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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: carstenstahl am 23.05.2022 22:07

Titel: Frage zur Kündigungsfrist TVÖD VKA (Überschneidung der Beschäftigungszeit)
Beitrag von: carstenstahl am 23.05.2022 22:07
Hallo zusammen,

folgender Fall:

* Stelle angetreten am 01.07.21
* Würde gerne kündigen

Aus dem TV entnehme ich folgende Fristen

* bis zu 1 Jahr Beschäftigungszeit -> Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende
* ab 1 Jahr Beschäftigungszeit -> Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende

Angenommen, ich würde innerhalb des Junis kündigen (Beschäftigungszeit kleiner als 1 Jahr), als Beispiel, ich reiche die Kündigung am 15.06.22 ein - dann würde die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende gelten, korrekt? Bedeutet das in diesem Fall, dass der letzte Arbeitstag der 31.07.22 wäre? Wenn dies der Fall ist müsste also die Kündigung spätestens am 30.06.22 eingereicht werden damit das Arbeitsverhältnis zum 31.07.22 endet?

Ich bin nur etwas verwirrt, da sich die Beschäftigungszeit potentiell während des Kündigungszeitraums von unter 1 Jahr auf über 1 Jahr verändert, ich gehe allerdings davon aus, dass die Beschäftigungszeit nur bis zum Einreichen der Kündigung von Relevanz wäre?

Danke euch!
Titel: Antw:Frage zur Kündigungsfrist TVÖD VKA (Überschneidung der Beschäftigungszeit)
Beitrag von: Bernstein am 24.05.2022 08:34
Hallo,

hast du einen eigenen Tarifvertrag?

In dem des VKA steht in §34:

Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr ein Monat zum Monatsschluss.

Wo hast du die 4 Wochen her?
Titel: Antw:Frage zur Kündigungsfrist TVÖD VKA (Überschneidung der Beschäftigungszeit)
Beitrag von: Lars73 am 24.05.2022 08:36
Es gilt die Kündigungsfrist die am Tag des Zugangs der Kündigung wirksam ist.
Titel: Antw:Frage zur Kündigungsfrist TVÖD VKA (Überschneidung der Beschäftigungszeit)
Beitrag von: carstenstahl am 24.05.2022 10:33
Hallo,

hast du einen eigenen Tarifvertrag?

In dem des VKA steht in §34:

Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr ein Monat zum Monatsschluss.

Wo hast du die 4 Wochen her?

Du hast Recht, es steht "ein Monat zum Monatsschluss" :-)
Titel: Antw:Frage zur Kündigungsfrist TVÖD VKA (Überschneidung der Beschäftigungszeit)
Beitrag von: carstenstahl am 24.05.2022 10:36
Es gilt die Kündigungsfrist die am Tag des Zugangs der Kündigung wirksam ist.

Danke für Deine Antwort!