Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mafu am 25.05.2022 17:53
-
Liebes Forum,
Mein jetziger Arbeitgeber (beschäftigt dort seit 2015) hat meinen Antrag im März 2022 auf Vorweggewährung des Entgelts von 2 Stufen prinzipiell aktuell im Mai zugestimmt. Im Antrag wurde initial auf das Merkmal der Personalbindung aufgrund von Abwerbetendenzen bzw. Abwerbeangebote aufgrund der entsprechender spezifischer fachlicher Qualifikation meinerseits abgestellt. Die Dienststelle wünscht sich nun von meinem Vorgesetzten noch eine ausführliche Stellungnahme mit Bezug zu den Abwerbetendenzen. Wie spezifisch muss hier darauf eingegangen werden und mit welchen Nachweisen? Muss man ein schriftliches Vertragsangebot beilegen eines Konkurrenten oder reicht die plausible Darlegung mündlicher Verhandlungen?
-
Kommt auf dem AG und die Situation an!
bei dem einen reicht die Aussage das Vorgesetzten
der andere will Nachweise haben, dass man zum VG geladen ist
und andere wollen konkrete Arbeitsverträge sehen.
Müssen muss man nur das, was der AG meint zu brauchen, um sich zu entscheiden.