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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ichundich am 23.04.2022 22:56

Titel: Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
Beitrag von: ichundich am 23.04.2022 22:56
Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.
Titel: Antw:Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
Beitrag von: Inspektor1234 am 24.04.2022 11:16
Guten Morgen,

Ja wird bei uns eingesetzt. (Kleine Kommune)
Allerdings nur, nachdem ich als Amtsleiter die entsprechende Person der Politik (Ratsgremium) vorgeschlagen habe. Eine objektive Leistungsbeurteilung findet nicht statt, aber wir haben nur vier Beschäftigte in der Dienststelle. 
Der Vorschlag kam dadurch zustande, da die Person ohne große Einarbeitung neue Aufgaben übernommen hat und diese zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat.

By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).
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Beitrag von: WasDennNun am 24.04.2022 16:46
By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).
Was ja nur tarifkonform geht, wenn diese Personen auch entsprechende Zeit (15 Jahre) schon gearbeitet haben.
Ansonsten ist es halt (löblicherweise) stumpf übertariflich und wenn man das machen darf und will, dann kann man ebenso eine beliebige EG (unabhängig von der Tätigkeit) wählen.
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Beitrag von: ichundich am 29.04.2022 18:01
Gibt es hier tatsächlich keine Erfahrungswerte mit der Umsetzung dieses Paragraphen in der jeweiligen Kommune?
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Beitrag von: BAT am 29.04.2022 18:24
Wird bei uns vereinzelt "unter der Hand gemacht". Nicht systematisch.
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Beitrag von: Kaiser80 am 29.04.2022 18:45
By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).
Was ja nur tarifkonform geht, wenn diese Personen auch entsprechende Zeit (15 Jahre) schon gearbeitet haben.
Ansonsten ist es halt (löblicherweise) stumpf übertariflich und wenn man das machen darf und will, dann kann man ebenso eine beliebige EG (unabhängig von der Tätigkeit) wählen.
Nein, "zur Deckung des Personalbedarfs"... förderliche Zeiten
Titel: Antw:Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
Beitrag von: Kaiser80 am 29.04.2022 18:46
Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.
Nein, alle mir bekannten Kommunen scheuen es wie der Teufel das Weihwasser
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Beitrag von: WasDennNun am 30.04.2022 10:23
Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.
Nein, alle mir bekannten Kommunen scheuen es wie der Teufel das Weihwasser
Das gleiche kann ich für TV-L bestätigen, da wird dann lieber die Stufenzulage genommen (und das passiert duchaus)
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Beitrag von: BAT am 30.04.2022 15:21
Der Verzicht auf das Instrument ist ehe global gesehen neutral. Mithin ist eine Verwendung oder Nichtverwendung völlig uninteressant.
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Beitrag von: afo am 01.05.2022 08:24
Mir ist es innerhalb von 3,5 Jahren bei zwei von 60 mir unterstellten MA gelungen, einen vorzeitigen Stufenaufstieg zu erwirken. Personalamt stellt sich quer, Bürgermeister erkennt das Instrument langsam an. Allerdings glaube ich, dass ich die einzige Führungskraft bin, die mit diesem Instrument arbeitet ::)
Gruß afo
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Beitrag von: BAT am 01.05.2022 11:30
Und ich mit Stufe 6 würde bei dir ehe leer ausgehen. Die Stufen müssen schlicht auf zwei Stufen zusammen gestrichen werden.
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Beitrag von: Opa am 01.05.2022 11:52
Und ich mit Stufe 6 würde bei dir ehe leer ausgehen. Die Stufen müssen schlicht auf zwei Stufen zusammen gestrichen werden.
Gute Idee, ich wäre allerdings bei 3 Stufen. Quotiert, reversibel und auf 24 Monate befristet zu vergeben.
Stufe 2: 70% „mittlerer Art und Güte“ = Tabellenentgelt
Stufe 1: 10% low performer = Tabellenentgelt minus 15%
Stufe 3: 20% high performer = Tabellenentgelt plus 25%

LOB beibehalten, darf aber nur noch an die high performer, also die besten 20% ausgeschüttet werden.
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Beitrag von: BAT am 01.05.2022 12:09
Solche Instrumente, wie sie auch immer heissen, werden immer schwierig bleiben. Nein, ich bin für Stufe 1 bei Antreten der Stelle und Stufe2 nach zwölf Monaten bei Ableistung der Arbeit im Umfange mittlerer Art und Güte. Alles Andere sollte durch Zielerreichnung definiert sein.

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Beitrag von: Emmi87 am 01.05.2022 16:47
Ja aber im TV-V. Einem Mitarbeiter wurde sogar 2 mal
Stufenverkürzung gewährt.