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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HansGeorg am 25.04.2022 10:07

Titel: [SH] Laufbahngruppenwechsel ohne Vorbereitungsdienst
Beitrag von: HansGeorg am 25.04.2022 10:07
Hallo, ich benötige Hilfe, weil ich dazu in den Gesetzen nichts gefunden habe. Vielleicht weiss da einer mehr. Mal angenommen ein Beamter auf Lebensezeit (A8) im Mittleren Dienst (LG1.2) hat vor Jahren ebenso einmal den offiziellen Vorbereitungsdienst für den GD (LG2.1) also das duale Studium offiziell absolviert und beendet. Danach hat er sich aber aus privaten gründen für eine Stelle im MD entschieden. Diese gründen haben sich relativiert und er würde gerne jetzt in den GD (ohne Dienstherrenwechsel, Stelle ist vorhanden). Wie würde so ein Laubahngruppenwechsel aussehen? Und welche Gesetze sind hier maßgeblich?
Titel: Antw:[SH] Laufbahngruppenwechsel ohne Vorbereitungsdienst
Beitrag von: clarion am 25.04.2022 21:41
Hallo,

hast Du den Vorbereitungsdienst für den gD gemacht oder nicht? Überschrift und Text widersprechen sich da.

Wenn Du den Vorbereitungsdienst  schon für den gD gemacht hast steht einer Verbeamtung im gD nichts im Wege.
Titel: Antw:[SH] Laufbahngruppenwechsel ohne Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Unknown am 25.04.2022 21:57
Allerdings müsste meiner Meinung nach noch mal ein Bewerbungsverfahren absolviert werden aufgrund GG Art. 33 Absatz 2. Danach steht dem gD bei Erfolg nichts im Wege.
Titel: Antw:[SH] Laufbahngruppenwechsel ohne Vorbereitungsdienst
Beitrag von: HansGeorg am 26.04.2022 07:06
Ja das stimmt die Überschrift ist verwirrend. Der Vorbereitungsdienst ist gemacht und es liegt auch schon eine Verbeamtung auf Lebenszeit vor, die im besten Fall auch so weiterbestehen soll.