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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mo am 20.05.2022 14:50
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Hallo liebes Forum,
vor Kurzem habe ich mich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni beworben und eine Zusage bekommen. Ich habe dann auch mündlich zugesagt aber mit dem schriftlichen Vertrag dauert es wohl noch etwas. Die Frage: Kann ich mich von meiner mündlichen Zusage ohne Folgen zurückziehen? Oder wäre das ein Vertragsbruch?
Über den Inhalt des Jobs haben wir schon gesprochen und die allgemeinen Bedingungen einer befristeten Beschäftigung an der Uni kenne ich auch, da ich an der Uni bereits in einer anderen Fakultät tätig bin. Kann man mir daraus den Strick drehen, dass der schriftliche Vertrag nur noch pro Forma gewesen wäre und die mündliche Zusage zählt?
Danke und viele Grüße
Mo
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Ein Arbeitsvertrag benötigt keine Schriftform.
Welchen Strick man drehen will ist unklar, du kannst ja jetzt sofort den Vertrag (auch vor Antritt) wieder kündigen.
Kündigungen benötigen aber die Schriftform.
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Danke für die Antwort :) Das mit dem Strick war vielleicht falsch formuliert. Ich bin schon mehrere Jahre an der Uni und habe daurch eine lange Kündigungsfrist. Wenn ich vor Antritt der neuen Stelle dort kündige, muss ich daher trotzdem für ein paar Wochen dort zur Arbeit erscheinen, da der Stellenantritt schon bald ist....
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Ist es ein befristeter Vertrag? Dann wird die Uni sowieso nicht behaupten es wäre ein mündlicher Vertrag. Öffentliche Arbeitgeber neigen sowieso nicht zu mündlichen Arbeitsverträgen. Normalerweise gibt es keine Probleme wenn man da nun absagt bzw. den schriftlichen Vertrag nicht unterschreibt.
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Ja genau, es ist ein befristeter Vertrag....
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Wenn der Arbeitgeber behaupten würde, es ist durch die mündliche Vereinbarung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, dann wäre es ein unbefristeter Vertrag. Eine Befristung kann nur in Schriftform wirksam vereinbart werden.
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Wenn der Arbeitgeber behaupten würde, es ist durch die mündliche Vereinbarung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, dann wäre es ein unbefristeter Vertrag. Eine Befristung kann nur in Schriftform wirksam vereinbart werden.
Ach sieh an. Mitlesen bildet. Danke sehr :)