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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: angestellte1 am 30.05.2022 13:54

Titel: Kündigungsfrist bei zwei Beschäftigungszeiten beim selben AG
Beitrag von: angestellte1 am 30.05.2022 13:54
Hallo zusammen,
ich bin kein Personaler, darum hoffe ich, hier eine kurze Antwort zu bekommen.
Ich hatte meine Verwaltungsausbildung bis 02/1993 und daran anschl. Arbeitsverhältnis bis 08/2000 beim selben AG. Anschließend hatte ich weitere berufliche Stationen im öD bei 2 Kommunen, 1x LRA und dazwischen für knapp 2 Jahre auch beim Land BW. Seit 6 Jahren bin ich nun wieder bei meinem 1. AG beschäftigt.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Werden beide Zeiten beim selben AG zusammengerechnet, auch wenn mehrere andere Stationen dazwischen lagen und es schon so lange her ist?
Das wären dann nämlich 6 Monate zum Quartalsende. Wenn nur dieses aktuelle Arbeitsverhältnis gilt, dann 3 Monate.
Was gilt für mich? Vielen Dank für eine kurze Antwort von den Profis  :) 
Titel: Antw:Kündigungsfrist bei zwei Beschäftigungszeiten beim selben AG
Beitrag von: tina92 am 30.05.2022 14:37
Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber ist zusammenzurechnen (§ 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD). Unterbrechungszeiten und Ausbildung zählen nicht mit. Somit 6 Monate zum Quartalsende.
Titel: Antw:Kündigungsfrist bei zwei Beschäftigungszeiten beim selben AG
Beitrag von: angestellte1 am 31.05.2022 17:01
Vielen Dank - leider wie befürchtet... Trotzdem dankeschön für die schnelle Antwort!
Titel: Antw:Kündigungsfrist bei zwei Beschäftigungszeiten beim selben AG
Beitrag von: Fitsch am 01.07.2022 09:31
die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag (im Einvernehmen mit dem AG) abzuschließen ist bekannt?

Dann kann man theoretisch sofort gehen ...