Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: sapere aude am 21.04.2022 14:44
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In meinem näheren familiären Umfeld stellt sich gerade folgende Frage:
Wie wird die Pension bei einer Reaktivierung nach vorzeitiger Ruhestandversetzung wegen Dienstunfähigkeit berechnet? Fließt die Zeit des vorzeitigen Ruhestandes in die Pensionsberechnung ein? Finden hier möglicherweise die Regeln zur Zurechnungszeit Anwendung?
Vielen Dank!