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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nafez am 24.05.2022 16:52
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Hallo zusammen. In welcher Stufe wird man in E14 eingruppiert, wenn die Höhergruppierung von E12, Stufe 5 aus erfolgt?
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§ 17 IV S.1 TVöD
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siehe § 17 Abs. 4 TVöD
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2."
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Warum?