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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: schaf1981 am 01.06.2022 00:57

Titel: 6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Stufenlaufzeit)
Beitrag von: schaf1981 am 01.06.2022 00:57
"6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" (alte Entgeltgruppe + Zulage)

Zählen die 6 Monate der Abordnung bei der Stufenlaufzeit mit oder sind diese verloren ?
Titel: Antw:6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Stufenlaufzeit)
Beitrag von: WasDennNun am 01.06.2022 06:34
im TV-L verloren, ausser wenn du in der Zeit Höhergruppiert wirst, dann können sie ein Gewinn sein.
Titel: Antw:6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Stufenlaufzeit)
Beitrag von: Isie am 01.06.2022 08:24
Ich sehe keinen Grund, warum die Zeit der Abordnung bei der Stufenlaufzeit nicht mitzählen sollte. Dabei gehe ich allerdings davon aus, dass es sich um eine andere Dienststelle deines Arbeitgebers handelt, da eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber unzulässig ist.
Titel: Antw:6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Stufenlaufzeit)
Beitrag von: Isie am 01.06.2022 11:00
Ich vermute, es geht nicht um die Stufenlaufzeit in der alten Entgeltgruppe, wie ich zuerst angenommen hatte, sondern um die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe. Dann hat WasDennNun natürlich recht. Wenn du erst im Zeitpunkt der Versetzung oder noch später höhergruppiert wirst, rechnet die Stufenlaufzeit erst ab dem Zeitpunkt der Versetzung/Höhergruppierung. Die vorherige Zeit, in der du eine Zulage aufgrund der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit erhalten hast, rechnet nicht mit. Falls in deiner bisherigen Entgeltgruppe demnächst ein Stufenaufstieg ansteht, kann es sinnvoll sein, die Höhergruppierung erst danach vorzunehmen.
Titel: Antw:6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Stufenlaufzeit)
Beitrag von: schaf1981 am 09.06.2022 16:18
Ich vermute, es geht nicht um die Stufenlaufzeit in der alten Entgeltgruppe, wie ich zuerst angenommen hatte, sondern um die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe. Dann hat WasDennNun natürlich recht. Wenn du erst im Zeitpunkt der Versetzung oder noch später höhergruppiert wirst, rechnet die Stufenlaufzeit erst ab dem Zeitpunkt der Versetzung/Höhergruppierung. Die vorherige Zeit, in der du eine Zulage aufgrund der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit erhalten hast, rechnet nicht mit. Falls in deiner bisherigen Entgeltgruppe demnächst ein Stufenaufstieg ansteht, kann es sinnvoll sein, die Höhergruppierung erst danach vorzunehmen.

Danke für die Antworten, das habe ich mir schon gedacht, das die Zeit verloren ist, Höhergruppierung erfolge erst nach den 6 Monaten Abordnung, somit laut Tvl wird nicht berücksichtigt.