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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Eugenius am 22.05.2022 15:46

Titel: Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Eugenius am 22.05.2022 15:46
Hallo zusammen

eine ganz grundsätzliche Frage hätte ich:

Wenn ich mich bspw. auf eine Referentenstelle in einem Ministerium bewerbe; diese Stelle für Vollzeit oder Teilzeit ausgeschrieben ist (so steht es ja meistens in der Stellenanzeige); kann ich dann im Vorstellungsgespräch offen sagen, dass ich bspw. nur 80% arbeiten möchte - OHNE Nachteile dadurch zu erfahren?

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es ja sowieso ein Recht auf Teilzeit - d.h. nach bestandener Probezeit könnte ich sowieso einfach von 100% auf 80% gehen, ohne dass man mir noch ein Strick daraus drehen könnte...

Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man mir diesen 80%-Wunsch als vermeintliche Faulheit auslegen könnte; bin nämlich jung/männlich ohne Kinder.

Wie sind da eure Erfahrungen? Sehe ich Gespenster? Schmälert es meine Chance als Bewerber im Vergleich zu einer 100%-Bereitchaft?

Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Grüße
Eugenius
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: clarion am 22.05.2022 21:30
Hallo,

Kommt drauf an. Vereinzelt mag es noch Vorurteile geben. Wenn in der Stellenausschreibung "bedingt Teilzeit geeignet " oder "Teilzeit ist möglich,  die Stelle muss aber im Ganzen  besetzt werden", dann wird in Wahrheit eine Vollzeitkraft gesucht.

Die meisten Personen dürften aber auch jungen,, kinderlose Männern,  die Teilzeit  arbeiten wollen,  aufgeschlossen sein. ass Dir bei langer Teilzeit  am Ende Pension fehlt, ist Dir sicher bewusst.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Eugenius am 22.05.2022 23:07
Hallo,

Kommt drauf an. Vereinzelt mag es noch Vorurteile geben. Wenn in der Stellenausschreibung "bedingt Teilzeit geeignet " oder "Teilzeit ist möglich,  die Stelle muss aber im Ganzen  besetzt werden", dann wird in Wahrheit eine Vollzeitkraft gesucht.

Die meisten Personen dürften aber auch jungen,, kinderlose Männern,  die Teilzeit  arbeiten wollen,  aufgeschlossen sein. ass Dir bei langer Teilzeit  am Ende Pension fehlt, ist Dir sicher bewusst.

Danke für die Antwort... ich glaube zwar nicht dass in 30 Jahren das Renten/Pensionssystem wie wir es kennen so noch besteht - geschweige denn dass ~40h Regelarbeitszeit dann noch gelten... aber das spielt hier ja nur eine untergeordnete Rolle.

Wenn ein Referat aber theoretisch eine 100%-Stelle ausschreiben kann; ist eine 80%-Kraft dann nicht eigentlich eine kleine "Enttäuschung"? :D
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: clarion am 22.05.2022 23:54
Wieso?  Wer Teilzeit ohne Einschränkungen ausschreibt, muss damit rechnen,  dass sich Leute  bewerben, die Teilzeit arbeiten wollen.

Und zum Thema Rente/ Pension. Ich habe ungefähr die Hälfte des Berufsleben hinter mir und irgendwie haben sich bei Renten und Pension nur Nuancen geändert. Der olle Blüm hatte so Unrecht nicht, dachte ich als Berufsanfänger auch nicht.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: E15TVL am 23.05.2022 08:14
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man mir diesen 80%-Wunsch als vermeintliche Faulheit auslegen könnte
Entweder das oder der bornierte Referatsleiter will unbedingt eine 100%-Kraft oder der Kollege befürchtet die 20% kompensieren zu müssen. Je nachdem, wer bei der Stellenbesetzung alles ein Wörtchen mitzureden hat.

Vielleicht sei auch die Gegenfrage erlaubt: Welchen Vorteil hättest du es direkt im VG anzusprechen?

So oder so gibt es also Gründe, die eindeutig dagegen sprechen es direkt im VG zu erwähnen. Letztlich hängt es aber auch von der Bewerberlage ab. Gibt es viele und geeignete Bewerber, so wird die Wahl wahrscheinlich auf einen Vollzeitkandidaten fallen...
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Organisator am 23.05.2022 08:38
Aus meiner Sicht spricht mehr dafür, es im Vorstellungsgespräch anzusprechen. Schließlich erwarten beide Seiten, dass mit offenen Karten gespielt wird.

Als AG kann man sich so bereits im Vorfeld auf die 80 % einstellen und die Arbeit entsprechend verteilen und anpassen. Wenns dagegen erst nach der Einstellung beantragt wird muss man sich die Frage gefallen lassen, warum nicht schon im Vorfeld über den Teilzeitwunsch gesprochen wurde.

Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten, als es gleich im Vorstellunggespräch zu thematisieren. Wer einen potentiellen Arbeitgeber hat, der 80% Teilzeit zugungsten von mehr Freizeit nicht akzeptiert, ist wohl auch sonst nicht der richtige Arbeitgeber.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 09:07
Und ein AG der bei seiner Bestenauslese lieber den 2. Besten nimmt, nur weil er glaubt, dass dieser 100% der Zeit da ist, dann ist es wohl auch sonst nicht der richtige Arbeitgeber.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: E15TVL am 23.05.2022 09:08
Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten
Welchen?
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 09:11
Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten
Welchen?
Die Erkenntnis beim AG, dass der AN nicht mit offenen Karten spielt.
Ergebnis: Vertrauensbruch.

Wenn man erst in einem Jahr auf 80% geht, dann kein Schaden wg. VG
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: BAT am 23.05.2022 09:15
Teilzeit wird durchaus unterschiedlich definiert. Ja, offiziell ist er mit 80 % auf Teilzeit. In der Wissenschaft wird aber eher alles unter 30 Stunden als wirkliche Teilzeit angesehen. Von daher würde ich es gar nicht erwähnen, da kein substantieller Teilzeitwunsch vorliegt.

ABER: als Neuling dann doch. Viele Personaler denken noch in alten Schubladen.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: E15TVL am 23.05.2022 09:18
"Vertrauensbruch" weil sich die Lebensumstände derart geändert haben können, dass jetzt 80 % gut wären was zum Zeitpunkt des VG eben noch nicht so war?

Ich frage nur deswegen, weil z. B. hier bei uns (Landesverwaltung) reihenweise die Anträge auf dezentrales Arbeiten reinflattern, obwohl kaum jemand im VG nach HO gefragt hat. Das ist einfach normal und hier spricht keiner von Vertrauensbruch.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 09:56
"Vertrauensbruch" weil sich die Lebensumstände derart geändert haben können, dass jetzt 80 % gut wären was zum Zeitpunkt des VG eben noch nicht so war?
Nein, Vertrauensbruch, dass man schon im VG wusste, dass man evtl. TZ machen will und es nicht anspricht.

Drum:
Wenn man erst in einem Jahr auf 80% geht, dann kein Schaden wg. VG
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 10:00
Teilzeit wird durchaus unterschiedlich definiert. Ja, offiziell ist er mit 80 % auf Teilzeit. In der Wissenschaft wird aber eher alles unter 30 Stunden als wirkliche Teilzeit angesehen. Von daher würde ich es gar nicht erwähnen, da kein substantieller Teilzeitwunsch vorliegt.

ABER: als Neuling dann doch. Viele Personaler denken noch in alten Schubladen.
Interessant: Wenn ich einen Arbeitsvertrag haben sollte der 30h als Vollzeit definiert, dann bin ich laut Wissenschaft eine Teilzeiter.  8)
Cool, diese Wissenschaft.
Was definiert denn die Wissenschaft als Vollzeitstelle?
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: was_guckst_du am 23.05.2022 10:26
...wenn die Stelle als Voll- und Teilzeit ausgeschrieben worden ist, wird danach im Vorstellungsgespräch sowieso gefragt...

...ich erlebe es dann oft, dass aus dem Fachbereich bei der Bewerberauswahl die Frage gestellt wird, wie soll man denn dann die X Reststunden auffangen :D...dies wird dann regelmäßig abgeblockt, mit dem Hinweis, dass dies kein Ablehnungsgrund im Rahmen der Bestenauslese sei 8)...
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Organisator am 23.05.2022 10:39
Aus meiner Sicht würde das nachträgliche Beantragen von Teilzeit eher Schaden anrichten
Welchen?

Genau wie von WDN beschrieben. Wenn man etwas schon im VG weiß, sollte man das dort auch sagen.

Ich frage nur deswegen, weil z. B. hier bei uns (Landesverwaltung) reihenweise die Anträge auf dezentrales Arbeiten reinflattern, obwohl kaum jemand im VG nach HO gefragt hat. Das ist einfach normal und hier spricht keiner von Vertrauensbruch.

HO ist häufig Voraussetzung der Bewerber, um überhaupt den Job anzunehmen. Und sicherlich im VG arbeitgeberseitig angesprochen / angeboten.
Ansonsten reduziert HO nicht die Arbeitsleistung, eher das Gegenteil ist der Fall.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Sparschwein am 23.05.2022 12:37
Habe ich mal gemacht.

In der Ausschreibung stand sinngemäß "Stelle kann sowohl in VZ/TZ besetzt werden"

Im Vorstellungsgespräch dann darauf hingewiesen, dass ich die Stelle nur zu 90 Prozent besetzen will.

Daraufhin wurde damals entgegnet, dass das alles "möglich" ist und die besondere Flexibilität in Sachen TZ die Behörde auszeichnen würde. Ich möge jenes bitte dann mit der unmittelbaren FK absprechen, welche im VG nicht anwesend war. Also alles nach Einstellung klären.

Einstellung ist dann zunächst zu 100 Prozent erfolgt. Dann natürlich die FK angesprochen, ob man die TZ dann für nächstes Jahr nehmen kann.....und zack....direkt abgelehnt. Kein wichtiger Grund und somit Pech gehabt. Aus betriebsorganistorischen Gründen nicht möglich. Ich muss auf VZ bleiben.

Was ich damit sagen will...

Mache vor Einstellung alles zu 100 Prozent bzgl. der TZ fest. Und lass dich nicht darauf ein, dass du erstmal eingestellt wird und später alles mit deiner neuen FK klärst. Sonst kann dir genau das passieren, was mir auch passiert ist.

Nun habe ich mich wegbeworben und eine entsprechende Stelle erhalten, in dem ich es direkt offensiv angesprochen habe und im Vorfeld mit der zukünftigen FK außerhalb des VG geklärt haben.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Tagelöhner am 23.05.2022 19:05
Die Meinungen gehen ja ziemlich auseinander, jetzt also mein Rat:

Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Der Hinweis in den Ausschreibungen ist oft nur eine Formalität, da die Öffentlichen Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben z.B. zur Chancengleichheit dazu verpflichtet sind, in den Ausschreibungen darauf hinzuweisen. Dies bleibt aber nur ein Lippenbekenntnis, in der Praxis ist trotzdem nur Vollzeit gewünscht.

Einfach von den rechtlichen Ansprüchen nach Tarifvertrag bzw. Teilzeitbefristungsgesetz nach 6 Monaten Zugehörigkeit Gebrauch machen und wenn sich der AG bzw. seine verkorksten Vertreter quer stellen, den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: clarion am 24.05.2022 06:15
Und wie verträgt sich ein im Vorstellungsgespräch vorgetragenen Teilzeitwunsch als KO Kriterium mit der Bestenauswahl? Und kann man es sich überhaupt  leisten, auf gute Leute zu verzichten, nur weil diese Teilzeit arbeiten wollen? Wer hat denn noch heutzutage eine solche Bewerberschwemme, dass mehrere in etwa gleich gute Bewerber Schlange stehen?

Bei uns würde man mit der Stirn runzeln, wenn just nach Ende der Probezeit der Teilzeitantrag auf den Tisch kommt.

@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: WasDennNun am 24.05.2022 07:35
Und wie verträgt sich ein im Vorstellungsgespräch vorgetragenen Teilzeitwunsch als KO Kriterium mit der Bestenauswahl? Und kann man es sich überhaupt  leisten, auf gute Leute zu verzichten, nur weil diese Teilzeit arbeiten wollen?
Naja, wenn einer nur 90%ige Leistung aber 100% der Zeit erbringt und einer 100%ige Leistung nur mit 60% der Zeit, dann kann man sich schnell ausrechnen wer der Beste für den Posten ist.
Aber KO Kriterium niemals bei uns.
Kriterium aber durchaus.

Zitat
Wer hat denn noch heutzutage eine solche Bewerberschwemme, dass mehrere in etwa gleich gute Bewerber Schlange stehen?
In einigen Bereichen (>Eg9a) ist die Schlange immer noch lang genug. Allerdings der ausschuß auch schnell ermittelt.
Zitat
Bei uns würde man mit der Stirn runzeln, wenn just nach Ende der Probezeit der Teilzeitantrag auf den Tisch kommt.
Ja, Stirnrunzeln ist der richtige Ausdruck.
Aber genehmigt werden würde es trotzdem, allerdings in der langfristigen Planung bzgl. Förderung für höhere Weihen ist es natürlich ein Minuspunkt, da nicht verlässlich und nicht transparent dieser Mensch zu sein scheint (außer wenn Gründe für die TZ erkennbar sind, die nach dem VG aufploppten)
Zitat
@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.
Naja, wenn der AG so arschig ist und unbegründet die 10% nicht zulässt, warum soll man sich noch mit so einem unzuverlässigen AG rumstreiten. Ab dafür...
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: E15TVL am 24.05.2022 07:57
Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.
Exakt das! In einer idealen Welt mit offenen und aufgeschlossenen Vorgesetzten und Personalern mag das offene Ansprechen funktionieren und dort sicher auch von Vorteil sein. Allerdings ist das idealtypisch und scheint mir in der Praxis eher die Ausnahme zu sein. Externe Bewerber kennen die Leute vom VG ja nicht. Genauso wenig wie die Mitbewerberlage.

Wenn der Teilzeitwunsch wirklich kein Problem darstellt, dann wird der AG danach auch kein Problem damit haben wenn er vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Mit dem Dienstvorgesetzten kann man ja trotzdem vorher noch einmal sprechen.

Eine 25 jährige Bewerberin würde sicher auch niemals im VG ansprechen, dass sie gerade dabei ist ein Kind zu produzieren und dann erstmal wegen Elternzeit fehlen wird.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Organisator am 24.05.2022 08:14
Exakt das! In einer idealen Welt mit offenen und aufgeschlossenen Vorgesetzten und Personalern mag das offene Ansprechen funktionieren und dort sicher auch von Vorteil sein. Allerdings ist das idealtypisch und scheint mir in der Praxis eher die Ausnahme zu sein.

Es kommt wie immer darauf an, so dass ich mich einem solcher Empfehlung nicht anschließen möchte.

Wenn ein Arbeitgeber ein Problem damit hat, dass ich in Teilzeit arbeiten möchte, dann ist es nicht der richtige Arbeitgeber für mich und ich möchte auch nicht für ihn arbeiten. Insoweit sollte man dann den Teilzeitwunsch auch im VG ansprechen - wie auch andere Ansprüche an den Job (Homeoffice, Einkommen usw.).
Wer will schon für nicht aufgeschlossene Vorgesetzte Personaler oder insbesondere Vorgesetzte arbeiten!

Wenn ich aber große Not habe und auf den Job dringend angewiesen, würde ich meine Ansprüche herunterschrauschen und eher weniger Forderungen stellen (die ggf. negativ ausgelegt werden können).

In meiner Behörde wird es als normal angesehen, auch im Vorstellungsgespräch oder im Follow-up dazu, Themen wie Einkommen, Arbeitsort und Teilzeit zu besprechen / verhandeln. Es gibt mehrere Fälle von Teilzeitlern (80%), die das als Voraussetzung für den Job genannt und bekommen haben, ohne die klassischen Gründe dafür (Kinder usw.)

Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Lars73 am 24.05.2022 08:24
Sehe ich ähnlich wie Organisator.

Die Frage ist doch ob man unbedingt den Job will oder ob man davon ausgeht, eine Auswahl zu haben. Wenn man davon ausgeht, dass es auch darum geht den richtigen Arbeitgeber/die richtige Behörde auszuwählen kann die Reaktion auf solche Dinge durchaus bei der Entscheidung helfen.

Im Regelfall ist ein Teilzeitwunsch bei uns überhaupt kein Problem. Es mag einzelne Führungskräfte geben die dann bei recht ähnlichen Bewerbern die Vollzeitkraft einstellen.

Insgesamt sehen wir zumindest Dauerverträge als langfristige Investition in den Beschäftigten. Auch ein Start mit Elternzeit ist da grundsätzlich kein Problem.

Natürlich gibt es einige Arbeitgeber und sicherlich auch ein paar Vorgesetzte bei uns wo es nicht so läuft . Wobei wenn das Personalreferat den Eindruck hat, dass es solche Erwägungen der Führungskraft sind dort entsprechen interveniert.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: BAT am 24.05.2022 08:55

Was definiert denn die Wissenschaft als Vollzeitstelle?

Solch mathematische Probleme scheinen Grundlage der heutigen Bewerberproblematik zu sein.  ;)
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Garfield am 25.05.2022 09:31
Die Meinungen gehen ja ziemlich auseinander, jetzt also mein Rat:

Auf keinen Fall mit offenen Karten beim Vorstellungsgespräch spielen! Dies mag in wenigen Einzelfällen der richtige Weg sein, wenn man keine festgefahrenen Entscheidungsträger vor sich hat, aber in der Mehrheit der Fälle wird eine bereits zu Beginn gewünschte Teilzeit negativ ausgelegt. Vor allem, wenn der Teilzeitwunsch von einem männlichen Bewerber formuliert wird, der keinerlei familiäre Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Der Hinweis in den Ausschreibungen ist oft nur eine Formalität, da die Öffentlichen Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben z.B. zur Chancengleichheit dazu verpflichtet sind, in den Ausschreibungen darauf hinzuweisen. Dies bleibt aber nur ein Lippenbekenntnis, in der Praxis ist trotzdem nur Vollzeit gewünscht.

Einfach von den rechtlichen Ansprüchen nach Tarifvertrag bzw. Teilzeitbefristungsgesetz nach 6 Monaten Zugehörigkeit Gebrauch machen und wenn sich der AG bzw. seine verkorksten Vertreter quer stellen, den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Sehe ich genauso. Viele AG legen TZ-Wüscneh schon deshalb negativ aus, weil man dann schauen muss, was man mit den 20%-Stelle anfängt, die derjenige nicht nutzt. Es ist oftmals einfacher nur 50 oder 100% Stellen als zu besetzen, als von vielen TZ Angestellten Prozente übrig zu haben und Stellenanteile hin und herschieben zu müssen.

Daher Mund halten, 6 Monate Vollzeit arbeiten und dann alles so einrichten, wie man es braucht.

Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Organisator am 25.05.2022 09:38
Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.

Und der Arbeitgeber kann das dann auch gemütlich ablehnen und man ist Nase. Warum sollte man für einen Arbeitgeber arbeiten wollen, der Teilzeit negativ auslegt? Würde sich auch nach einem halben Jahr nicht ändern.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Garfield am 25.05.2022 09:48
Und es kann dir ja nachher auch keiner Wortbruch vorwerfen, du musst ja nicht äußern, dass du den Wunsch schon immer hattest, sondern sagst nach 6 Monaten einfach, dass du lieber 80% machen willst um z.B. Freitags nicht zu arbeiten.

Und der Arbeitgeber kann das dann auch gemütlich ablehnen und man ist Nase. Warum sollte man für einen Arbeitgeber arbeiten wollen, der Teilzeit negativ auslegt? Würde sich auch nach einem halben Jahr nicht ändern.

Gemütlich vielleicht, aber nicht unbegründet. Und die soll er dann erstmal vorlegen. Hab ich bisher nicht allzu oft erlebt.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Sparschwein am 25.05.2022 13:09

@Sparschwein, hast Du Dich mit mündlicher Auskunft abspeisen lassen, oder schriftlich einen TZ Antrag gestellt.? Die Betriebswirtschaftlichen Erfordernisse müssen schon nachvollziehbar belegt sein.

Ich habe einfach nochmal die Dienststelle gewechselt. Und nun ist mein TZ Wunsch verwirklicht. Nun wurde an meiner Stelle dort ein externer Bewerber eingestellt, der momentan fleißig eingearbeitet wird und ständig auf Schulung ist. Das muss sich wirklich gelohnt haben für die Führungskraft.
Titel: Antw:Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?
Beitrag von: Organisator am 25.05.2022 14:11
Gemütlich vielleicht, aber nicht unbegründet. Und die soll er dann erstmal vorlegen. Hab ich bisher nicht allzu oft erlebt.

Im Zweifel lässt sich eine Begründung finden. Daher ist es doch viel einfacher, seine Ansprüche (inkl. Teilzeit) von Anfang an zu formulieren und im Arbeitsvertrag festzuhalten, dann spart man sich Ärger hinterher und jeder weiß, woran er ist.