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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lothar57 am 09.05.2022 11:37

Titel: Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: Lothar57 am 09.05.2022 11:37
Ein Lehrer-Freundin von mir (64) ist jetzt schwerbehindert und möchte jetzt so schnell wie möglich in den Ruhestand. Ihr Schwerbehindertengrad beträgt 60%. Damit könnte sie nun abschlagfrei in Rente gehen und wird daher einen Rentenantrag stellen. Frage: Wie sieht das arbeits- bzw tarifrechtlich (TV-L, NRW) aus? Kann Sie mit Erhalt des Rentenbescheids sofort den Griffel fallen lassen oder muss sie bis zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres warten?
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: Organisator am 09.05.2022 13:31
Das dürfte sich aus ihrem Arbeitsvertrag ergeben.
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: Isie am 09.05.2022 19:25
Weder noch. Da es sich nicht um die Regelaltersrente handelt, endet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern muss wenn gewünscht per Auflösungsvertrag beendet werden oder notfalls durch Kündigung.
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: Lothar57 am 10.05.2022 09:21
Schon klar. Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu. Hintergrund meiner Frage: Verbeamtete Lehrkräfte müssen immer bis zum Ende des Halbjahres im Dienst bleiben. Unklar ist uns, ob diese Regelung auch für Tarifbeschäftigte Lehrkräfte gilt.
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: McOldie am 10.05.2022 09:54
Lediglich beim Erreichen der Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis zum Ende eines Schulhalbjahres. siehe § 44 TV-L:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Bei vorgezogenem Eintritt in die Rente muss gekündigt oder ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: Lothar57 am 10.05.2022 10:35
Lediglich beim Erreichen der Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis zum Ende eines Schulhalbjahres. siehe § 44 TV-L:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Bei vorgezogenem Eintritt in die Rente muss gekündigt oder ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.

Danke! Gelten in diesem Fall die gesetzlichen Kündigungsfristen? Das wäre dann im Falle meiner Freundin volle sechs Monate.
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: Isie am 10.05.2022 12:58
Üblicherweise wird ein Auflösungsvertrag geschlossen. Für den gibt es keine Fristen, aber es ist natürlich erforderlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen.
Titel: Antw:Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Beitrag von: herrhausk am 10.05.2022 13:51
Auf Grund der Corona Pandemie wurde für 2022 die Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 € Brutto erhöht !!!

Sie kann also die vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung beantragen und bis zum erreichen der Hinzuverdienstgrenze weiter arbeiten... und zwar ohne Abzug bis 46.060 € in 2022. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html)

Die DRV bietet dazu eine Beratung an.