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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: hanny am 05.05.2022 20:34
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Hallo,
ich hatte zum 31.3.22 gekündigt. 8,5 Urlaubstage konnte ich nicht nehmen. Der Urlaub muss noch abgegolten werden.
Wie hoch muss dieser bei EG 6 Stufe 1 TV-H sein?
Danke.
MfG
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Halbe Urlaubstage sind aufzurunden, also sind es 9 Urlaubstage. Die Berechnungsformel lautet: Entgelt x 3/65 x Anzahl Urlaubstage. Diese Formel gilt für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche.
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Halbe Urlaubstage sind aufzurunden, also sind es 9 Urlaubstage. Die Berechnungsformel lautet: Entgelt x 3/65 x Anzahl Urlaubstage. Diese Formel gilt für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche.
Danke. Wo steht das bitte mit dem Aufrunden?
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§ 26 Abs. 2 b) TV-L i. V. m. 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz.