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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nafez am 24.05.2022 16:52

Titel: Höhergruppierung E12 nach E14
Beitrag von: nafez am 24.05.2022 16:52
Hallo zusammen. In welcher Stufe wird man in E14 eingruppiert, wenn die Höhergruppierung von E12, Stufe 5 aus erfolgt?
Titel: Antw:Höhergruppierung E12 nach E14
Beitrag von: Mask am 24.05.2022 17:06
§ 17 IV S.1 TVöD
Titel: Antw:Höhergruppierung E12 nach E14
Beitrag von: McOldie am 24.05.2022 17:08
siehe § 17 Abs. 4 TVöD
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2."
Titel: Antw:Höhergruppierung E12 nach E14
Beitrag von: WasDennNun am 24.05.2022 18:12
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Titel: Antw:Höhergruppierung E12 nach E14
Beitrag von: Isie am 24.05.2022 18:26
Warum?