Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: derhubbe am 22.04.2022 10:13
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Hallo miteinander,
jetzt muss ich hier doch mal was los werden.
Ich verstehe nicht, weshalb der Staat solche großen Unterschiede macht zwischen einem Verwaltungsfachangestellten und einem Beamten der 2. QE.
Die Tätigkeit ist die gleiche.
- Zum einem hat ein Angestellter lediglich 6 Stufen in seiner Eingruppierung, ein Beamter hat jedoch 10 Stufen.
- Ein Angestellter erhält immer das gleiche Gehalt, bei einem Beamten erhält man wenn man Heiratet sowie je Kind jeweils zusätzliches Einkommen.
- Ein Angestellter hat nur durch die Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges II die Möglichkeit Tätigkeiten in Entgeltgruppe 10 zu bekommen. Ein Beamter macht einfach eine modulare Qualifizierung und erhält so, ganz einfach, seine A10.
Das sind jetzt mal die Hauptpunkte die mich ärgern. Wie gesagt, es ist ja die gleiche Tätigkeit und das gleiche Aufgabengebiet. Wie kann man da nur solche Unterschiede machen. Sowas gibts nur im öffentlichen Dienst!
Und da habe ich jetzt noch davon abgesehen, dass ein Beamter eine Pension von 70 Prozent der letzten 2 Jahre erhält und ein Angestellter nur 67 Prozent von seinem durchschnittlichen Gesamteinkommen.
Es sind einfach so viele Punkte für ein und die selbe Arbeit.
Wie seht ihr das so und weshalb ist der Aufschrei so leise?
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Wie seht ihr das so und weshalb ist der Aufschrei so leise?
Der Aufschrei ist vermutlich so leise, weil Du unheimlich viel Blödsinn geschrieben hast. Dabei hast Du es auch noch geschafft unheimliche viele Punkte außen vor zu lassen.
In diesem Forum gibt es unzählige Diskussionen und Vergleiche. Setz dich doch einfach mal damit auseinander.... Am besten fängst du einfach mal damit an, was es überhaupt bedeutet Beamter zu sein.
Schönes Wochenende !
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Der Aufschrei ist vermutlich so leise, weil Du unheimlich viel Blödsinn geschrieben hast. Dabei hast Du es auch noch geschafft unheimliche viele Punkte außen vor zu lassen.
In diesem Forum gibt es unzählige Diskussionen und Vergleiche. Setz dich doch einfach mal damit auseinander.... Am besten fängst du einfach mal damit an, was es überhaupt bedeutet Beamter zu sein.
Schönes Wochenende !
Kurz, knapp und zutreffend!
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Wobei man fairerweise dazu sagen muss, dass die heutige Verbeamtungspraxis (zur kurz-/mittelfristigen Einsparung von Personalkosten, Aufrechterhaltung der eigenen Zunft usw.) insbesondere in Aufgabenbereichen des Öffentlichen Dienstes, die gar kein Beamtenverhältnis erforderlich machen, nicht gerade zur sogenannten Bestenauslese führt.
Ich treffe auf immer mehr Personal im Beamtenverhältnis, die sich der eigenen Pflichten überhaupt nicht mehr bewusst sind. Dies ist aber auch dem Umstand geschuldet, dass diese nicht selten über das ganze Erwerbsleben nur reine Theorie und Augenwischerei bleiben. Die einhergehenden Privilegien sind allerdings sofort bekannt, waren diese doch alleinig ausschlaggebend für den Wechsel in die Pseudoknechtschaft.
Es läuft daher in der Praxis tatsächlich gerne darauf hinaus, dass ein Beamter bei gleicher Arbeit alle Privilegien/Vorteile seines Status genießt, mit den damit verbundenen Nachteilen, die das spezielle Dienstverhältnis überhaupt nur rechtfertigen könnten, gar nicht in Berührung kommt.
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Ganz einfach:
Angestellter - Lohn für geleistete Arbeit - Arbeitsverhältnis - Arbeitsrecht
Beamter - Alimentation - öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis - Beamtenrecht
Es sind halt unterschiedliche Verhältnisse und deshalb nicht vergleichbar, selbst wenn sich die beiden am Schreibtisch als Kollegen gegenübersitzen.
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Der TE hat vergessen zu erwähnen, daß der Beamte kein Vertragsverhältnis hat, daß er nicht nach Wertigkeit seiner Tätigkeiten bezahlt wird sondern sehr oft weit darunter, daß er bis zu 42 Stunden die Woche arbeiten muss, also 3 Stunden länger als der Kollege am Schreibtisch gegenüber, daß er sich privat versichern muß, sich auch privat nicht den kleinden Faux pas leisten kann ohne dass das Auswirkungen auf sein Dienstverhältnis haben kann und streiken darf er auch nicht. usw. usf.
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Es gibt auch umgekehrt durchaus Probleme. MA auf EG12/X lässt sich verbeamten und darf dann jahrelang strampeln, bis er wieder ein ähnliches Einkommensniveau erreicht. Und währenddessen steht ein jährliches Minus im 4-stelligen Euro-Bereich am Ende des Jahres. Das muss man auch erstmal wieder reinholen. Es ist nicht alles Gold auf der einen Seite der Medaille, auch wenn es von der anderen so aussehen mag.
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Ja, voll ungerecht! Micha hat 10.000 Euro in Wirecard-Aktien investiert und ein Jahr später alles verloren, während Fritz 10.000 Euro in Tesla-Aktien investiert und sich nach einem Jahr 18.200 Euro auszahlen ließ.
Gleiche Tätigkeit, unterschiedliches Resultat.
Der Unterschied zum Arbeits-/Dienstverhältnis ist, dass es
1. bei der Berufswahl weniger Überraschungen gibt und somit die „Investitionsentscheidung“ leichter fällt und
2. zwei verschiedene Aktien deutlich mehr miteinander gemeinsam haben, als ein Beamter mit einem Angestellten.
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Der TE hat vergessen zu erwähnen, daß der Beamte kein Vertragsverhältnis hat, daß er nicht nach Wertigkeit seiner Tätigkeiten bezahlt wird sondern sehr oft weit darunter, daß er bis zu 42 Stunden die Woche arbeiten muss, also 3 Stunden länger als der Kollege am Schreibtisch gegenüber, daß er sich privat versichern muß, sich auch privat nicht den kleinden Faux pas leisten kann ohne dass das Auswirkungen auf sein Dienstverhältnis haben kann und streiken darf er auch nicht. usw. usf.
Zum immer wieder kehrenden Thema: Beamte dürfen nicht streiken!
Gewerkschaftlich organisierte ( Mitgliedbeitrag) Tarifbeschäftigte begeben sich in den Arbeitskampf. Und das erzielte Ergebnis wird ohne Zutun der Beamten "automatisch" für diese "Wir dürfen nicht streiken Gruppe" übernommen!
Liebe Grüße!
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Zum immer wieder kehrenden Thema: Beamte dürfen nicht streiken!
Gewerkschaftlich organisierte ( Mitgliedbeitrag) Tarifbeschäftigte begeben sich in den Arbeitskampf. Und das erzielte Ergebnis wird ohne Zutun der Beamten "automatisch" für diese "Wir dürfen nicht streiken Gruppe" übernommen!
Liebe Grüße!
Das erzielte Ergebnis kann übernommen werden und wird es auch nur im Bereich der Bezahlung. Arbeitszeit o.ä. wird nicht übernommen sondern dienstherrenseitig einseitig festgelegt. Daher haben Beamte z.B. beim Bund 2 Stunden mehr Arbeitszeit, was ca. 10 Tage Urlaub im Jahr ausmacht.
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Neid ist und bleibt eine der herausragendsten Fähigkeiten des deutschen Michel. Immer ist der Rasen des Nachbarn irgendwie grüner als der Eigene. Verflixt nochmal, das darf doch nicht sein, das ist sowas von ungerecht, da pinkel ich jetzt direkt mal drauf... ;D ;D ;D
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Daher haben Beamte z.B. beim Bund 2 Stunden mehr Arbeitszeit, was ca. 10 Tage Urlaub im Jahr ausmacht.
Wenn man es genau nimmt knapp 13.
Diese Debatten langweilen mich persönlich. Wer bei uns verbamtet werden möchte, der bekommt die Möglichkeit, mit dem Ergebnis, dass es kaum einer will.
A 11/4 - ca. 41.000 p.a. abzgl. PKV bleiben 36.800
E 11/4 - ca. 36.000 p.a.
E 12/3 - ca. 38.000 p.a.
Da denkt der neidische TB 800€ mehr, was für eine Frechheit. Aber dass 13 Tage mehr "gearbeitet" bzw. Dienst geleistet werden muss, das ist erstmal egal. Auch wird vergessen, dass man als TB keine Ämter zu durchlaufen hat und der Beamte sich, je nach Behörde, langsam hoch quält. Somit hat der Beamte die ersten Jahre weniger Geld als der TB
Jeder der so eine Debatte eröffnet, sollte zu Papier bringen, wie der Verlauf ist und wie viel Geld, denn darum geht es ja den allermeisten, wann, zufließt.
Um als Beamter im gD den TB mit E11/E12 einzuholen, also um den Break-even-Point zu erreichen, bedarf es > 10 Jahre und das auch nur, wenn ein williger Dienstherr eine gute Beförderungsmoral vorweist. Ansonsten dauert es noch länger. Ich wollte zu dem ganzen Thread auch eig. nichts schreiben, aber jeder der jammert, der soll doch bitte den Weg des Beamten einschlagen. Man lasse sich wiegen und messen und lebe danach ein entspanntest, super reiches, Leben.
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Und da zunehmend Menschen wegen des Geldes Beamter werden, hapert es ja auch zunehmend mit der Bestenauslese.
Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.
Und so wie es jammernde arme Beamte gibt, die unzufrieden mit ihrer Lebensentscheidung sind, so gibt es halt jammernde Angestellte, die unzufrieden sind, mit den eigenen Lebensentscheidungen.
Und wenn man sich darüber beklagt, dass der AG angeblich dem Beamten mehr zahlt als dem Angestellten für die angeblich gleiche Leistung, der muss halt eine Gewerkschaft gründen und höhere Löhne durchdrücken, oder sich einen AG suchen, der einen so bezahlt wie man es will.
Bei uns gab es in letzter Zeit ne Menge "Sprungbeförderungen"
EG3 zu EG5 zu EG8/9a
wie ungerecht ist das denn 8)
Bin ich froh, dass ich mich nie habe verbeamten lassen, so ist mein Leben spannender und selbst bestimmter.
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Finde es da schlimmer, dass Menschen, die Genderstudies oder irgendsoeinen Quatsch studiert haben nicht selten das selbe verdienen wie bspw. studierte Informatiker.
Aber da lässt sich als Angestellter (im Gegensatz zu Beamten) gegensteuern, indem man sich eben aus dem öD herausbewirbt und dort dann entsprechend mehr als Genderstudiesmenschen im öD verdienen (und u.U. wieder so viel wie die Gleichstellungsbeauftragte im neuen Unternehmen :o).
Klar, die Geschichte mit der Altersversorgung ist schon ein Unterschied. Allerdings haben wir im öD (zumindest im Westen) Glück mit der verpflichtenden VBL. Für jeden Euro, den wir da reinwerfen, schmeißt unser Arbeitgeber nochmal 3,56€ mit in den Topf. Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.
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Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.
Dafür müssen sie sich aber mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmen und nicht wie der Angestellte nur Arbeit mittlerer Art und Güte abgeben ;)
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Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.
Ist das wirklich so? Nach meinem Verständnis erwirtschaftet man 4 € VBL-Rentenanwartschaft pro Jahr für je 1.000€ Arbeitsentgelt.
Wenn (wie außer jetzt gerade, aber in den letzten Jahrzenten üblich) die Inflation und das Arbeitsentgelt in etwa gleich steigen, würdest du dann z.B. im nächsten Jahr 2 % mehr Arbeitsentgelt erzielen und auch 2% mehr Betriebsrentenanwartschaft verdienen. So würde die Inflation über die Jahre ausgeglichen werden, wie bei der jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts bei der GRV.
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Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.
Ist das wirklich so? Nach meinem Verständnis erwirtschaftet man 4 € VBL-Rentenanwartschaft pro Jahr für je 1.000€ Arbeitsentgelt.
Wenn (wie außer jetzt gerade, aber in den letzten Jahrzenten üblich) die Inflation und das Arbeitsentgelt in etwa gleich steigen, würdest du dann z.B. im nächsten Jahr 2 % mehr Arbeitsentgelt erzielen und auch 2% mehr Betriebsrentenanwartschaft verdienen. So würde die Inflation über die Jahre ausgeglichen werden, wie bei der jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts bei der GRV.
Bei der GRV steigt der Wert der gesammelten Rentenpunkte ja an. Hingegen ist bei der VBL der Wert pro Punkt seit Ewigkeiten auf 4€ festgesetzt und steigt nicht mit an. Entsprechend haben die 4€ (bzw. der Punkt), die du im letzten Jahr gesammelt hast, bereits heute Kaufkraft verloren. Dafür kriegst du aber mit der fiktiven Lohnerhöhung von 2% dieses Jahr für die fiktive Inflation von 2% auch 2% mehr von diesen 4€ Punkten. Die gesammelten Punkte aus dem letzten Jahr sind aber nicht mehr geworden.
Wenn ich das richtig deute, gibt es eine Mechanik, die den Anschein erwecken soll, sowohl Inflation, als auch anfänglich geringere Löhne auszugleichen: Es gibt einen Multiplikationsfaktor, der mit steigendem Alter immer geringer wird. Von 3,1 mit 17 bis zu 0,8 mit 64+. (Quelle: https://www.vbl.de/de/berechnung Reiter "Die Altersfaktoren")
Somit büßen deine gesammelten Punkte bei einem sehr jungen Angestellten zwar exorbitant an Kaufkraft ein bis zur Rente, dafür bekommt man im jungen Alter allerdings auch mehr Punkte je Euro Verdienst. Im Großen und Ganzen macht man als Angestellter letztlich trotzdem Minus, wenn der Wert der Punkte keinen Inflationsausgleich bekommt, egal wie man es dreht und wendet.
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Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.
Dafür müssen sie sich aber mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmen und nicht wie der Angestellte nur Arbeit mittlerer Art und Güte abgeben ;)
Und auch außerhalb der Dienstzeit sich dem DienstHerren verpflichtet fühlen.
Sie sind ja 168h Beamte während ich knapp 40h Angestellter bin
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Ein Vergleich ist Unfug, da es zwei völlig verschiedene Rechtskreise sein.
Man muss sich aber auch jeweils an die Regeln, was mir im Beamten-Bereich nicht der Fall zu sein scheint. Teilzeit ohne Bonitätsprüfung im Rahmen des Alimentationsprinzips halte ich für Rosinenpickerei bzw. schlicht Rechtsbruch.
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Zur VBL hatte ich mal ne Modell-Rechnung mit je 2% Inflation und Lihnerhöhungen pro Jahr gemacht und bin -- Höhergruppierungen außen vorgelassen -- nach 40 Arbeitsjahren bei einer Betriebsrente von um die 12% des letzten Brutto-Lohns herausgekommen. Zusammen mit der GKV landet man damit also irgendwo bei ca. 60% des letzen Brutto-Lohns, also etwas unterhalb der 70%, die Beamte für ihre Pension erwarten können. Dabei blieb natürlich unberücksichtigt, dass einerseits im Beamtentum auch Studien- und Promotionszeiten zumindest teilweise ruhegehaltfähig sind und andererseits bei Beschäftigten sich die Rentenhöhe am "Durchschnittsverdienst" über die Lebenszeit bemisst, eine Höhergruppierung also nur anteilig wirkt, während für Beamte das Endamt entscheidend ist, mehr oder minder unabhängig davon, wann es erreicht wurde.
Will sagen: Bei gleichem letzten "Arbeits-Brutto" hat ein Beamter ggü. einem Tarifbeschäftigten mit VBL immer noch eine ca. 10-15% höhere Pension als der Beschäftigte. (Die Höhe der davon noch zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge blieb in der Rechnung aber auch unberücksichtigt.)
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Ein Vergleich ist Unfug, da es zwei völlig verschiedene Rechtskreise sein.
Man muss sich aber auch jeweils an die Regeln, was mir im Beamten-Bereich nicht der Fall zu sein scheint. Teilzeit ohne Bonitätsprüfung im Rahmen des Alimentationsprinzips halte ich für Rosinenpickerei bzw. schlicht Rechtsbruch.
Unfug würde ich nicht sagen, unsinnig schon eher.
Natürlich kann man bei gleichen Tätigkeiten das Geld was auf dem Konto liegen bleibt vergleichen.
Muss dann aber eben alle anderen Parameter die der eine und der andere mitbringt monetarisieren.
PKV vs GKV
Rente vs. Pension
BU vs. DU
Knechtschaft vs. Freiheit
168 dienst vs 40h
bla vs blub……
Also können könnte man, Unfug wäre es auch nicht, aber unsinnig sind die dämlich rosinenpickereie von beiden Seiten, wenn sie unzufrieden sind.
Allein, weil man keine Glaskugel hat.
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Und da habe ich jetzt noch davon abgesehen, dass ein Beamter eine Pension von 70 Prozent der letzten 2 Jahre erhält und ein Angestellter nur 67 Prozent von seinem durchschnittlichen Gesamteinkommen.
Es sind sogar nur 48%, ggf. zzgl. Betriebsrente.
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Etwas was ich in meiner Behörde inzwischen am Tarifbeschäftigtendasein schätze ist, dass ich meinen Mund aufmachen kann, wenn mir etwas nicht passt. Natürlich muss ich auch die Etikette einhalten, es soll ja nie auf die persönliche Schiene gehen.
Konsequenzen aufgrund einer schlechten Beurteilung, die sämtliche perspektiven nimmt, muss ich nicht fürchten. Oder mal in aller Deutlichkeit ausgedrückt, während ich sehe, dass 80% der Beamten bei uns Mundtot sind und den Vorgesetzen in den aller Wertesten kriechen, ihre eigene Meinung für sich behalten, stehe ich Aufrecht und sage was mir nicht passt.
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Deckt sich exakt mit meiner Wahrnehmung. Mit Übernahme der Ernennungsurkunde und damit totaler Abhängigkeit von guten Beurteilungen um Beförderungen zu erhaschen, geben die meisten Kollegen im Beamtenverhältnis direkt ihr Rückgrat ab.
Ist schon zum Teil richtig bizarr, wenn man die Wandlungsfähigkeit so mancher sieht und hinterfragen muss, wann diejenigen zuletzt mal in den Spiegel geschaut haben. Lustigerweise neigen diejenigen dann auch verstärkt zu heimlichen Läster- und Intrigantenrunden, irgendwo muss der angestaute Ärger bzw. Frust ja abgeladen werden.
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Das liegt dann aber an unterirdische Führungskräfte.
Wenn Rückgrat und eigene Meinung zu schlechten Beurteilungen führen.
Aber beim grossteil der Beamten ist es in der Tat so, dass sie vorsichtiger sind mit konstruktiver Kritik gegenüber dem Beurteilern.
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Lustigerweise neigen diejenigen dann auch verstärkt zu heimlichen Läster- und Intrigantenrunden, irgendwo muss der angestaute Ärger bzw. Frust ja abgeladen werden.
Und andere lästern dann eben anonym in einem öffentlichen Forum über ihre Kollegen. Weder das eine noch das andere finde ich besonders lustig.
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Zu diesem Thema gibt es etliche Studien und diese decken sich auch mit der reellen Praxis.
Nehmen wir den angestellten Lehrer und seinen verbeamteten Kollegen.
Gleiches Studium, gleiche Tätigkeiten, gleiche familiäre Situation, aber E13 zu A13.
Nettounterschied/Monat dreistellig.
Die Unterschiede Pension/Rente wurden ja bereits angesprochen.
Hinzu kommen die unterschiedliche Behandlung bei Krankheit.
Jetzt kommt das dicken MINUS: Der verbeamtete Kollege darf nicht streiken, aber dafür streikt der angestellte Kollege für ihn mit
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Zu diesem Thema gibt es etliche Studien und diese decken sich auch mit der reellen Praxis.
Nehmen wir den angestellten Lehrer und seinen verbeamteten Kollegen.
Gleiches Studium, gleiche Tätigkeiten, gleiche familiäre Situation, aber E13 zu A13.
Nettounterschied/Monat dreistellig.
Die Unterschiede Pension/Rente wurden ja bereits angesprochen.
Hinzu kommen die unterschiedliche Behandlung bei Krankheit.
Jetzt kommt das dicken MINUS: Der verbeamtete Kollege darf nicht streiken, aber dafür streikt der angestellte Kollege für ihn mit
Ich liebe solche Argumentationen. Da wird schön die extremste Situation herausgepickt, die entstehen kann zwischen den beiden Systemen. Und daran wird dann eine grundsätzliche Besserstellung der Beamten festgemacht.
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Ich liebe solche Argumentationen. Da wird schön die extremste Situation herausgepickt, die entstehen kann zwischen den beiden Systemen. Und daran wird dann eine grundsätzliche Besserstellung der Beamten festgemacht.
und genauso gibt es den Beamten im mittleren Dienst, der in der IT mit A7 arbeitet und maximal bis A9 kommen kann, wohingegen sein Kollege mit einer (vergleichbaren) Ausbildung als Fachinformatiker z.B. mit E11 einsteigt und bis E 13 kommen kann.
Zum Lehrerbeispiel:
Wenn man das Land Berlin betrachtet stimmt das Beispiel. Bei Berufseinsteigern (ledig, keine Kinder) ist der Unterschied tatsächlich dreistellig, zugunsten des angestellten Lehrers.
Grundsätzlich gilt halt die Aussage: "Augen auf bei der Berufswahl!" Der Master als Elektroingenieur verdient wohl auch mehr als der Master in Japanologie.
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Alle Vergleiche und Bekundungen zum Unterschied der beiden Systeme ändern trotzdem nichts an der Nichtvergleichbarkeit dieser.
Auch ein Arbeiter auf dem Bau bekommt womöglich nicht das gleiche Geld wie sein verbeamteter ehemaliger Mitschüler trotz gleichem Bildungsabschluss!
Es ist wie es ist und jeder ist doch am Ende für seine berufliche Laufbahn selbst verantwortlich.
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...und trotzdem bleibt der Neid, der dann ein Leben lang an einem nagt... ;)
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...und trotzdem bleibt der Neid, der dann ein Leben lang an einem nagt... ;)
In welche Richtung? ;)
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@Lo sa, die Systeme kann man natürlich miteinander vergleichen.
Insbesondere wenn 100% die gleichen Tätigkeiten ausgeübt werden.
Nur der reine Vergleich des Geldes auf dem Konto geht halt absolut fehl. Wenn man nicht die weichen Faktoren einpreist.
Die wechselseitigen neidvollen ‚Kurzschlüsse’, die gezogen werden, sind halt dämlich.
Und wenn ich sehe wie sehr viele Beamten ihre Tätigkeiten nicht nach den Inhalten und dem Spaßfaktor ausrichten (müssen), sondern nach den Beförderungsmöglichkeiten, dann habe ich viel Mitleid mit den Beamten.
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Zum Lehrerbeispiel:
Wenn man das Land Berlin betrachtet stimmt das Beispiel. Bei Berufseinsteigern (ledig, keine Kinder) ist der Unterschied tatsächlich dreistellig, zugunsten des angestellten Lehrers.
Was bekommen den die Lehrer in Berlin? Mehr als E13? Und die Beamten weniger als A13?
E13 vs A13 geht doch eigentlich immer zugunsten des Beamten aus?
Darunter muss man planen und rechnen. Wer freiwillig von einer E12 in die A9 geht, muss schon sehr optimistisch sein...
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Oder hat extreme Sicherheitsbedürfnisse.
Also muss extrem Pessimistisch sein.
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Was bekommen den die Lehrer in Berlin? Mehr als E13? Und die Beamten weniger als A13?
E13 vs A13 geht doch eigentlich immer zugunsten des Beamten aus?
Darunter muss man planen und rechnen. Wer freiwillig von einer E12 in die A9 geht, muss schon sehr optimistisch sein...
Beim Beispiel Studienratlaufbahn bekommt der Lehrer in Berlin als Berufseinsteiger E 13 Stufe 6. Ein vergleichbarer Beamter bekäme A 13 Stufe 1.
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Die wechselseitigen neidvollen ‚Kurzschlüsse’, die gezogen werden, sind halt dämlich.
In diesem Forum und in den seltenen Fällen, wo diese uralte Diskussion mal im persönlichen Gespräch aufkommt, kann ich keine Wechselseitigkeit erkennen. Die ‚neidvollen Kurzschlüsse‘ passieren ausschließlich auf der Seite von Nicht-Beamten, welche die Merkmale des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses nicht durchdrungen haben.
Während Beamte (wenn sie sich denn überhaupt auf diese müßige Diskussion einlassen) ohne mir dabei neidvoll zu erscheinen auf ebendiese Besonderheiten hinweisen, deren Charakter nunmal aus besonderen Pflichten auf beiden Seiten besteht.
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Die wechselseitigen neidvollen ‚Kurzschlüsse’, die gezogen werden, sind halt dämlich.
In diesem Forum und in den seltenen Fällen, wo diese uralte Diskussion mal im persönlichen Gespräch aufkommt, kann ich keine Wechselseitigkeit erkennen. Die ‚neidvollen Kurzschlüsse‘ passieren ausschließlich auf der Seite von Nicht-Beamten, welche die Merkmale des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses nicht durchdrungen haben.
Während Beamte (wenn sie sich denn überhaupt auf diese müßige Diskussion einlassen) ohne mir dabei neidvoll zu erscheinen auf ebendiese Besonderheiten hinweisen, deren Charakter nunmal aus besonderen Pflichten auf beiden Seiten besteht.
Also das gejammere über die hohen PKV Kosten sind bei dir noch nicht durchgedrungen?
Und hier gab es diverse Beamte, die sich wg. der schlechten Bezahlung erkundigten, wie sie zurück in die pw kommen.
Und leider merkt man hier im Forum auch, dass sehr viele (neu)Beamte eben das besonderen Dienst- und Treueverhältnisses nicht durchdrungen haben. (Wobei man es auch bei vielen Dienstherren das Gefühl hat, dass die dort handelnden Personen es ebenfalls nicht durchdrungen haben)
Aber ansonsten klar: Bei den falschen "Berechnungen" der jammernden Tarifler, wird eben diese nicht monetäre Besonderheit gerne ignoriert.
Wobei es eben auch oftmals von den Kollegen auch nicht mehr gelebt wird, da ist der Dienstherr doch nur ein Arbeitgeber.
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Mir ging es um deine Bewertung „neidvoll“. Dass auch Beamte dem typisch deutschen Volkssport des Jammerns ausgiebig und lustvoll frönen, ist mir nicht entgangen ;-) Neid auf die andere Statusgruppe des öD spielt dabei allerdings in meiner Wahrnehmung keine Rolle.
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Solche Ausschreibungen (https://interamt.de/koop/app/stelle?1&id=795253) halten mich aktuell auch eher davon ab, Beamter zu werden.
Voraussetzung dort ist nämlich, dass der Bewerber entweder bereits in A15 oder E15 ist. Jemand, der sich erst kürzlich hat verbeamten lassen, könnte durchaus noch in A13 oder A14 unterwegs sein, obwohl er auf einer A15-Stelle sitzt und sich somit den Zugang zu solchen Stellen wie oben verlinkt verbauen.
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E15TVL, aber genau so eine Person, die sich eben hat verbeamten lassen wird ausdrücklich nicht gesucht. Verlangt war Führungserfahrung und mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen.
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E15TVL, aber genau so eine Person, die sich eben hat verbeamten lassen wird ausdrücklich nicht gesucht. Verlangt war Führungserfahrung und mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen.
Aber die kann man doch haben, wenn man schon als E15-er ein paar Jahre gearbeitet hat, bevor man sich hat verbeamten lassen.
Die Stellenausschreibung ist aber typisch Bundesministerium, die da etwas eigene Abläufe oder Erfahrungen haben. Insoweit ist das der ganz übliche Fall, dass man dort als Referent E/A5 auf eine Referatsleitung bewirbt und dann - bei Bedarf - auf dieser Stelle verbeamtet wird. Dann auch gleich A15/A16.
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E15TVL, aber genau so eine Person, die sich eben hat verbeamten lassen wird ausdrücklich nicht gesucht. Verlangt war Führungserfahrung und mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen.
Aber die kann man doch haben, wenn man schon als E15-er ein paar Jahre gearbeitet hat, bevor man sich hat verbeamten lassen.
Eben. Und das ist als "E15-er" gar nicht mal so unüblich.
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Müsste es eigentlich so sein, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen prioritär als Wahlhelfer verpflichtet werden müssten und Angestellte dann nur nachrangig wenn es dann trotzdem nicht genug Leute gibt? Das Thema führt bei uns immer wieder mal zu Diskussionen, weil hier kein Unterschied gemacht wird. Nach dem Verständnis vieler müsste das aber so sein, wegen Sicherstellung grundsätzlicher Staatsaufgaben durch Beamte.
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Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch ::)
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Müsste es eigentlich so sein, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen prioritär als Wahlhelfer verpflichtet werden müssten und Angestellte dann nur nachrangig wenn es dann trotzdem nicht genug Leute gibt? Das Thema führt bei uns immer wieder mal zu Diskussionen, weil hier kein Unterschied gemacht wird. Nach dem Verständnis vieler müsste das aber so sein, wegen Sicherstellung grundsätzlicher Staatsaufgaben durch Beamte.
Die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, da es um eine allgemeine Bürgerpflicht geht, zu der jeder volljährige Wahlberechtigte herangezogen werden kann.
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Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch ::)
Naja...gewisse Vorzüge bringen halt schon auch gewisse Nachteile mit sich... hat nichts mit (un)kollegialität zu tun.
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Aha. Also sollten auch IG Metaller mit ihren 35 stunden eher zu Wahlhelfern berufen werden? Oder Personen, die mehr als 50 K geerbt haben? Oder alle, die noch alle Zähne im Mund haben? ;)
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Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch ::)
Naja...gewisse Vorzüge bringen halt schon auch gewisse Nachteile mit sich... hat nichts mit (un)kollegialität zu tun.
Wenn die Gemeinde es nicht schafft Wahlhelfer zu finden, dann kann sie natürlich eher den Beamten dieses anordnen als dem Angestellten. Aber bis dahin gilt: Alle sind als Bürger gleich.
Denn das Ziel ist ja auch, dass der allgemeine Bürger den Wahlprozess begleitet und kontrolliert und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.
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Denn das Ziel ist ja auch, dass der allgemeine Bürger den Wahlprozess begleitet und kontrolliert und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.
Dann ist das aber bei der hohen Quote der Briefwahl bald hinfällig.
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Denn das Ziel ist ja auch, dass der allgemeine Bürger den Wahlprozess begleitet und kontrolliert und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.
Dann ist das aber bei der hohen Quote der Briefwahl bald hinfällig.
Die werden doch auch ausgezählt. Und dieser Prozess ist ja genauso wichtig.
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Dafür ist die Auszahlung ja öffentlich. Also ist das insofern auch kein Argument. ;)