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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Anwärter2022 am 02.05.2022 21:18

Titel: [Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 02.05.2022 21:18
Liebe alle,

diesen Herbst werde ich ein Duales Studium bei einer Kommune in Hessen beginnen, in dessen Rahmen ich auch verbeamtet werde.

Meine hauptsächliche "Sorge" bezieht sich auf meine zukünftige Krankenversicherungs-Situation. Leider war ich nämlich von 2017 bis 2018 gut ein Jahr in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung (verschiedene Angststörungen). In den letzten Jahren ist das alles ziemlich gut verlaufen, so dass zum Glück auch die Amtsärztin mir ein uneingeschränkt positives Gesundheitszeugnis für meine Verbeamtung ausstellte.

Jedoch befürchte ich aufgrund meiner bisherigen Recherchen, dass die meisten Krankenversicherer das nicht so unproblematisch einschätzen werden.
Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.
Das Offenlegen meiner Vorerkrankung würde dann wohl meist dazu führen, dass ich nur über die Öffnungsklausel aufgenommen werden könnte und dann vermutlich auch mit den maximalen 30% Risikozuschlag zu rechnen hätte.

Bis hierhin alles richtig oder habe ich mich bereits irgendwo vertan?


Meine erste große Frage an euch wäre, welche Konsequenzen ein Eintritt in eine PKV über die Öffnungsklausel für mich hätte.
Wird man, wenn man sich auf diese Weise einem Versicherer quasi "aufzwingt" später als Versicherter zweiter Klasse gesehen, den man sowieso am liebsten loswerden würde?
Nehmen einen die privaten Krankenkassen überhaupt ohne Sperenzchen auf oder müsste ich damit rechnen, dass man trotzdem versucht, meinen Beitritt zu blockieren?
Und würde ich den selben Versicherungsschutz bekommen, den auch "reguläre" Versicherte genießen? Bisher habe ich es so verstanden, dass mir alle "normalen" Beihilfe-Tarife der teilnehmenden Krankenkassen offen stehen müssten, nicht aber unbedingt die Beihilfe-Ergänzungstarife, für die man sowieso extra zahlen muss?


Meine zweite Frage bezieht sich auf den anfallenden Risikozuschlag und ob ihr eine realistische Möglichkeit seht, diesen zu minimieren oder in Zukunft ganz loszuwerden. Ich hatte mich bei meiner lokalen Verbraucherzentrale erkundigt, wo man mir leider mitteilte, dass insbesondere bei psychischen Erkrankungen ein nachträgliches Loswerden eines Risikozuschlages fast unmöglich ist, da sich nicht zweifelsohne beweisen lasse, dass kein erhöhtes Risiko mehr besteht.
Die Option, über die ich jetzt noch nachdenke, ist irgendwie eine Verhandlungslösung mit einem Versicherer zu treffen, die für diesen das Risiko und für mich die Kosten reduziert.
Ließe sich etwa eine Wartezeit von zum Beispiel 10 Jahren auf die Gewährung von psychotherapeutischen Behandlungen vereinbaren? Oder ein Selbstbehalt auf Leistungen dieser Art von einigen Tausend Euro? Oder zumindest eine erhöhte potenzielle Rückerstattung bei Leistungsfreiheit zum Ausgleich der Zuschläge?
Sind solche Optionen legal und ließen sich die seriösen Versicherer auf sowas ein?


Und natürlich weiß ich, dass einem an vielen anderen Stellen von Leistungsausschlüssen abgeraten wird, persönlich schätze ich aber die Gefahr, dass ich doch nochmal auf solche Leistungen angewiesen sein werde, auf weit unter 1% ein und falls es doch mal hart auf hart käme, könnte ich eine Behandlung auch immer noch aus eigenem Erspartem finanzieren.
Viel wichtiger wäre es mir da, auch für mein persönliches Selbstwertgefühl, nicht aufgrund einer Geschichte, die jetzt schon bald 5 Jahre her ist, für den Rest meines Lebens mit massiven Risikozuschlägen "gebrandmarkt" zu sein.


Also, vielen Dank fürs Lesen allerseits! Ich würde mich über ein paar Einschätzungen von euch sehr freuen :)
Natürlich wäre ich auch für jedweden weiteren Tipp bezüglich Eintritt in die PKV sehr dankbar :D

Ansonsten wünsche ich euch noch einen schönen Tag, Abend oder Morgen, wann auch immer ihr das hier eben lest!
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: ChrBY am 02.05.2022 21:32
Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.

Hier ist die Tabelle, welche Zeiträume von den Versicherern bei psychischen Erkrankungen abgefragt werden:

https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/abgefragte-zeitraeume-in-den-antraegen-zur-krankenvollversicherung-2018

Es gibt folglich zwei Versicherer, die bei ambulanter Behandlung psychischer Erkrankungen nur drei Jahre abfragen.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 02.05.2022 21:49
Cool, das ist schon mal sehr hilfreich!

Gibt ja auch einige, die 5 Jahre abfragen. Vielleicht wäre es auch ein Plan, zu Beginn meiner Anwärterzeit notfalls per Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen und die 30% erst mal in Kauf zu nehmen. Vor der Verbeamtung auf Probe hätte ich ja dann die 5 Jahre locker rum und könnte bei einem Wechsel in eine andere PKV den Risikozuschlag loswerden?

Eventuell könnte ich dann mit einem guten Vertragsangebot sogar meiner ersten Krankenversicherung ein bisschen Druck machen, dass mich diese doch bitte ohne Risikozuschlag weiterversichern mögen, weil ich ansonsten wechsle? Setzt natürlich voraus, dass ich mich bis dahin als guten (und gesunden) Kunden erwiesen habe.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: ChrBY am 02.05.2022 22:59
Vielleicht wäre es auch ein Plan, zu Beginn meiner Anwärterzeit notfalls per Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen und die 30% erst mal in Kauf zu nehmen. Vor der Verbeamtung auf Probe hätte ich ja dann die 5 Jahre locker rum und könnte bei einem Wechsel in eine andere PKV den Risikozuschlag loswerden?

Keine gute Idee. Jede PKV fragt als erstes ab, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) angenommen wurde. Und hierauf muß man genauso wahrheitsgemäß antworten wie bei Gesundheitsfragen.

Zitat
Eventuell könnte ich dann mit einem guten Vertragsangebot sogar meiner ersten Krankenversicherung ein bisschen Druck machen, dass mich diese doch bitte ohne Risikozuschlag weiterversichern mögen, weil ich ansonsten wechsle? Setzt natürlich voraus, dass ich mich bis dahin als guten (und gesunden) Kunden erwiesen habe.

Dieser Plan wird aus obengenanntem Grund nicht aufgehen, zumal man die Öffnungsaktion nur genau einmal im Leben in Anspruch nehmen kann.

Mein Vorschlag wäre es daher, einen der beiden Versicherer zu wählen, die nur drei Jahre abfragen. Aber es gäbe auch noch einen anderen Ausweg (nicht ganz so gut, weil teurer, aber gangbar): so lange in der GKV (dann natürlich mit doppeltem Beitrag) bleiben, bis die fünf Jahre nach Ende der Psychotherapie abgelaufen sind. Dann einen Antrag bei einem Versicherer stellen, der fünf Jahre abfragt, und die GKV kündigen.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Max am 03.05.2022 08:04
Du wirst nicht mit der Versicherung verhandeln können. Das liegt zum einen daran,  dass du gar nicht an die Entscheider rankommst und zum anderen wird dein Risikozuschlag oder Ablehnung nicht gewürfelt sondern beruht auf Statistik. Im Zweifel hat die Versicherung kein Interesse an dir, da du rechnerisch ein verlustgeschäft wärst. Da ist es ihnen auch egal ob dich jemand anders versichert.

Du solltest nicht davon ausgehen,  dass Angaben gegenüber einer Versicherung auch dort verbleiben und nicht doch noch irgendwie von Mitbewerbern verarbeitet werden können.

Wenn PKV, dann mach das über einen Makler zur anonymen Risikoanfrage und schau dir die an,  die nur 3 Jahre abfragen, also im Prinzip DBV. Falls es bei euch keine pauschale Beihilfe gibt muss wohl eine PKV her. Hier würde ich nicht das Risiko einer GKV eingehen,  da du damit nach 6 Monaten ggf. das Recht auf Nutzung der Öffnungsaktion verlierst und es kann dir gesundheitlich ja doch noch was zustoßen. Ich weiß nicht,  ob du bei BAP nochmal die Möglichkeit der Öffnungsaktion hättest.
Du müsstest dann abwägen ob dir eine bestimmte PKV trotz Öffnungsaktion lieber wäre als eine andere mit regulärer Annahme.

Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 03.05.2022 17:23
Zitat
Keine gute Idee. Jede PKV fragt als erstes ab, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) angenommen wurde.

Das ist sehr gut zu wissen und würde diesen Plan natürlich vereiteln. Vielen Dank für die Info.

Zitat
Mein Vorschlag wäre es daher, einen der beiden Versicherer zu wählen, die nur drei Jahre abfragen.

Ist natürlich eine Option, auch wenn man sich damit natürlich schon sehr stark einschränken würde. Ich schaue mir die beiden Versicherungen mal an und überlege dann, ob eine der beiden für mich in Frage kommt.
Bevor ich aber jetzt womöglich langfristig in einem Tarif ende, auf den ich eigentlich gar keine Lust habe, würde ich dann aber doch eher den Risikozuschlag hinnehmen.
Vor allem wäre ja dann, wenn ich ein Mal in einer PKV bin wie du schon sagst, der Schuss mit der Öffnungsklausel endgültig weg.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 03.05.2022 17:34
Danke für deine Einschätzungen!


Du solltest nicht davon ausgehen,  dass Angaben gegenüber einer Versicherung auch dort verbleiben und nicht doch noch irgendwie von Mitbewerbern verarbeitet werden können.

Diese Gefahr hatte ich tatsächlich auch schon im Hinterkopf, jedoch meinte die Dame in der Verbraucherzentrale, dass dies eigentlich nicht vorkomme auch aus Gründen des Datenschutzes. Aber gut, so wirklich sicher kann man natürlich nie wissen, welche Informationen vielleicht doch ausgetauscht werden.

Zitat
Wenn PKV, dann mach das über einen Makler zur anonymen Risikoanfrage und schau dir die an,  die nur 3 Jahre abfragen, also im Prinzip DBV.

Das klingt nach einem Plan und werde ich hoffentlich bald so umsetzen!

Zitat
Falls es bei euch keine pauschale Beihilfe gibt muss wohl eine PKV her. Hier würde ich nicht das Risiko einer GKV eingehen,  da du damit nach 6 Monaten ggf. das Recht auf Nutzung der Öffnungsaktion verlierst und es kann dir gesundheitlich ja doch noch was zustoßen. Ich weiß nicht,  ob du bei BAP nochmal die Möglichkeit der Öffnungsaktion hättest.

Tatsächlich hat man auch bei der Verbeamtung auf Probe noch die Möglichkeit der Öffnungsaktion offen, allerdings so wie ich das verstanden habe nur, wenn man bisher noch gesetzlich versichert war.

Zitat
Du müsstest dann abwägen ob dir eine bestimmte PKV trotz Öffnungsaktion lieber wäre als eine andere mit regulärer Annahme.

Yep, auf diese Entscheidung wird es letztendlich hinauslaufen. Muss mich da nochmal ganz genau informieren, welche Versicherer für mich wirklich langfristig in Frage kommen.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: BeamterimNorden am 03.05.2022 20:39

Zitat
Tatsächlich hat man auch bei der Verbeamtung auf Probe noch die Möglichkeit der Öffnungsaktion offen, allerdings so wie ich das verstanden habe nur, wenn man bisher noch gesetzlich versichert war.

Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ich wurde direkt BaL und musste auch über die Öffnungsaktion gehen und da musste ich nachweisen, dass ich vorher noch nie verbeamtet wurde (sprich BaP war).
Mir wurde gesagt, dass die Öffnungsaktion wirklich nur bei der allerersten Verbeamtung möglich sei...
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 04.05.2022 19:39
Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ich wurde direkt BaL und musste auch über die Öffnungsaktion gehen und da musste ich nachweisen, dass ich vorher noch nie verbeamtet wurde (sprich BaP war).
Mir wurde gesagt, dass die Öffnungsaktion wirklich nur bei der allerersten Verbeamtung möglich sei...

Meine Quelle ist die "Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung" mit Stand Juli 2020, die sich hier abrufen lässt:
https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/

Da heißt es auf Seite 5 zum Teilnahmeberechtigten Personenkreis:
Zitat
"Im Rahmen der Öffnungsaktionen werden die folgenden Personengruppen in die Private Krankenversicherung aufgenommen:
[...]
b) Beamtenanfänger
mit Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder eines Landes, und zwar
• Beamte auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf vorausgegangen ist
, während dessen eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand)
• Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis
auf Probe vorangegangen ist
[...]"

Deine Situation war wohl ein bisschen anders, da du direkt BaL wurdest und nicht so wie ich vorher durch die Anwärterschaft (BaW) durch musstest. So wie ich das sehe, müsste ich die Öffnungsaktion spätestens mit meiner Verbeamtung auf Probe in gut drei Jahren nutzen.


Wie bist du denn generell mit deiner Entscheidung, über die Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen, zufrieden? Sind die Konditionen in deinen Augen fair oder fühlst du dich bei irgendwas benachteiligt (mal vom Risikozuschlag abgesehen)? Hat die PKV dich seit deinem Antrag gut behandelt oder hattest du das Gefühl, die würden dich eigentlich lieber loswerden?
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: clarion am 04.05.2022 19:55
Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Frech war, dass die KV versucht hat, beim ersten Mal ein Hilfsmittel abzulehnen, das ich aufgrund der Behinderung brauche, die mich in die Öffnungsaktion gezwungen hat: Das hat die PKV im übrigen nur einmal gewagt. Ein spitzer Brief meinerseits mit der Androhung den Ombudsmann einzuschalten, führte zur Kostenübernahme. Und seitdem hatte ich nie wieder Probleme mit der Kostenerstattung oder Reparaturen meines Hilfsmittels.

Sonst ist die PKV ganz neutral. Ich reiche ein und es wird ziemlich zeitnah bezahlt. Insofern bin ich zufrieden.

Allerdings hadere ich sehr mit dem Umstand, aufgrund einer angeborenen Behinderung benachteiligt zu sein. Hätte mein Bundesland bei der Verbeamtung die pauschale Beihilfe gehabt, hätte ich diese Option sehr ernsthaft geprüft. 

Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: BeamterimNorden am 04.05.2022 20:38
Einen direkten Vergleich habe ich natürlich nicht, da ich ja von Anfang an den Aufschlag hatte, aber ich habe mich eigentlich ein den letzten 8 Jahren nie wie ein Versicherter 2. Klasse in der PKV gefühlt.

Ich habe ja den gleichen Tarif wie ohne Öffnungsaktion und dadurch also die gleichen Rechte wie alle anderen Versicherten auch, bloß dass ich nicht den Beihilfeergänzungstarif abschließen konnte, das war sehr schade, dieser hätte 1-2 sehr interessante Punkte für mich gehabt. Aber irgendwas ist ja immer  ;)

Aber wie clarion sagte, falls der Bund schon die pauschale Behilfe gehabt hätte, dann hätte ich das in Verbindung mit Zusatzversicherungen (Krankenhaus) auch sehr ernsthaft geprüft...
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 04.05.2022 21:05
Supi, vielen Dank euch beiden für die nochmal sehr guten Beiträge!

Und ja, ich denke ich kann deine Gefühle irgendwo nachvollziehen, clarion. Bei mir ist es auch so, dass mich die 30% Risikozuschlag auf keinen Fall ruinieren werden, aber es fühlt sich einfach irgendwie blöd an, für eine Sache, für die man nichts kann und die sich jetzt auch nicht mehr ändern lässt, vielleicht bis an sein Lebensende "gebrandmarkt" zu sein.

Denke letzten Endes werde ich es aber wohl oder übel akzeptieren. Hilft ja alles nichts und nur aus verletztem Stolz werde ich nicht in eine PKV gehen, an der ich ansonsten überhaupt nicht interessiert wäre.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2022 05:17
Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.
Den Effekt hatte ein Freund von mir auch, er hat darauf hingewiesen, dass er den alten Preis bezahlen wird, da ihm kein neues Angebot vorher unterbreitet wurde und er auch zukünftig nicht gewillt ist diesen Preis zu zahlen, da er es aus eigener Taschen bezahlen muss. Ansonsten müsste er den Arzt wechseln.
Der Arzthelferin hat ne neue Rechnung geschickt und sich entschuldigt, weil sie dachte die PKV bezahlt es.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.05.2022 11:05
Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?

Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: BeamterimNorden am 11.05.2022 18:49
Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?

Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!


Nicht wegen der Öffnungsaktion, sondern weil man jetzt Privatpatient ist  ;)  >:(

War bei mir übrigens auch so...
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.05.2022 21:13
Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?

Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!


Nicht wegen der Öffnungsaktion, sondern weil man jetzt Privatpatient ist  ;)  >:(

War bei mir übrigens auch so...

Das ist kein Nachteil, der Arzt darf halt höhere Sätze verlangen. Das weiß man aber vorher.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Techniker37 am 02.06.2022 10:54
Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: photosynthese am 02.06.2022 14:23
Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.

Du kannst jederzeit unverbindliche Anfragen bei anderen Versicherungen stellen, über die Erfolgsaussichten kann ich dir aber nichts sagen. Klar ist, dass sowohl der Übertragungswert der Rückstellungen deiner jetzigen Versicherungen einen Einfluss auf die Beitragshöhe hätten als auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung.

Alternativ gibt es u.U. die Möglichkeit, in deiner bestehenden Versicherung den Tarif zu wechseln, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Risikoaufschlag bestehen bleibt (wenn das überhaupt angeboten wird).
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Poincare am 02.06.2022 17:10
Ich habe meinen Sohn über die Öffnungsklausel aufnehmen lassen: Das Antragsprozedere war ein Kampf, der reguläre Zuschlag für meinen Sohn wurde auf ca. 560% festgelegt, gedeckelt durch die Öffnungsaktion auf 30%, mit dem Hinweis, dass bei Tarif oder Versicherungswechsel wahrscheinlich der reguläre Zuschlag fällig wäre.

Nach dem Abschluss gab es keine Probleme mehr, bisher wurde alles ohne weitere Beanstandungen bezahlt, inklusive Direktabrechnung mit dem Krankenhaus für den stationären Aufenthalt.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: BeamterimNorden am 02.06.2022 20:18
Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.

Hallo,

leider tendiert die Möglichkeit zu Wechsel oder Wegfall des Zuschlags gegen Null, hier bringt falsche Hoffnung nichts. Du bist ja nicht umsonst nur über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen.

Einzige Möglichkeit eines Wechsels wäre eventuell dann, wenn alles vollkommen ausgeheilt ist und Du eine neue Gesundheitsprüfung bei einer neuen PKV bestehst. Diese Möglichkeit dürfte aber in 99% der Fälle rein theoretischer Natur sein.

Und zum Thema Zuschlag, mir wurde direkt mitgeteilt, dass der für immer ist, ohne Möglichkeit auf Wegfall.
Und mal ganz pragmatisch aus Versicherungssicht gedacht, warum sollten sie ihn auch später wegnehmen? Du hast ja mal einen Vertrag damit abgeschlossen  ;)

Viele Grüße
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Techniker37 am 03.06.2022 07:24
Zitat
Alternativ gibt es u.U. die Möglichkeit, in deiner bestehenden Versicherung den Tarif zu wechseln, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Risikoaufschlag bestehen bleibt (wenn das überhaupt angeboten wird).

Diese Möglichkeit habe ich nicht. In meinen Unterlagen steht, dass ein (höherwertiger-) Tarifwechesel ausgeschlossen wird.

Ich war aber zur Unterschrift gezwungen, da es nicht möglich ist, sich ein zweites Angebot einzuholen.

Im Rahmen der Öffnungsaktion muss nur die Versicherung mit dem Erstantrag jemanden nehmen.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Organisator am 03.06.2022 08:23
Diese Möglichkeit habe ich nicht. In meinen Unterlagen steht, dass ein (höherwertiger-) Tarifwechesel ausgeschlossen wird.

Ich war aber zur Unterschrift gezwungen, da es nicht möglich ist, sich ein zweites Angebot einzuholen.

Im Rahmen der Öffnungsaktion muss nur die Versicherung mit dem Erstantrag jemanden nehmen.

Na dann ist es doch ziemlich eindeutig, welche Möglichkeiten du hast.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Alphonso am 03.06.2022 08:47
Falls der Zuschlag auf Übergewicht zurückzuführen sein sollte, soll es wohl die Möglichkeit geben, durch entsprechenden Nachweis bei Gewichtsabnahme diesen Zuschlag wieder loszuwerden. Wobei dies wohl auch Kann-Entscheidungen der Versicherung ist.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Anwärter2022 am 05.06.2022 17:10
Ich war aber zur Unterschrift gezwungen, da es nicht möglich ist, sich ein zweites Angebot einzuholen.

Im Rahmen der Öffnungsaktion muss nur die Versicherung mit dem Erstantrag jemanden nehmen.

Hey, danke für deine Erfahrungswerte!

Darf ich fragen, wie genau ich das oben stehende zu verstehen habe? Hast du quasi bei deiner jetzigen PKV den Antragsbogen mit Gesundheitsfragen etc. abgesendet und konntest dann, nachdem man dir den Vertrag (inkl. Risikozuschlag) auf den Tisch gelegt hatte, bei keiner anderen PKV mehr die Öffnungsaktion nutzen?

Ich habe nämlich auch schon mit einer PKV in Kontakt gestanden und dieser mitgeteilt, dass ich "ziemlich sicher" einen Vertrag mit dieser abschließen möchte. Daraufhin hat man mir die Antragsunterlagen zugeschickt, die ich allerdings noch nicht ausgefüllt habe. Hierdurch ist der "Freischuss" über die Öffnungsaktion doch noch nicht verbraucht, oder?
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Max am 06.06.2022 19:23
Der Freischuss kommt erst nach der Antragstellung bis 6 Monate nach der ersten Verbeamtung.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: SpeedyG am 06.06.2022 23:18
Lass das über einen Makler laufen, der macht eine anonyme Voranfrage und du weißt welche Versicherung dich zu welchen Konditionen nimmt. Erst danach stellst du einen Antrag und verschießt den Freischuss.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: Poincare am 08.06.2022 08:24
Lass das über einen Makler laufen, der macht eine anonyme Voranfrage und du weißt welche Versicherung dich zu welchen Konditionen nimmt. Erst danach stellst du einen Antrag und verschießt den Freischuss.

So habe ich es auch gemacht, erst als ich einigermaßen sicher war, was genau raus kommt, habe ich den Antrag mit Hinweis auf die Öffnungsklausel tatsächlich gestellt. Auch da war es noch ein hin und her, welche Tarifbausteine denn nun gehen, und welche nicht. Man müsste ja auch eine ungefähre Ahnung haben, in welcher Höhe man ohne Öffnungsklausel mit einem Zuschlag zu rechnen hätte.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: clarion am 09.06.2022 06:26
Wobei die Debeka  und auch die HUK? nicht  über Makler vertreibt. Das sind aber  beides Versicherungen,  die man in Betracht ziehen sollte,  besonders wenn die Öffnungsaktion notwendig wird.
Titel: Antw:[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Beitrag von: SpeedyG am 09.06.2022 08:43
Wenn die Debeka in Betracht kommt, kann man die anonyme Risikovoranfrage ja auch über einen Debeka - Makler machen lassen. Ob das bei der Huk geht, weiß ich nicht.