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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Elke1980 am 30.04.2022 12:33

Titel: Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Elke1980 am 30.04.2022 12:33
Hallo liebe Foristen,

ich bin Chemikantin (Abschluss im Jahr 2000) und arbeite als einzige festangestellte Mitarbeiterin in einem Universitätslabor für Materialprüfung (Geltungsbereich TVL NRW). Die anderen Kollegen sind alles jüngere Wissenschaftler mit befristeten Verträgen, die jeweils für bestimmte Zeiträume bei uns tätig sind und auch mal im Labor einige Sachen erledigen, die sich aus ihren Forschungsarbeiten/Dissertationen ergeben.

Leider hat es bei mir trotz der ziemlich ungewöhnlichen Funktion nur zu einer EG 8 gereicht, die auf einen Tätigkeitsaufstieg aus BAT VIb zurückgeht. Eine Höhergruppierung nach EG 9a wird von der Personalabteilung mit dem Argument ausgeschlossen, dass ich ja eigentlich mit meiner Ausbildung nicht zu 100 % richtig auf der Stelle wäre und als eine Art Quereinsteigerin zu betrachten bin. Normalerweise wäre es eher eine Werkstoffprüfer- oder Technikerstelle und ich könnte eigentlich froh sein, überhaupt auf einer festen Stelle und in EG 8 zu sein (!).

In der Praxis ist es aber so, dass die Wissenschaftler ohne mich im Labor nichts geregelt bekommen würden, weil sie halt alle gar keinen handwerklichen oder labortechnischen Hintergrund haben. Die müssen komplett angelernt werden, wenn es um labormäßiges Arbeiten geht, was aber auch klipp und klar meine Aufgabe ist.

Im kleinen Kreis haben wir uns nun überlegt, ob man die (eher vorgeschoben wirkenden) Argumente der Personalbteilung nicht dadurch umgehen könnte, dass man mich zur Laborleiterin (auf technischer, nicht-wissenschaftlicher Ebene) ernennt - was ich im Alltag, bei aller Bescheidenheit, im Prinzip auch längst bin. Es mag doof klingen, ist aber wirklich so: Ohne mich läuft da nichts, allein die ganze Verwaltung der Mess-/Prüfmittel, Chemikalien usw. Ich mag solche Sprüche ("ohne mich läuft nix") eigentlich überhaupt nicht, aber was wahr ist, muss auch wahr bleiben.

Hierzu gibt es nun Stimmen, die sagen, das wäre bei belastbarer Darstellung (Stellenbeschreibung) überhaupt kein Problem, aber auch welche, die sich wieder auf das obige Argumentationsmuster stützen und meinen, man könne eine Chemikantin nicht einfach zur Laborleiterin machen. Mein Chef ist noch am zweifeln, ob er diesen Vorstoß in Richtung Personalabteilung wagen kann.

Mich würde hier mal die Meinung der Forenmitlieder interessieren.

Danke euch und schönes Wochenende...

Gruß Elke
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Unknown am 30.04.2022 12:47
Welche auszuübenden Tätigkeiten wurden dir übertragen? Diese machst du und wenn die Tätigkeiten unklar sind die Personalabteilung fragen, ob diese mit übertragen worden sind. Wenn Tätigkeiten anfallen die dir nicht übertragen wurden, dann sagst du das einfach und lässt es dann gegen die Wand laufen. Erfahrungsgemäß muss erstmal was gegen die Wand laufen bis was passiert.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Elke1980 am 30.04.2022 13:03
Es ist natürlich schon so, dass meine Tätigkeiten im Grundsatz auch so übertragen wurden und in der Stellenbeschreibung stehen. Vom Wortlaut hier ist das aber alles sehr zurückhaltend formuliert, so dass man beim Lesen eher den Eindruck bekommt, ich wäre da halt "eine" (und nicht "die") Mitarbeiterin, die hier und da so ein bisschen an den Geräten rumspielt und irgendwelchen Professoren oder Wissenschaftlern mal ein Reagenzglas anreicht und hinterherwischt, wenn was getropft hat. Die Wirklichkeit sieht aber nun mal eher so aus, wie eingangs beschrieben.

Es ist auch nicht meine Absicht, jetzt auf stur zu stellen und nur noch streng nach Stellenbeschreibung zu arbeiten oder die Jungs gegen die Wand laufen zu lassen, um mich zur verkannten Heldin stilisieren zu können. Ich möchte eher wissen, wie realistisch Leute, die mit Eingruppierungen und Stellenbewertungen Erfahrung haben, die Idee der Laborleiterernennung einschätzen bzw. ob es vergleichbare reale Fälle gibt, in denen so etwas durchgezogen wurde.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Max am 30.04.2022 15:14
Ich sehe hier keine Aufgaben die über das Normale hinausgehen und keine ungewöhnliche Funktion. Es mag dir nur ungewöhnlich vorkommen,  da du die einzige Assistentin bist und ihr vielleicht eine sehr winzige Einheit seid.
Bestellwesen, Geräteverwaltung, Assistenz, Einarbeitungen usw. hat nichts mit einer Leitungsfunktion zu tun sondern ist Tagesgeschäft das man von jeder Assistentin erwarten kann.

Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: WasDennNun am 30.04.2022 15:18
Meine Erfahrung (nicht Labor, sondern generell mit den Personaler) ist, dass man sie erst dazu zwingen muss, dass sie eine der Realität entsprechenden Tätigkeitsbeschreibung absegnen.
Entweder durch Sturheit (also nach dem Motte Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, wenn ihr mir nicht sagt, was ich tun soll, mache ich halt das was ihr mir gesagt habt: nix)
oder dadurch, dass deine Vorgesetzten eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung (also deine "Laborleitung" und all das komplizierte höherwertige Zeugs) dort einreichen und klar sagen: Das ist das was hier gemacht werden muss und Elke macht das. Bitte bestätigen, dass sie das machen darf, da wir ansonsten unser Labor nicht mehr betreiben können.

Und damit kann man dann heraus finden wie man eingruppiert ist.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Unknown am 30.04.2022 19:15
Bloß sind in den überwiegenden Fällen die Arbeitnehmer einfach zu feige um dagegen vorzugehen und folglich funktioniert das System halt. Jammern kann jeder und der Personalabteilung ist das relativ egal. Demnach braucht man sich einfach nicht wundern, wenn man sich über den Tisch gezogen fühlt.
Man liest es doch hier im Forum hundertfach, was alles falsch läuft, bloß wieviele sind dagegen vorgegangen und haben hier auch noch das Ergebnis mitgeteilt. Das waren die wenigsten. Leider. Somit wiederholt sich regelmäßig immer wieder der selbe Sachverhalt.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Max am 30.04.2022 22:59
Weckt ihr da nicht zu viele Hoffnungen?
Werkstoffprüfer sind E3-E7.
TA könnte man vielleicht eine E9a irgendwie zusammenbekommen.
Die beschriebenen Tätigkeiten lassen aber keine besondere Schwierigkeit oder Verantwortung erkennen.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Tiffy am 01.05.2022 11:20
Das Problem, wenn sich jemand, der in EG 7 gehört, aber bereits EG 8 bekommt, mit der Personalabteilung anlegt und 9a kriegen will, ist doch erfahrungsgemäß dieses, dass dann angefangen wird, alle höherwertigen Tätigkeitsbestandteile aufzuführen und quantitativ zu analysieren - mit dem total überraschenden Ergebnis, dass der Anteil eben gerade nicht ausreicht, um die Eingruppierung insgesamt nochmals anzuheben.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: WasDennNun am 01.05.2022 13:33
Ich frage mich immer wieder, warum die Menschen das mit sich machen lassen.
Man bestimmt für sich was man haben will und sucht sich einen AG der es zahlt.
Insbesondere wenn man einen Beruf gelernt hat, den es nicht nur im öD gibt.

Wenn der AG vertreten durch die PA nicht will, dann halt nicht, da muss man sich nicht anlegen, sondern Konsequent sein.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Elke1980 am 01.05.2022 13:56
Normalerweise arbeiten Chemikanten oder Werkstoffprüfer auf  Facharbeiterebene im Labor Aufgaben ab, die ihnen von Laborleitern zugewiesen werden. Normal ist aber eigentlich nicht, dass Wissenschaftler/Doktoranden in wesentlichem Ausmaß betreut werden und ein Labor komplett in Eigenregie organisiert wird, da dies eine Besonderheit im Universitätsbereich ist. Wieso dann gerade dies nicht geeignet sein soll, mir besondere Verantwortung oder meinen Aufgaben einen besonderen Schwierigkeitsgrad zu attestieren, leuchtet nicht unbedingt ein. Was sollte eine Labormitarbeiterin wie ich denn machen, um in den Genuss einer solchen Zuschreibung zu kommen?
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Lars73 am 01.05.2022 14:44
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung in welcher Eingruppierung (ggf. mit Fallgruppe) siehst du dich denn?
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Elke1980 am 01.05.2022 18:12
Ich bin da tarifrechtlich zu wenig Fachfrau, aber grundsätzlich sehe oder sähe ich mich da bei den technischen Assistenten anstatt bei den Laboranten, oder auch bei den staatlich geprüften Technikern, zumindest von der Tätigkeit her.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: clarion am 01.05.2022 20:26
Ich bin da auch kein Fachmann.

 An deiner Stelle  würde ich mich jetzt mit dem TV- L beschäftigen und eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den Tätigkeitsmerkmalen zusammen schreiben, die in die gewünschte Entgeldgruppe führt.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: WasDennNun am 02.05.2022 05:49
Oder Gehaltsforderungen stellen und einen AG suchen der diese erfüllt.
Denn warum soll man die Arbeit der Personalentwicklungsabteilung und der Vorgesetzten machen.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Organisator am 02.05.2022 11:30
Denn warum soll man die Arbeit der Personalentwicklungsabteilung und der Vorgesetzten machen.

Weil sie sonst keiner macht und Gehen nicht immer eine Alternative ist.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Elke1980 am 05.05.2022 19:56
Mal angenommen, durch eine neue Stellenbeschreibung würde festgestellt, dass meine Arbeit zu einem (ausreichend großen) Anteil eigentlich der eines staatl. gepr. Technikers entspricht: Wäre es dann trotz der fehlenden Technikerausbildung möglich, mich wegen Wahrnehmung dieser Aufgaben wie einen Techniker in 9a einzugruppieren, oder würde das auch nur für 7 bis 8 reichen?
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Max am 05.05.2022 21:25
Man könnte dich auch wie einen Techniker in E8 eingruppieren bzw. wegen der mangelnden Ausbildung in E7, falls der Status des sonstigen Beschäftigten nicht bejaht wird.

Ich glaube ihr zieht das von der falschen Seite auf. Anstatt auf dich abzustellen sollte dein Chef einfach seine zugewiesenen Stellen neu verhandeln, vorausgesetzt er hat ausreichend Standing an deiner Uni.
Bei mir rennen viele theoretisch überbezahlte Leute herum. Aber wenn man erstmal x Stellen in der Wertigkeit y hat,  ist es der Verwaltung relativ egal was man ausschreibt, wer die Stelle hat und was die Person tut. Man orientiert sich einfach am Stellenplan der Gruppe. Der wird aber nicht fein säuberlich von der Personalabteilung erstellt,  sondern ist das Ergebnis von Kuhhandel.
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2022 21:46
Oder mit anderen Worten:
Tarif ist die Unterste Grenze auf die man einen Rechtsanspruch hat.
alles darüber ist das, was man verhandelt.
Du musst klarstellen, dass du mehr willst, die müssen dafür sorgen, dass sie es hinbekommen.
Kriegen sie das nicht hin, bist du nicht wichtig genug für sie, bzw. deine Vorgesetzten  sind nicht wichtig genug.

Ansonsten: fehlende Voraussetzungen in der Person führt zu einer EG weniger


Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Faunus am 14.05.2022 10:11
Wenn Du wissenstechnisch mit einem staatlich geprüften Techniker mithalten kannst, hast Du Dir mal überlegt, dass Du Prüfungen an der Uni mitschreibst? Es gab an meiner früheren Uni einen Chemietechniker, der von der Studienfakultät unterstützt wurde, so dass er pro Semester eine VO in der AZ besuchen konnte, die Prüfung mitschrieb und nach 5-6 Jahren hatter er alle vom Studiendekan vorgegebenen Prüfungen (9-10 St.), den BSc. in der Tasche und wurde statt nach  E8 oder 9 dann mit  E11 beglückt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es finanziell sicher noch weiterging. Aber mitbekommen habe ich nichts mehr davon. Ist auch schon wieder ein paar Jahre her.

Da müssen sich halt mal Deine Vorgesetzten und Wissenschaftler beim Studiendekan ins Zeug legen. Irgendwie muss ein Nachweis von Dir / Deinem Vorgesetzten erbracht werden, dass Du vergleichbar arbeiten kannst. Würden Lippenbekenntnisse ausreichen, wären wir alle in E15 ;-)
Titel: Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
Beitrag von: Elke1980 am 15.05.2022 12:04
Danke für den Tipp, aber das würde wirklich nicht funktionieren. Mit der Erlaubnis meines Chefs, in der Arbeitszeit Vorlesungen, Seminare, Klausuren etc. wahrzunehmen, wäre es ja längst nicht getan - dadurch hätte ich ja nicht auch automatisch die Zeit für so was. Da ich in meiner Funktion allein bin, kann ich mir das zeitlich einfach nicht einrichten. Und als Ehe-, Hausfrau und Mutter habe ich privat keine Zeit, zu Hause über Büchern zu sitzen, um für Prüfungen zu lernen. Alles im Leben hat seine Zeit - meine ist dafür jedenfalls vorbei.

Gibt es im TV-L eigentlich auch so etwas wie diese sagenumwobene Ausnahme von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach x Jahren in einer Tätigkeit?