschied. Dafür sind die Leistungen etwas weniger in der GKV aber auch der Bürokratische Aufwand geringer. Gerade die Beihilfe in BW hat ja einige Besonderheiten wie die Kostendämpfungspauschale die bei A13 auch bei 180€ im Jahr liegt.
Aus meiner Sicht finanziell ein knappes Rennen zwischen PKV und pauschaler Beihilfe.
Zu den 14,6% kommt noch der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 1,3%. Das macht bei dir einen Gesamtbeitrag von 777,51 EUR GKV, oder anteilig 50% 388,76 EUR.
Und beim nächsten Stufenaufstieg geht die Schere weiter auseinander.
Danke für die Ergänzung. Die Werte der PKV waren ja auch eher gerundet und tendenziell geht die Schere natürlich auch mit einer eventuellen Beförderung etc. auseinander. Die zukünftige Entwicklung der Beiträge abzusehen ist aber auch etwas Kaffeesatzleserei sowohl fix in der PKV als auch Einkommensabhängig in der GKV. Letztlich wollte ich nur darstellen, dass auch im höheren Dienst die Entscheidung nicht unbedingt ein Selbstläufer ist.
Naja, da ist es dann aber Beförderungsunabhängig, da über der Beitragsbessungsgrenze und somit eh schon Höchstbetrag.
Allerdings steigt die BBG regelmäßig.
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@totoughtotame
ich freu mich, dass Du Dich zurück meldest, wie Du entschieden hast. Ich habe in der aktuellen Zeitschrift vom BTB zum Thema GKV und PKV gelesen, dass in der GKV die Beiträge um 3,2 Prozent und die der PKV um 2,4% im selben Zeitraum gestiegen seien.
Das würde ja eher gegen die pauschale Beihilfe sprechen. Aber die Entscheidung hängt auch stark von der persönlichen Lebensplanung ab. Und hätte es die pauschale Beihilfe seinerzeit in meinem BL gegeben, wäre ich vermutlich auch in die GKV gegangen.
Sehr ärgerlich ist, dass der BTB stramm auf Seiten der PKVen steht und das Modell PKV+Beihilfe hoch hält.
Möglicherweise, weil sie Angst haben, dass das vermeintliche Privileg PKV gänzlich abgeschafft wird.
Für die GKV dürfte es ja ein Minusgeschäft sein, Beamte mit im Boot zu haben.
Mehrheitlich werde ja die Kranken und die mit Mitversicherten der unteren Einkommenshälfte dort landen.
Das ist hier nicht meine Erfahrung. Die GKV findet hier großen Anklang auch bei den Beamten des höheren Dienstes, wovon bei weitem nicht alle chronisch krank sind.
Aber gerade wenn die Punkte gegeben sind: Hohe Besoldung, keine Vorerkrankungen, jung, dann ist es doch ein absoluter Wahnsinn, in die GKV zu gehen. Man bezahlt dann höhere Beiträge für weniger Leistungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich viele machen.
Ein entscheidender Punkt ist vielleicht, dass Menschen, die im höheren Dienst verbeamtet werden, in der Regel nicht mehr jung sind, oft auch schon Kinder und/ oder gewisse Zipperlein haben. Meine persönliche Berechnung hat ergeben, dass sich ab 35 Jahren die PKV schon fast nicht mehr lohnt, erst recht nicht, wenn man vielleicht Asthma oder chronisch Rücken oder dergleichen hat.
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Kann einer mir mal erklären, warum Beamtentarife teurer sind als Angestelltentarife, obwohl beim Angestellten die PKV man 100% erstattet muss und beim Beamten nur 50%?
Sind die Beamten soviel mehr krank/verursachen als Versicherungsnehmer so viel mehr kosten?
Zumindest fällt mir keine andere logische Begründung ein.
Also ich hab mal schnell bei einem Online Portal verglichen - der erste Tarif ohne Selbstbeteiligung lag bei ca. 320 Euro für mich. Das wäre jetzt ziemlich genau der gleiche Betrag, denn ich jetzt zahle. Ob die Leistungen gleich sind, weiß ich nicht.
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Kann einer mir mal erklären, warum Beamtentarife teurer sind als Angestelltentarife, obwohl beim Angestellten die PKV man 100% erstattet muss und beim Beamten nur 50%?
Sind die Beamten soviel mehr krank/verursachen als Versicherungsnehmer so viel mehr kosten?
Zumindest fällt mir keine andere logische Begründung ein.
Ist das nicht nur der halbe Beitrag bei dir, da der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt? Es hängt aber natürlich auch mit der Frage zusammen, wie früh man sich privat versichern kann.
Sind es bei Beamten nicht 14,0% statt 14,6%, da man den Anteil für das Krankengeld nicht zahlen muss (da die Alimentation weitergezahlt wird)?
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Sind es bei Beamten nicht 14,0% statt 14,6%, da man den Anteil für das Krankengeld nicht zahlen muss (da die Alimentation weitergezahlt wird)?
Das ist richtig!
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Kann einer mir mal erklären, warum Beamtentarife teurer sind als Angestelltentarife, obwohl beim Angestellten die PKV man 100% erstattet muss und beim Beamten nur 50%?
Sind die Beamten soviel mehr krank/verursachen als Versicherungsnehmer so viel mehr kosten?
Zumindest fällt mir keine andere logische Begründung ein.
Ist das nicht nur der halbe Beitrag bei dir, da der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt? Es hängt aber natürlich auch mit der Frage zusammen, wie früh man sich privat versichern kann.
Sind es bei Beamten nicht 14,0% statt 14,6%, da man den Anteil für das Krankengeld nicht zahlen muss (da die Alimentation weitergezahlt wird)?
Also das sollte doch bis auf Details vergleichbar sein: beim Beamten übernimmt die Beihilfe die 50% und beim Angestellten der Arbeitgeber.
Die beim Onlineportal angezeigten Beträge sind auch nur die Arbeitnehmerbeträge, in den Details steht dann, dass man den doppelten Betrag zu zahlen hat und der Arbeitnehmer mit dem Gehalt die Hälfte begleicht.
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... und der Arbeitnehmer mit dem Gehalt die Hälfte begleicht.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann muss es hier ... der Arbeitgeber ..." heißen.
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... und der Arbeitnehmer mit dem Gehalt die Hälfte begleicht.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann muss es hier ... der Arbeitgeber ..." heißen.
...stimmt, gut aufgepasst. Arbeitgeber natürlich. So Beiträge um 300-400 (Arbeitnehmeranteil) kenne ich auch von Bekannten, die als Angestellte oder Selbständige in der PKV ist. Wie man auf 135 Euro kommt, ist mir ein Rätsel.
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... und der Arbeitnehmer mit dem Gehalt die Hälfte begleicht.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann muss es hier ... der Arbeitgeber ..." heißen.
...stimmt, gut aufgepasst. Arbeitgeber natürlich. So Beiträge um 300-400 (Arbeitnehmeranteil) kenne ich auch von Bekannten, die als Angestellte oder Selbständige in der PKV ist. Wie man auf 135 Euro kommt, ist mir ein Rätsel.
Für mich ist es das was es mich kostet.
Seit Jahren, und zwar real wenn ich mir meine Bankkonto und die Buchungen anschaue.
135 wenn ich 0 Arztrechnung einreiche. 316, wenn ich alles einreiche.
und natürlich 316, die der AG bezahlen muss, egal was ich mache.
An die PKV geht also inkl PV 451 euro von meinem Konto ab, und AG zahlt mit 316€
Zusätzlich gehen von meinem Konto alle Rechnungen die ich zunächst selbst zahle und nicht einreiche.
Reiche ich ein und lasse mir die Rechnung erstatten, dann zahle ich zwei Jahre 632 von meinem Konto an pkv und ag weiter 316 an mich.
Habe ich in den letzte 20 Jahren 2x machen müssen, wird sicher in den nächsten 20Jahren mehr Standard sein.
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Hast Du noch den alten Bisex-Tarif? Und ist er in bestimmten Teilbereichen (offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie) auch noch sagen wir mal zeitgemäß?
Alte Verträge sind oftmals schön billig, aber lassen einen in bestimmten Lebenssituationen völlig im Regen stehen.
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... und der Arbeitnehmer mit dem Gehalt die Hälfte begleicht.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann muss es hier ... der Arbeitgeber ..." heißen.
...stimmt, gut aufgepasst. Arbeitgeber natürlich. So Beiträge um 300-400 (Arbeitnehmeranteil) kenne ich auch von Bekannten, die als Angestellte oder Selbständige in der PKV ist. Wie man auf 135 Euro kommt, ist mir ein Rätsel.
Für mich ist es das was es mich kostet.
Seit Jahren, und zwar real wenn ich mir meine Bankkonto und die Buchungen anschaue.
135 wenn ich 0 Arztrechnung einreiche. 316, wenn ich alles einreiche.
und natürlich 316, die der AG bezahlen muss, egal was ich mache.
An die PKV geht also inkl PV 451 euro von meinem Konto ab, und AG zahlt mit 316€
Zusätzlich gehen von meinem Konto alle Rechnungen die ich zunächst selbst zahle und nicht einreiche.
Reiche ich ein und lasse mir die Rechnung erstatten, dann zahle ich zwei Jahre 632 von meinem Konto an pkv und ag weiter 316 an mich.
Habe ich in den letzte 20 Jahren 2x machen müssen, wird sicher in den nächsten 20Jahren mehr Standard sein.
Guten Morgen,
das ist dann wohl ein alter Tarif, so heute nicht mehr zu bekommen. Meine Kollegen mit ähnlichen Konditionen (ältere Verträge) zahlen auch nur 150 - 200 Euro mit Option auf Beitragsrückerstattung.
Neue Tarife sind denkbar teurer, sowohl für Angestellte und Beamte, der Unterschied dürfte marginal und den jeweiligen Besonderheiten geschuldet sein. Das Eintrittsalter spielt natürlich auch eine Rolle.
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Wie gesagt, ich zahle theoretisch 316€ durch das besondere Konstrukt des Tarifes aber nur 135€ plus Arztrechnung.
Und das ist bei dem Tarif jetzt auch noch der der Preis, der aufgerufen wird, bei Neuabschluss eines ~30jährigen.
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Wie gesagt, ich zahle theoretisch 316€ durch das besondere Konstrukt des Tarifes aber nur 135€ plus Arztrechnung.
Und das ist bei dem Tarif jetzt auch noch der der Preis, der aufgerufen wird, bei Neuabschluss eines ~30jährigen.
Der maximale Gesamtpreis von 2x316 € ist jetzt auch gar nicht so unüblich günstig. Zuzüglich Beihilfeergänzung wären es dann wohl so 350 € für die Beamten, was hier durchaus im üblichen Rahmen liegt.
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Wie gesagt, ich zahle theoretisch 316€ durch das besondere Konstrukt des Tarifes aber nur 135€ plus Arztrechnung.
Und das ist bei dem Tarif jetzt auch noch der der Preis, der aufgerufen wird, bei Neuabschluss eines ~30jährigen.
Wenn man bei der Hanse Merkur guckt, ist da ein Beispiel für einen 35jährigen aufgeführt, der dann dank sofortiger Rückerstattung 153 Euro monatlich zahlt.
Das muss man dann individuell für sich abwägen: denn sobald man eine Rechnung einreicht, zahlt man für die nächsten 24 Monate den vollen Betrag von 352 Euro. Ernsthaft krank werden ist also doppelt weniger schön. Ob das dann gelegen kommt, muss jeder für sich entscheiden.
Für Beamte scheint es den Tarif nicht zu geben. Und ob wirklich alle Leistungen vergleichbar sind, müsste man im Detail klären. Bei Psychotherapie, Sehhilfe und Zahnersatz sehe ich schon mal ziemliche Abweichungen zu meinem Tarif.
Kleine Ergänzung: auch bei der Leistung über der Gebührenordnung muss man aufpassen. Es gibt Tarife, die hier Grenzen setzen.
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Wie gesagt, ich zahle theoretisch 316€ durch das besondere Konstrukt des Tarifes aber nur 135€ plus Arztrechnung.
Und das ist bei dem Tarif jetzt auch noch der der Preis, der aufgerufen wird, bei Neuabschluss eines ~30jährigen.
Das ist ein sehr Arbeitnehmerfreundliches Konstrukt. Mich wundert, dass das nicht mehrere Versicherungen so anbieten. Die Tarife sollten den AG Beitrag voll ausnutzen und dann durch Rückerstattung die tatsächlichen Kosten für die AN senken.
Bei dir dürfte es sich ja rechnen nur Behandlungen über ca. 3800 Euro einzureichen. Das kommt in den ersten Jahrzehnten des Berufslebens wahrscheinlich sehr selten vor.
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Wie gesagt, ich zahle theoretisch 316€ durch das besondere Konstrukt des Tarifes aber nur 135€ plus Arztrechnung.
Und das ist bei dem Tarif jetzt auch noch der der Preis, der aufgerufen wird, bei Neuabschluss eines ~30jährigen.
Das ist ein sehr Arbeitnehmerfreundliches Konstrukt. Mich wundert, dass das nicht mehrere Versicherungen so anbieten. Die Tarife sollten den AG Beitrag voll ausnutzen und dann durch Rückerstattung die tatsächlichen Kosten für die AN senken.
Bei dir dürfte es sich ja rechnen nur Behandlungen über ca. 3800 Euro einzureichen. Das kommt in den ersten Jahrzehnten des Berufslebens wahrscheinlich sehr selten vor.
Absolut richtig. Ich kenne auch keinen anderen Tarif der so geschickt den AG bluten lässt und den AN alleinig an der Beitragsrückerstattung im Vorfeld beteiligt.
Bei mir in etwas über 20 Jahren 2x beides Sport Gedödel mit dann ausgiebigsten Physio etc.
Und einmal knapp drunter.
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...das ist ganz einfach ein Produkt, das auf einer durchschnittlichen jährlichen Kostenerstattung (ob das nun Beitragsrückerstattungen sind oder eingereichte Krankenkosten sind, ist letztendlich für die KV wurscht) von ca. 3.800 € plus Gewinnmarge kalkuliert ist..
...dass nur der AN davon profitiueren kann, spielt der KV werbewirksam in die Karten...denn der AN ist ja der Entscheider, der den Versicherungsabschluß tätigt...der AG kann nur Kenntnis nehmen und voll zahlen
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Genau. Und es ist unverständlich warum nicht alle PKVen so kalkulieren, dass der Kunde maximal entlastet wird.
Es gibt genügend Tarife die für einen jungen Kunden mit 400 Euro Beitrag wovon die Hälfte der AG übernimmt und ein wenig BRE daherkommen.
Richtiger Weise sollten sie die Beiträge aber am maximalen Arbeitgeberzuschuss orientieren und dann den Überschuss direkt an den AN ausschütten.