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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: swenia am 28.04.2022 17:46

Titel: Bis wann muss Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Beitrag von: swenia am 28.04.2022 17:46
Hallo,

wenn das Arbeitsverhältnis nach TV-H am 30.04.2022 endet, man sich bereits arbeitslos gemeldet hat und man am 28.04.2022 die Arbeitsbescheinigung vom Noch-Arbeitgeber angefordert hat, bis wann muss dieser spätestens diese Arbeitsbescheinigung entweder der Agentur für Arbeit oder der Noch-Arbeitnehmerin zuschicken?

Auf welcher Rechtsgrundlage oder Urteil ist das bitte zu beziehen?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Bis wann muss Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Beitrag von: egotrip am 28.04.2022 21:06
Zitat: 

"Eine gesetzliche Frist zur Abgabe der Arbeitsbescheinigung gibt es nicht. Allerdings setzt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Frist von 2 oder 4 Wochen."

Zitat Ende.

Quelle:

https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsbescheinigung

Titel: Antw:Bis wann muss Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Beitrag von: carriegross am 28.04.2022 22:31
https://www.kanzlei-hallermann.de/2021/04/arbeitsbescheinigung/#3
Titel: Antw:Bis wann muss Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Beitrag von: swenia am 28.04.2022 22:49
Auf welcher Rechtsgrundlage bezieht sich:

"Dieses Vorgehen sollten Arbeitslose nicht ohne Weiteres tolerieren! Es ist in erster Linie die Pflicht des Arbeitgebers, eine korrekte Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Stellt dieser das Dokument nicht aus, muss die Arbeitsagentur sich grundsätzlich mit den ihr vorliegenden Informationen begnügen oder selbst ermitteln. Auf dieser Grundlage hat sie zumindest vorläufig das Arbeitslosengeld auszuzahlen. Leider ist die Behörde oft anderer Auffassung und muss daher erst durch anwaltliches Schreiben überzeugt werden."