Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: yellow am 02.05.2022 08:02
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Guten Morgen, ich werde demnächst im öffentlichen Dienst anfangen. Kann mir jmd.sagen, was in so einer Untersuchung alles abgefragt wird? Werden Fragen nach Vorerkrankungen gestellt und wenn ja, darf der Arbeitgeber so etwas überhaupt Fragen?
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Grundsätzlich ist das freiwillig. Bei meinem ersten AG im öD habe ich eine Untersuchung gemacht, der zweite hat das nicht für nötig befunden.
Hier geht es auch um Belange des Arbeitsschutzes. Bei mir (Kinderbetreuung) gehörte dazu eine Blutuntersuchung zwecks Antikörper auf Kinderkrankheiten die mir als AN gefährlich werden könnten (z.B. wenn ich schwanger wäre). Dazu kam eine allgemeine Untersuchung mit messen/wiegen, Blutdruck, allgemeine Anamnese, Urin musste ich auch abgeben.
Kommt sicherlich auch alles darauf an wo du eingesetzt wirst.
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Guten Morgen, ich werde demnächst im öffentlichen Dienst anfangen. Kann mir jmd.sagen, was in so einer Untersuchung alles abgefragt wird? Werden Fragen nach Vorerkrankungen gestellt und wenn ja, darf der Arbeitgeber so etwas überhaupt Fragen?
Sämtliche Fragen diesbezüglich stellt nicht der Arbeitgeber, sondern der Arzt, der auch gegenüber dem Arbeitgeber der Schweigepflicht unterliegt, von der man ihn auch nicht leichtfertig entbinden sollte! Der Arbeitgeber erfährt nur, ob es medizinische Indikationen gibt, die die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit nicht oder nur mit Vorkehrungen möglich machen. Wer unter Epilepsie leidet, wird vermutlich beruflich nicht Auto fahren dürfen, wer einen kaputten Rücken hat, darf nicht schwer heben - sowas halt. Je nach Tätigkeit (Bürojob, Erzieher, Busfahrer etc.) wird es da sehr unterschiedliche Maßstäbe geben. Es geht ausdrücklich nicht um eine Prognose, ob man möglicherweise besonders häufig krank oder gar frühzeitig arbeitsunfähig werden könnte. (Ich unterstelle, dass keine Berufung in das Beamtenverhältnis angestrebt wird.)
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Vielen Dank