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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: freude am 18.05.2022 10:40

Titel: Warum Asylbewerberleistungen trotz abgelaufener Gestattung oder Duldung
Beitrag von: freude am 18.05.2022 10:40
Hallo,

warum erhalten Flüchtlinge, deren Gestattungen oder Duldungen abgelaufen sind, weiterhin Asylbewerberleistung, obwohl noch keine neue Gestattung oder Duldung vorliegt?

Danke.

MfG
Titel: Antw:Warum Asylbewerberleistungen trotz abgelaufener Gestattung oder Duldung
Beitrag von: Organisator am 18.05.2022 10:45
Weil sie sich sonst nichts zu essen kaufen können.
Titel: Antw:Warum Asylbewerberleistungen trotz abgelaufener Gestattung oder Duldung
Beitrag von: Eukalyptus am 18.05.2022 13:36
Weil sie sich sonst nichts zu essen kaufen können.

Das ist eine spekulative Annahme deinerseits, die sowohl die persönlichen Umstände des ehemaligen/abgelehnten Asylbewerbers als auch die Absichten und Bindungen des Gesetzgebers außer Acht lässt. 
Titel: Antw:Warum Asylbewerberleistungen trotz abgelaufener Gestattung oder Duldung
Beitrag von: Organisator am 18.05.2022 13:55
Weil sie sich sonst nichts zu essen kaufen können.

Das ist eine spekulative Annahme deinerseits, die sowohl die persönlichen Umstände des ehemaligen/abgelehnten Asylbewerbers als auch die Absichten und Bindungen des Gesetzgebers außer Acht lässt. 

Nicht wirklich, da die Leistungen nur dann gewährt werden, wenn Bedürftigkeit vorliegt.
Titel: Antw:Warum Asylbewerberleistungen trotz abgelaufener Gestattung oder Duldung
Beitrag von: VinceVega am 02.06.2022 08:34
Bei uns (Berliner Bezirksamt) wurden nur dann bei abgelaufener Duldung weiterhin Leistungen gezahlt, wenn die Person nicht selbst schuldhaft noch keinen Termin beim Landesamt für Einwanderung erhalten hat.

Sprich, hat die Person einen Termin beantragt, gabs weiter Leistungen, wenn nein dann nicht (mit Ausnahme, dass wir zumindest für einen Übergangszeitraum die Wohnheimskosten weiter getragen haben).