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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lerche am 20.05.2022 09:19

Titel: Von E9a zu E8
Beitrag von: Lerche am 20.05.2022 09:19
Guten Morgen,

ich werde demnächst aus persönlichen Gründen meine Stelle an einer Uni in Berlin (E9a - Stufe 4, seit 02/2021) verlassen und an eine Uni nach Dresden (E8) wechseln. Wie sieht es denn in dem Fall mit der Stufenzuordnung in der E8 und der Stufenlaufzeit aus, beginnt diese wieder von vorn?

Danke und viele Grüße  :)
Titel: Antw:Von E9a zu E8
Beitrag von: Lars73 am 20.05.2022 09:51
Es hängt davon ab ob es einschlägige Berufserfahrung ist und was man vor Vertragsabschluss verhandelt.
Bei mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung zumindest Stufe 3. Alles andere ist Verhandlungssache und kann zu Stufe 1-4 (ggf. auch mehr wenn genug förderliche Berufserfahrung vorliegt).
Titel: Antw:Von E9a zu E8
Beitrag von: schaf1981 am 23.05.2022 14:15
Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Titel: Antw:Von E9a zu E8
Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 14:21
Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
was ja nicht gilt, wenn man den AG wechselt.
Titel: Antw:Von E9a zu E8
Beitrag von: schaf1981 am 23.05.2022 14:34
Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
was ja nicht gilt, wenn man den AG wechselt.

Da ist wohl jemand noch nicht wach gewesen, Danke für die Richtigstellung.  ::)