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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: gonzales am 28.04.2022 20:50
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Nabend,
hatte heute ein Bewerbungsgespräch und bin noch ein wenig confused.
Der potentielle AG bzw. der Chef sagte, dass er von meinen Unterlagen echt beeindruckt sei, selten solch gutes "Material" gesehen habe ... So weit, so gut. Dann sagte er noch, dass er mit seinem Freund, meinem aktuellem Chef telefoniert hat und das hat ihm alles sehr gefallen.
Das lief zwar alles super und ich hätte grundsätzlich Bock auf die Behörde und die Stelle, aber ich bin erschrocken darüber, dass Datenschutz so dermaßen mit den Füßen getreten wird, dass das für mich ein riesiger Abtörner ist.
Ich hatte weder meinem aktuellen Chef die Erlaubnis gegeben, über mich anderen Behörden Auskünfte über mich zu erteilen noch habe ich potentiellen neuen Behörden mitgeteilt, dass die gerne mal meinen Chef anrufen dürfen. Auch noch explizit kein Einverständnis über die Aktenensicht in meine PA erteilt.
Nicht, dass ich jetzt rechtlich gegen alten und potentiellen neuen Chef vorgehen möchte. Wird wahrscheinlich eh nicht moglich sein?!
Aber ich dachte, dass ein solcher Austausch datenschutzrechtlich nicht ok ist.
Pure Neugier: aus welchen Rechtsgrundlagen oder gar Urteilen geht hervor, dass man weder Auskünfte über Noch- oder ehemalige Mitarbeiter erteilen darf noch dass man Auskünfte einholen darf?
Danke Euch.
MfG
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Damit erreichst Du nichts, außer als Querulant da zu stehen. Wenn die beiden wirklich befreundet sind, wird der Austausch dann in Zukunft im Geheimen statt finden.
Wenn es Dich sehr stört, würde ich dem Noch-Chef mal beiseite nehmen und ihm sagen, dass Du angesicht der aktuellen Gesetzeslage beim Datenschutz ganz erstaunt darüber warst, das er sich mit Deinen Bald-Chef über deine Person ausgetauscht hat.
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Guten Morgen,
ja, danke schonmal.
Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.
Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.
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Guten Morgen,
ja, danke schonmal.
Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.
Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, finde die Rechtsgrundlagen, wonach das verboten ist.
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Damit erreichst Du nichts, außer als Querulant da zu stehen. Wenn die beiden wirklich befreundet sind, wird der Austausch dann in Zukunft im Geheimen statt finden.
Wenn es Dich sehr stört, würde ich dem Noch-Chef mal beiseite nehmen und ihm sagen, dass Du angesicht der aktuellen Gesetzeslage beim Datenschutz ganz erstaunt darüber warst, das er sich mit Deinen Bald-Chef über deine Person ausgetauscht hat.
Was ist denn das für ein Ratschlag? Der spiegelt genau den Trott und Missachtung geltender Rechtslage wider, die man in manchen Behörden erwartet.
Die Frage ist eher: Gab es eine Akteneinsicht und ist diese ggf. dokumentiert (z. Bsp. Mailverkehr), obwohl dem nicht zugestimmt wurde. Wenn man damit zu Recht nicht einverstanden ist, geht man z. Bsp. über den Landesdatenschutzbeauftragten. (https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html)
Und dann wird das hoffentlich sehr teuer für die Betroffenen. Beamte haften übrigens ggf. für begangene Rechtsverstöße (z. Bsp. nach § 48 BeamtStG).
Mich nervt das echt ab wie solche Verstöße, auch hier im Forum, relativiert werden. "Ist ja alles nicht so schlimm".
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Guten Morgen,
ja, danke schonmal.
Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.
Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, finde die Rechtsgrundlagen, wonach das verboten ist.
Cognac im Kaffee? Hier wurden ggf. personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet. Das ist im dienstlichen Betrieb sicherlich teilweise gestattet, aber auch das hat Grenzen. Und von betrieblichen Belangen würde ich bei einer Bewerbung bei einer anderen Behörde eher nicht ausgehen. Selbstverständlich hat hier also ein Datenschutzverstoß stattgefunden, wenn z. Bsp. die Personalakte ohne Zustimmung des Betroffenen angefordert wurde. Und das wäre ggf. auch nachweisbar. Ein Telefonat nachzuweisen, ist natürlich schwer möglich - aber deswegen auch nicht besser.
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Also wäre dein Ratschlag: Datenschutz über alles, aktuellen und potentiellen neuen Vorgesetzten mit etwaigen datenschutzrechtlichen Konsequenzen überziehen, und für den weiteren Verlauf der Karriere, tja, muss sich halt noch eine dritte Stelle finden?
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Einigen empfehle ich vor allem ein Rückgrat.
Gegenfrage:
Möchte man bei so einem Arbeitgeber arbeiten, der den Datenschutz offensichtlich mit Füßen tritt? Und wo wäre eine Grenze erreicht? Wenn Krankendaten abgefragt würden?
Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Aber einige kriechen offensichtlich gern durchs Leben. Und eine Stelle in einem Arbeitnehmermarkt zu finden ist jetzt genau wie ein Problem?
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Cognac im Kaffee?
Leider nicht ;)
Ziel war es, die Richtung zu schärfen. Da es sich bei dem Gespräch zwischen zwei Beschäftigten unterschiedlicher Arbeitgeber um kein Handeln einer Behörde geht, stellt sich nicht die Frage nach der Befugnisnorm, sondern nach einer Verbotsnorm.
Und wenn sich zwei Personen über eine dritte Person austauschen stellt sich zunächst einmal die Frage, ob dort personenbezogene Daten verarbeitet werden und was dem rechtlich entgegenstehen sollte.
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Verbotsnorm:
DSGVO mit ihren einzelnen Paragraphen.
Austausch:
Die Rede oben war von mutmaßlich (zustimmungspflichtiger) Personalakteneinsicht. Ich sehe nicht, wie das nicht als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden könnte, wenn das so tatsächlich stattgefunden hat.
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Die Rede oben war von mutmaßlich (zustimmungspflichtiger) Personalakteneinsicht. Ich sehe nicht, wie das nicht als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden könnte, wenn das so tatsächlich stattgefunden hat.
Die Rede war von:
Dann sagte er noch, dass er mit seinem Freund, meinem aktuellem Chef telefoniert hat und das hat ihm alles sehr gefallen.
Eine Personalakteneinsicht wurde nicht geschildert.
Und da würde mich mal die Verbotsnorm interessieren, inwieweit das verboten sein sollte.
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Dann reden wir aneinander vorbei. Ich hatte den Eingangstext so verstanden, dass ggf. eine Einsicht stattgefunden hat und darauf bezog ich mich. (und ja, das steht da nicht). ;)
Da war wohl in meinem Kaffee Cognac.
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Dann reden wir aneinander vorbei. Ich hatte den Eingangstext so verstanden, dass ggf. eine Einsicht stattgefunden hat und darauf bezog ich mich. (und ja, das steht da nicht). ;)
Da war wohl in meinem Kaffee Cognac.
Alles klar. Bei einer Weiterleitung der Personalakte ohne Einwilligung wäre ich bei dir.
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https://www.datenschutz-notizen.de/duerfen-potentielle-arbeitgeber-im-bewerbungsverfahren-fruehere-arbeitgeber-des-bewerbers-anrufen-5817681/
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Danke dafür.
Der letzte Satz ist wichtig:
"Dies dürfte eine denkbar schlechte Basis für ein künftiges Arbeitsrechtsverhältnis sein, das auf Vertrauen, Rechts- und Vertragstreue gegründet sein sollte."
Auch wenn das der ein oder andere hier offensichtlich anders sieht. ;)
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..ein solches Handeln ist bei "befreundeten" (man kennt sich halt) Personalchefs allgegenwärtig, geschieht jedoch meistens im Verborgenem...das es hier so offen kommuniziert wird, ist ungewöhnlich (scheint wohl eine kleinere Verwaltung zu sein 8) ) ...
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..ein solches Handeln ist bei "befreundeten" (man kennt sich halt) Personalchefs allgegenwärtig, geschieht jedoch meistens im Verborgenem...das es hier so offen kommuniziert wird, ist ungewöhnlich (scheint wohl eine kleinere Verwaltung zu sein 8) ) ...
Da zeigt sich, dass rechtliche Vorgaben nichts taugen, wenn sie verständlicherweise regelmäßig umgangen werden und keine Handhabe dagegen existiert.
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..ein solches Handeln ist bei "befreundeten" (man kennt sich halt) Personalchefs allgegenwärtig, geschieht jedoch meistens im Verborgenem...das es hier so offen kommuniziert wird, ist ungewöhnlich (scheint wohl eine kleinere Verwaltung zu sein 8) ) ...
Da zeigt sich, dass rechtliche Vorgaben nichts taugen, wenn sie verständlicherweise regelmäßig umgangen werden und keine Handhabe dagegen existiert.
Getuschel im Hinterzimmer lässt sich halt meist schlecht händeln.. Normalerweise gibt das ja auch keiner zu - und wenn, dann wie hier, im positiven Falle. Wo es ja eigentlich wenig Sinn ergibt, wenn man dagegen vorgehen würde.
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Cognac im Kaffee? Hier wurden ggf. personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet.
Krassss, wenn ich also jemanden auf dem Flur sage: Der da ist ein ganz toller Hecht und hat was drauf, dann ist dass eine Verarbeitung von personenbezogener Daten ohne Zustimmung.
Ok Gott, fühle mich jetzt wie ein Verbrecher......
Und klar ist es leider gang und gebe, dass sich Menschen untereinander über andere Austauschen und dabei Dinge sagen, die sie nicht sagen dürfen.
Leider ist da idR die Beweislage dürftig und das Unrechtsbewusstsein nicht vorhanden.
Der kleine Dienstweg halt, der ja so gerne illegal genommen wird......
"Ist ja für eine gute Sache" .....
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Bitte nächstes mal lesen was geschrieben wurde
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@xap: Bist du Datenschutzbeauftragter?
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Ich bin zwar kein Volljurist, aber örtlich bestellter Datenschutzbeauftragter und kann sagen: Zu 99 Prozent eine unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten, möglicherweise sogar von besonders schützenswerten Kategorien ("Wie viele Krankheitstage hatte Ihr ehemaliger Mitarbeiter denn so...").
Aber für solche Fälle ist der Meldeweg konkret im Gesetz beschrieben: Nachricht an die verantwortliche Datenschutzaufsichtsbehörde. Das geht auch anonym. Theoretisch besitzt die Aufsichtsbehörde weitreichende Mittel zur Kontrolle und Sanktion, kann ohne Vorankündigung bei dem Arbeitgeber eintreffen und die Mail-Postfächer durchsuchen und so weiter und so fort. In der Praxis wird die Aufsichtsbehörde einmal durchklingeln und abfragen, wie denn so die Prozesse bei Bewerbungsgesprächen aussehen. Daraus wird dem Arbeitgeber kein großer Schaden entstehen, aber unangenehm ist das Gespräch trotzdem.
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Wenn es um Beamte geht und es derselbe Dienstherr ist, dürfte das überall zulässig sein, vgl. nur § 111 BBG und (wahrscheinlich) alle Landesbeamtengesetze.
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Die DGSVO ist das Papier nicht Wert, auf das sie gedruckt wurde (falls nicht nur digital existierend).
Auch ich hatte eine laaaaange Belehrung zu unterschreiben - weiß aber, wer was tratscht. Und da geht es nicht nur um "der istein toller Hecht". Das ganze Ding ist doch ein Witz. Massenverblödung. Gut, dass es immer noch nicht jeder gemerkt hat.
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Ich glaube da wird was verwechselt. Das Problem ist nicht die Verordnung, sondern was tagtäglich so in manchen Behörden mit personenbezogenen Daten geschieht. Ursächlich ist schiere Unkenntnis der rechtlichen Folgen, gepaart mit ganz viel Dummheit. Wurde ja schließlich schon immer so gemacht. Und genau deswegen würde ich im Zweifelsfall nicht über den behördlichen Datenschutzbeauftragten gehen (er ist Teil der Behörde, ohne dieser Funktion grundsätzlich etwas unterstellen zu wollen). Der Meldeweg wäre, wie oben schon angeführt, über den Landesdatenschutzbeauftragten. Und das könnte ggf. sehr unangenehm für den Einzelnen werden. Die Erfahrung mussten zuletzt schon einige Institutionen machen, einschließlich diverser Amtsträger. Muss man halt selbst wissen, ob man für etwas Schwätzerei (Mail Verkehr, was auch immer sich nachweisen lässt) eine möglicherweise 4-stellige Strafe riskiert, die man dann evtl. regresspflichtig ist.
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Die DGSVO ist das Papier nicht Wert, auf das sie gedruckt wurde (falls nicht nur digital existierend).
Auch ich hatte eine laaaaange Belehrung zu unterschreiben - weiß aber, wer was tratscht. Und da geht es nicht nur um "der istein toller Hecht". Das ganze Ding ist doch ein Witz. Massenverblödung. Gut, dass es immer noch nicht jeder gemerkt hat.
Einige Aufsichtsbehörden haben bereits auf Grundlage der DSGVO Millionenstrafen ausgesprochen, meistens, wenn eine systematische Überwachung der Mitarbeiter festgestellt wurde. Ein vollständig zahnloser Papiertiger ist das Ding also nicht.
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Es ging Britta wohl nicht um Pönalen, sondern um eine Änderung des Datenschutzes in der Praxis. Und da scheitert sie wohl eher, ähnlich wie die StVO. ;)
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Richtig, ich bekommen ja auch nur ein Strafzettel, wenn ich bei Rot über die Ampel gehen und ein Polizist neben mir steht.
Ansonsten: Wo kein Kläger, da ....
Und wenn (wie es beim TE den anschein hat) da einfach telefonisch getratscht wird, dann ist das illegal, aber schwer nachweisbar.
Wenn es Emailverkehr gibt, dann ist es ebenfalls illegeal, aber ebenso schwer nachweisbar, da der Datenschützer keine Durchsuchung machen wird.
Zahnloser als die StVO ist er also nicht.
Bei solchen zwischen- und innerbetrieblichen Vergehen wird, da aber eher nicht viel passieren, weil die DS Beauftragten da nur dududu sagen und Tagesgeschäft machen
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Deine abschließenden "Wahrheiten" sind manchmal erheiternd. Sie stimmen nur nicht, wie hier im Thread bereits mehrfach dargelegt.
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Es ging um mir nicht einen qualitativen Effekt, sondern eher um einen quantitativen.
Und wenn man Regelungen erlässt, dann müssen die auch praktisch durchsetzbar oder zumindest zu Verhältensänderungen führen. Beides sehe ich nicht, bei der STVO sogar eine starke Zunahme der zu bekämpfenden Problematik.
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Ich meinte WasDennNun. :) Sorry für die Konfusion.