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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 10:48

Titel: [Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 10:48
Hallo. Wer hat oder hatte schon mal einen Nebenjob als Beamter? In der Suche habe ich nur etwas mit Selbstständigkeit gefunden.

Ich finde allein die Formulare hier schon sehr umfangreich, zudem muss man genau angeben wieviele Stunden etc. pp (was bei Nebenjobs ja auch mal schwankt) und am Ende des Jahres Abrechnungen vorlegen. . . Zudem ist ja auch die Frage, ob das einfach so genehmigt wird.  Auch im Hinblick darauf, dass man ggf später Stunden reduzieren möchte. Auch das Prozedere bis zur Genehmigung kann ja was dauern, sodass der Nebenjob dann im Zweifel längst weg ist bis da mal jmd entschieden hat.

Wie sind eure Erfahrungen?
Bekommt der Dienstherr irgendwie mit, dass man einen Nebenjob hat (angenommen, man sagt nichts)? Ich wüsste nicht auf welchem Weg, aber wer weiß .

Wie sieht es bei Zensus aus? Muss man das genehmigen lassen?!


Danke =)
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Mask am 28.04.2022 11:28
Nebentätigkeiten bei Beamten sind gar nicht mal so selten, am verbreitetsten sind die Klassiker (Lehrauftrag an der Verwaltungsschule, FH sowie gesetzlicher Vormund) aber auch Handel mit Motorrollern, Kellnern oder Hundezucht habe ich schon gesehen.

Nebentätigkeiten sind immer zumindest anzeigepflichtig, ein Verstoß hiergegen kann disziplinarrechtlich geahndet werden und ist daher nicht empfehlenswert.
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Schmitti am 28.04.2022 11:33
Ergebungsbeauftragter beim Zensus ist Ehrenamt, kein Job, daher genehmigungsfrei. In RLP wird in den Schulungen aber trotzdem geraten, das beim Arbeitgeber zu melden, warum auch immer.
Ich habe meiner Personalstelle geschrieben, dass ich mich dort gemeldet habe, denn wenn der Staat so eine großzügige Aufwandsentschädigung für relativ wenig echten Arbeitsaufwand gewährt, müsse man das als Beamter ja doch wahrnehmen. Antwort vom Sachbearbeiter: Stimmt eigentlich, ich melde mich auch  :)

Nebentätigkeiten im Sinne von "Nebenjobs" hatte ich schon mehrere, kurze Anzeige hat hier immer gereicht. Besondere Formulare dafür wollte man hier (recht kleine Kommunalverwaltung) nicht ausgefüllt haben.
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 11:42
Danke für eure Antworten. Bei uns ist tatsächlich ein seitenlanger Antrag auszufüllen, was mich schon irgendwie abschreckt. Und ich habe auch Angst, dass ich dann Ende des Jahres meine Stunden nicht reduzieren darf.
Zensus ist hier intern alles ausgeschrieben worden und wird auch hier abgewickelt, daher denke ich, dass das wohl bekannt ist, aber ich frage nochmal nach :D Sicher ist sicher.
Müsst ihr denn am Ende des Jahres auch den Nachweis über den Verdienst erbringen?

Habt ihr Zensus schon mal gemacht? Wieviel Stunden Aufwand / Arbeit ist es tatsächlich ca. und uns wurde leider erst letzte Woche gesagt, dass man nur Geld bekommt, wenn die Leute auch Auskunft geben- heißt im Zweifel fahre ich umsonst zwei Mal dorthin -.- Wie oft kommt das vor?
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Schmitti am 28.04.2022 12:09
uns wurde leider erst letzte Woche gesagt, dass man nur Geld bekommt, wenn die Leute auch Auskunft geben- heißt im Zweifel fahre ich umsonst zwei Mal dorthin
Das könnte dir in RLP nicht passieren, siehe hier: https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Leben-im-Landkreis/Zensus/Uebersicht-der-Aufwandsentschaedigung.pdf

Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: photosynthese am 28.04.2022 12:28
Danke für eure Antworten. Bei uns ist tatsächlich ein seitenlanger Antrag auszufüllen, was mich schon irgendwie abschreckt. Und ich habe auch Angst, dass ich dann Ende des Jahres meine Stunden nicht reduzieren darf.
Zensus ist hier intern alles ausgeschrieben worden und wird auch hier abgewickelt, daher denke ich, dass das wohl bekannt ist, aber ich frage nochmal nach :D Sicher ist sicher.
Müsst ihr denn am Ende des Jahres auch den Nachweis über den Verdienst erbringen?

Habt ihr Zensus schon mal gemacht? Wieviel Stunden Aufwand / Arbeit ist es tatsächlich ca. und uns wurde leider erst letzte Woche gesagt, dass man nur Geld bekommt, wenn die Leute auch Auskunft geben- heißt im Zweifel fahre ich umsonst zwei Mal dorthin -.- Wie oft kommt das vor?

Ich habe nur Erfahrung mit unregelmäßigen Nebentätigkeiten (Fachvorträge o.ä.). Das ist eigentlich immer unproblematisch, aber durchaus damit verbunden, dass glaubhaft werden soll, dass die hauptamtliche Tätigkeit davon nicht beeinträchtigt wird. Insofern ist deine Sorge bei einer Stundenreduktion durchaus angemessen; es sei denn, du kannst glaubhaft machen, dass die Stundenreduktion vollkommen unabhängig von der Nebentätigkeit ist.
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 13:22
uns wurde leider erst letzte Woche gesagt, dass man nur Geld bekommt, wenn die Leute auch Auskunft geben- heißt im Zweifel fahre ich umsonst zwei Mal dorthin
Das könnte dir in RLP nicht passieren, siehe hier: https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Leben-im-Landkreis/Zensus/Uebersicht-der-Aufwandsentschaedigung.pdf

 :o :o :o Wahnsinn ... das ist ja viel besser geregelt. Aber das bestätigt wieder, dass NRW ein A-loch Land ist was Bezahlung angeht... Mir sind auch etwa 70-80 Adressen zugewiesen!


Also ich möchte meinen Nebenjob ausschließlich am WE machen und die Stunden voraussichtlich um 4-8 reduzieren damit ich unter der Woche mehr Luft für mich habe. Das soll auch nicht dauerhaft sein, sondern erst einmal nur vorübergehend. Je nachdem wie lange das befristet werden muss. 1 Jahr machen die hier meines Wissens nach nicht mehr.
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 28.04.2022 14:35
Nochmal ein anderes, spezielles Szenario: Was wäre wenn ich nur Teilzeit im Beamtenverhältnis beschäft wäre und dann einen weiteren Teilzeitjob hätte, der aber in der freien Wirtschaft als Angestellter wäre... wie ist das steuerrechtlich etc (mal unabhängig davon, ob der Dienstherr bei sowas mitspielt) ??
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: WasDennNun am 28.04.2022 15:49
Und natürlich wie ist es mit den Sozialversicherungen?
Zahlt man AV, RV.
GKV PV?
Und Der AG ?
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.04.2022 18:31
Ich habe für zwei Jahre nebenher (samstags) in einem Möbelhaus gearbeitet. Hab den Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten und musste einmal im Jahr so ein einseitiges Formular ausfüllen. Da mein Zusatzverdienst aber weit geringer war als die Grenze, musste ich mir da keine Sorgen machen.
Ich bin mir am überlegen, ob ich wieder anfange. Ohne Erlaubnis würde ich es nicht machen. So sieht auch der Dienstherr, wie traurig es eigentlich ist….
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: DaKe am 28.04.2022 19:11
Weiß jemand zufällig, ob es auch Nebenjobs im öffentlichen Dienst gibt, bei der auch Beamte in die VBL einzahlen können? Mir fehlen noch ein paar Monate zum Erfüllen der Wartezeit.
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BalBund am 28.04.2022 23:59
Weiß jemand zufällig, ob es auch Nebenjobs im öffentlichen Dienst gibt, bei der auch Beamte in die VBL einzahlen können? Mir fehlen noch ein paar Monate zum Erfüllen der Wartezeit.

In manchen Kommunen gibt es Stellen in der Verkehrsüberwachung die sich für so etwas eignen. Knöllchen Schreiben einmal die Woche 8h um den normalen Personalstamm zu entlasten, Bezahlung nach TVöD-VKA
Titel: Antw:Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 29.04.2022 08:16
Ich habe für zwei Jahre nebenher (samstags) in einem Möbelhaus gearbeitet. Hab den Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten und musste einmal im Jahr so ein einseitiges Formular ausfüllen. Da mein Zusatzverdienst aber weit geringer war als die Grenze, musste ich mir da keine Sorgen machen.
Ich bin mir am überlegen, ob ich wieder anfange. Ohne Erlaubnis würde ich es nicht machen. So sieht auch der Dienstherr, wie traurig es eigentlich ist….

Welche Grenze meinst du hier? Für Beamte gilt doch m.W. auch die 450€ Grenze, die dann problemlos und ohne weitere Abgaben dazu verdient werden kann? Da man ja nur maximal 8Std pro Woche arbeiten darf, kommt man da ja normalerweise auch nicht drüber. Zumal ich auch keine Ambitionen habe die 8Std auszureizen. Darf man auch sonntags arbeiten, oder gibt es dazu auch eine Regelung? Im LBG und NtV habe ich dazu nichts gelesen. 

Da die Vorgesetzten nichts für die Besoldung können, glaube ich auch nicht, dass es was bringt wenn die sehen "wie traurig das ist"  ;D  Das einzig Traurige ist, dass die mit Beförderungen ewig warten können und Stellen so schlecht besoldet werden, dass sich keine Sau bewirbt. Aber das ist eben vorrangig eine Sache der Politiker, die mit 12tsd netto mindestens nach Hause gehen und deshalb auch nicht wissen was der Liter Super eigentlich kostet.
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: totoughtotame am 01.05.2022 09:37
Ich nehme häufig Lehraufträge zur Ausbildung von RechtsreferendarInnen war, die vergütet werden und auch während der Dienstzeit stattfinden. Bislang hatte ich immer noch keine Probleme, wobei der prüfenden Personalabteilung immer am wichtigsten war, dass das Ganze mit den unmittelbaren Vorgesetzten abgestimmt ist.
Interessiert war der Dienstherr immer nur daran, dass es keinen Konflikt mit meiner bisherigen Tätigkeit gibt. Wenn das offensichtlich nicht der Fall ist, habe ich auch noch nicht gehört, dass irgendetwas abgelehnt worden ist. Im Übrigen schert sich der Dienstherr auch nicht darum, wie eine Vergütung oder Sozialversicherung in der Nebentätigkeit stattfindet.
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.05.2022 09:22
Lehraufträge sind ja auch wieder was anderes. Ich meine das dürfen die idR eher nicht ablehnen. Hier suchen die auch immer mal welche für Lehraufträge.
Müsst ihr denn auch am Ende des Jahres eine Abrechnung vorlegen vom Nebenjob?!
Ich habe im Prinzip zwei Optionen. Das eine ist auf Festen am WE. Zeitpunkte und Umfang sucht man sich selbst aus (also ob ich 1 mal oder 3 mal im Monat arbeiten will). Hier käme ich aber offiziell bestimmt schnell mal über 8 Std an einem Festtag. .  . Da kann ich dann ja auch gar keine Stunden angeben, denn das schwankt ja.
Andere Option wäre immer am WE 4-6 Std zu machen in deiner anderen Tätigkeit. Ist das in anderen Bundesländern eigentlich auch so lästig und eingeschränkt  ;D
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Lisa4321 am 13.05.2022 12:32
Hallo, ich bin nebenbei selbstständig als Kleinunternehmerin. ich habe auf meinen Antrag 4-8 Stunden angegeben. Dazu habe ich vermerkt, dass der Stundenumfang nicht genau angegeben werden kann, die 8 Stunden aber nicht überschritten werden.
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: BüroLurchNRW am 16.05.2022 12:55
Was für ein Kleinunternehmen hast du denn (wenn man fragen darf  :) )
Es gab ja jetzt aktuell auch nochmal die Frage von einer Anwärterin mit einem Link der auch gute Infos enthielt. Ich muss mal schauen wie wo was. Man muss ja sowieso mit den Vorgesetzten sprechen, denn wenn die dagegen sind, wird das Personalamt auch nicht ja sagen. Aber wenn ich das auf der Seite richtig gelesen habe, können die eigentlich nicht nein sagen wenn ich 5 Std am WE arbeite und das auch überhaupt nichts mit meinem Job zu tun hat.  ;D
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Nao am 16.05.2022 15:06
Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollte man auch an die Anzeigepflicht bei der Rentenversicherung denken.

Nähere Informationen zur Rentenversicherungspflicht bei selbständigen Tätigkeiten findet man auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung. Selbständig Tätige sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden (Anzeigepflicht). Versäumnisse bzw. Verstöße gegen diese Meldepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht, dass Personen, die eine regelmäßige wiederkehrende selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang (450 €pro Monat) ausüben, versicherungsfrei sind (vgl. Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger –V0024). Die konkrete Prüfung einer ggf. bestehenden Rentenversicherungspflicht als z.B. selbstständiger Dozent erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung über den Fragebogen zur Festlegungen der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger (V0023). WeitereInformationen zum Thema enthält auch die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Selbständig –wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Gilt auch wenn man offensichtlich unter der 450 Euro-Grenze bleibt.

Habe auf die Anzeige bei der Rentenversicherung hin dann einen Bescheid bekommen, dass ich beitragsfrei bleibe, solange ich die Tätigkeit weiterhin nur im geringfügigem Umfang ausübe, ich aber verpflichtet sei, eine Änderung sofort anzuzeigen.
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Lisa4321 am 25.05.2022 11:39
Was für ein Kleinunternehmen hast du denn (wenn man fragen darf  :) )
Es gab ja jetzt aktuell auch nochmal die Frage von einer Anwärterin mit einem Link der auch gute Infos enthielt. Ich muss mal schauen wie wo was. Man muss ja sowieso mit den Vorgesetzten sprechen, denn wenn die dagegen sind, wird das Personalamt auch nicht ja sagen. Aber wenn ich das auf der Seite richtig gelesen habe, können die eigentlich nicht nein sagen wenn ich 5 Std am WE arbeite und das auch überhaupt nichts mit meinem Job zu tun hat.  ;D

Hallo, sorry jetzt erst gelesen. Ich übe verschiedene Tätigkeiten aus: Online-Marketing, Korrekturen, Content-Creator usw....
In meinem Gewerbeschein sind mehrere Tätigkeiten eingetragen (wobei man unter Online-Marketing vieles einordnen kann).
Eine Nebentätigkeit ist doch nur Anzeigepflichtig. Ablehnen dürfen sie es nicht, außer es steht in Konkurrenz zu deinem Arbeitsplatz (oder formale Voraussetzungen wie zb. die Arbeitszeit wird überschritten).
Titel: Antw:[Allg] Nebentätigkeit Beamter
Beitrag von: Opa am 25.05.2022 18:20

Eine Nebentätigkeit ist doch nur Anzeigepflichtig. Ablehnen dürfen sie es nicht, außer es steht in Konkurrenz zu deinem Arbeitsplatz (oder formale Voraussetzungen wie zb. die Arbeitszeit wird überschritten).

Bei Arbeitnehmern ja, bei Beamten nein.