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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Baiso am 27.04.2022 09:00

Titel: Änderung des Arbeitsvertrags bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Baiso am 27.04.2022 09:00
Guten Tag,

ich werde im Zuge einer mir übertragenden höherwertigen Tätigkeit von EG 6 in EG 9a höhergruppiert.
Muss der Arbeitsvertrag zwingend vom AG für die Änderung der EG geändert werden?
Die Höhergruppierung erfolgt doch weiterhin Stufengleich, nur die Laufzeit fängt von vorne an oder hat sich da etwas geändert?

MfG
Titel: Antw:Änderung des Arbeitsvertrags bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Organisator am 27.04.2022 09:02
nein, muss nicht. Viele AG machen das aber.

korrekt.
Titel: Antw:Änderung des Arbeitsvertrags bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Kaiser80 am 27.04.2022 09:03
Nein, es besteht kein Notwendigkeit. Die Angabe der EG im AV ist deklaratorischer Natur
Titel: Antw:Änderung des Arbeitsvertrags bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Lars73 am 27.04.2022 11:23
Der Arbeitsvertrag ändert sich durch die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten im eingruppierungsrelevanten Umfang. Ob eine Änderung des schriftlichen Arbeitsvertrag notwendig ist hängt von der Gestaltung des Arbeitsvertrags ab (wirksame Schriftformklausel etc.).
Titel: Änderung des Arbeitsvertrags bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Öffdler am 27.04.2022 11:30
Das sehe ich so wie Lars. Zudem ist es sehr empfehlenswert, da der AG sowieso seinen Pflichten aus dem Nachweisgesetz nachkommen muss.

Soweit lediglich eine (fehlerhafte) Rechtsmeinung korrigiert wird, würde die deklaratorische Natur der EG im AV greifen, hier wurden anscheinend Tätigkeiten der E 6 ausgeübt, zukünftig sollen dauerhaft höherwertigere Tätigkeiten ausgeübt werden. Es ist somit in jedem Fall ein neuer Vertrag erforderlich, wahrscheinlich sogar schriftlich (siehe Lars Ausführungen).