Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: arbeiter123 am 04.05.2022 10:16
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Hallo,
gibt es irgendwo eine Stelle bei der ich meine Eingruppierung vorab überprüfen lassen kann, ohne gleich eine Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen zu müssen?
- Bereich Sozial und Erziehungsdienst
Danke
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Es gibt diverse private Anbieter die dies gegen Entgelt anbieten.
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Danke Kaiser, so etwas hatte ich gesucht. Kannst du sagen was es ca. kostet bzw. welche Anbieter?
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Ich habe privat noch keinen in Anspruch genommen und kann somit keine Empfehlung aussprechen.
Die Dienststelle nutzt gelegentlich die KGSt
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Die Dienststelle nutzt gelegentlich die KGSt
und die Kosten dafür sind vierstellig.
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Wenn ich die Aufgaben der Stellenbeschreibung poste, könnt ihr dann helfen oder ist SuE zu speziell?
Danke
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Es braucht ggf. Zeitanteile und Vorteilhafterweise auch Arbeitsvorgänge. Aber eine Einschätzung wird möglich sein.
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Die Dienststelle nutzt gelegentlich die KGSt
und die Kosten dafür sind vierstellig.
Möglich. Aber m.W. kannste die als "Privater" ja eh nicht in Anspruch nehmen.
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...ist SuE zu speziell?
Für mich schon... Null Plan. Hab eigtl. immer gedacht das wäre rcht "star" gegliedert. Wir kommen da nur im Bereich der Kitas mit in Berührung.
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Möglich. Aber m.W. kannste die als "Privater" ja eh nicht in Anspruch nehmen.
Ich kann mich dunkel erinnern, dass das nur die Dienstpostenbewertung betrifft. Kann mich aber auch irren, Versuch macht klug.
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Ich versuch es mal.
Sozialarbeiter
Stellenbezeichnung: Leiter/in Jugendeinrichtung Schülerzentrum und Offener Jugendtreff
Es gibt drei Hauptaufgabenbereichen:
1 Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten für Schülerzentrum und Offener Jugendtreff --> 60%
2 pädagogische Tätigkeiten im Schülerzentrum --> 30%
3 Qualitätsmanagement im Schülerzentrum --> 10%
1:
Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten für Schülerzentrum und Offener Jugendtreff:
• Leitung, Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die
Erledigung der Aufgaben in den Jugendeinrichtungen Schülerzentrum
und Offener Jugendtreff
• Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtkonzeption zur inhaltlichen Arbeit der beiden
Jugendeinrichtung einschließlich der Bearbeitung der damit verbundenen Organisations-
und Haushaltsangelegenheiten (einschließlich Baumaßnahmen)
• Entscheidung in grundsätzlichen, fachlichen, organisatorischen und finanziellen
Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Abteilungsleiter/Amtsleiter obliegen für beide
Jugendeinrichtungen
Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten für Schülerzentrum
- Gestaltung des Dienstplanes, Regelungen der internen Vertretung bei Krankheit,
Urlaub, Fortbildung
- Führung von Mitarbeitergesprächen, Beratung bei Problemen
• Durchführung von Dienstberatungen (u. a. Belehrungen), regelmäßige Abstimmungen
zu wichtigen Themen auch mit Beschäftigten des Offener Jugendtreff
• Planung von Festen und Höhepunkten für das laufende Jahr
• Erarbeitung und Umsetzung der persönlichen und allgemeinen Wochen-
Monats-, Ferien- und Jahrespläne sowie Veranstaltungsangeboten
• Beantragung und Bearbeitung von Fördermittelanträgen
• Bearbeitung von Vorlagen an Verwaltung, Fachausschüsse und Aufsichtsbehörden
• Koordinierung der Arbeit mit anderen Ämtern und Einrichtungen
- Erfahrungaustausch und Kooperationsarbeit auf dem Gebiet der Kinder- und
Jugendarbeit und den Aufsichtsbehörden
- Objektverantwortung im Hinblick auf Sicherheit, Brandschutz, Ordnung, Instandhaltung
und Hygiene
Auswahl, Anleitung und Einarbeitung von Praktikanten, BFD etc.
- Material- und Inventarverwaltung des Schülerzentrum inklusive Beschaffung
- Offentlichkeitsarbeit und Kommunikation über Social Media
• in Absprache Zusammenarbeit mit Sponsoren
• Erstellung von Statistiken
2:
pädagogische Tätigkeiten im Schülerzentrum
• Leitung von Angeboten und Projekten
- Veranstaltungen für Gruppen als Ergänzung zum Unterricht, Mitgestaltung von
Projekten
- Themenveranstaltungen/Kindergeburtstage
• Organisation und Mitgestaltung von Festen und Höhepunkten des Schülerzentrums
• Mitwirkung bei kulturellen Höhepunkten der Stadt Sömmerda
• Vorbereitung und Mitgestaltung der Ferien
• Betreuung von Kindern und Jugendlichen im offenen Bereich (ständiger
(Kontaktpartner)
- Elterngespräche, Sicherstellung einer strukturierten Elternkommunikation
• Ausstattung und Ordnung der Räumlichkeiten (It. Plan)
• Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Tätigkeiten
3:
Qualitätsmanagement im Schülerzentrum
- ständige Weiterbildung im Aufgabenbereich und Fortbildung des Personals
organisatorisch und konzeptionell sichern
• Kindgerechte Bedarfsermittlung und Analyse der Arbeitsergebnisse
• Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit
- Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung sowie Umsetzung
und Kontrolle der Ziele der Konzeption
• pädagogische Anleitung und Koordinierung der Tätigkeit der Mitarbeiter durch
Hinweise, Rücksprachen, Besprechungen und Kontrollen (Hospitationen)
Schaffung einer offenen und vertrauensvollen Teamatmosphäre, Gestaltung von
Teamprozessen
Des Weiteren sind mir 7 Beschäfftigte unterstellt.
Weisungsberechtigt entsprechend der jeweiligen Arbeitsaufgabe gegenüber dem pädagogischem Personal.
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und was sagt denn die Entgeltordnung dazu bzw. wo siehst du zwischen deiner Meinung und der des Arbeitgebers Abweichungen?
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Das Problem ist, dass es in der Entgeltordnung nur Leiter von Kindertagesstätten oder Leiter von Wohnheimen gibt.
Aktuell bin ich in der S 12, da alle anderen Sozialarbeiter in der S 11b sind (ist ja der Einstieg).
Das war auch so als ich nur eine Enrichtung hatte. Durch die zweite Einrichtung ist der Aufwand schon höher und mir wurde gesagt, dass ich Glück gehabt hätte mit der jetzigen S 12 denn vorher wäre es eigentlich gar keine gewesen (sei also ruhig) .
Ich finde aber es konnte eine S 15 Fall 6 sein .
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Ich finde aber es konnte eine S 15 Fall 6 sein .
Das ist super, wenn man sowas "findet". S15 ist allerdings unmöglich. Möglich wäre S17, Fg. 6.
Woraus leitet sich denn deiner Meinung nach ab, dass die erforderlichen Fachkenntnisse in beträchtlicher, gewichtiger Weise höher sind, als es bereits bei Tätigkeiten der S12 der Fall ist ?
Ich kann bei dieser Tätigkeit keine derartige Heraushebung erkennen.
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Danke für eure Antworten.
@ABCKE Warum denkst du ist eine S15 unmöglich aber eine S17 schon?
Durch die drittel Regelung für "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" ist es doch deutlich einfacher erst mal diese zu bekommen, als die S17.
Die Tarifverhandlungen haben für die "Schwierigen Tätigkeiten" nun auch die "Koordinierung der Arbeit mehrer Beschäftiger mindestens S9" mit aufgenommen. Das ist bei mir der Fall, da mehrere S11b dabei sind. Somit ist es zumindest schon mal eindeutig eine S12.
Was aber ist eine "besondere Schwierigkeit und Bedeutung"
Ich kann es ja nicht damit begründen, dass es im ganzen Lankreis nur diese Einrichtungen gibt (als "Bedeutung"). "besondere Schwierigkeit" --> zwei Einrichtungen und nicht nur eine.
Wo ist soetwas erklärt?
Danke
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Ich finde aber es konnte eine S 15 Fall 6 sein .
... die erforderlichen Fachkenntnisse in beträchtlicher, gewichtiger Weise höher sind, als es bereits bei Tätigkeiten der S12 der Fall ist ?
Ich kann bei dieser Tätigkeit keine derartige Heraushebung erkennen.
Die benötigkten Fachkenntnisse sind höher, da es sich bei den beiden Einrichtungen um zwei verschiedene Zielgruppen handelt.
Jugendliche brauchen ganz andere Konzepte und Methodiken, da kann man nicht einfach die für die Kinder von 6-12 ausgerichtet sind nehmen. Somit ein breiteres Spektrum.
Wenn es "nur" eine S12 ist, dann ist es auch ok.