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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: nined am 01.06.2022 11:42
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Hallo,
ich bin seit dem 01.07.2011 unbefristet TV H angestellt. Ich möchte nun zum 1.8. eine neue Stelle antreten. Ich habe bereits vor 1 Woche meinem Chef schriftlich die Bitte um einen Auflösungsvertrag vorgelegt. Bisher wurde aber weder der Bitte durch seine Unterschrift nachgekommen, noch auf irgendeine Weise bzgl des Themas mit mir kommuniziert. Meine Bitte wurde lediglich per Mail an Kollegen weitergeleitet, mit dem Titel "Zur Info"
Nun meine Frage, gilt das Nichtantworten seinerseits juristisch als Akzeptiert? Falls nein, welche Möglichkeiten habe ich wenn er nicht zustimmt?
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Nein, ohne Auflösungsvertrag kommst du nicht anständig da raus. Du kannst außerordentlich kündigen, theoretisch kann dein AG dich dann auf Schadensersatz verklagen.
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Aber hat das denn wirklich einzig und allein mein Prof zu entscheiden?
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Dafür ist die Personalstelle zuständig. Die wird vermutlich eine Stellungnahme deines Chefs haben wollen, aber zuständig ist der nicht.
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..du hättest deinen Prof. nur informieren sollen und eine ordentliche Kündigung verbunden mit einem Antrag auf vorzeitige Auflösung des Vertrages an die zuständige Personalstelle richten sollen...von dort wird dann das Verfahren in Gang gesetzt (ggfls. ist auch die Zustimmung der Personalbvertretung erforderlich)...
...wahrscheinlich sitzt dein Prof jetzt drauf und unternimmt nichts..
...im Moment bist du unbefristet beschäftigt und eine Kündigung liegt nicht vor...
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Dafür ist die Personalstelle zuständig. Die wird vermutlich eine Stellungnahme deines Chefs haben wollen, aber zuständig ist der nicht.
Hmm. Ich überleg gerade wie das in unserem Laden ist. Ich glaube das läuft hier auch einmal die ganze Leiter nach oben und dann zurück.
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Aber hat das denn wirklich einzig und allein mein Prof zu entscheiden?
Wenn er einen Vertrag mit dir gemacht hat, dann ja. Aber das wird nicht der Fall sein.
Wenn dein Chef jedoch der Personalstelle mitteilt, dass er einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt, dann wird auch die Personalstelle dem idR nicht zustimmen.
Also mit deiner Bitte musst du dich an die Personalstelle wenden.
Am einfachsten ist es schriftlich zum 1.8. Kündigung (cc an Cheffe) und abwarten was passiert.
Sollte keine gerichtliche Reaktion (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen vom AG kommen, dann ist die nicht fristgerechte Kündigung idR wirksam.
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Am einfachsten ist es schriftlich zum 1.8. Kündigung (cc an Cheffe) und abwarten was passiert.
Sollte keine gerichtliche Reaktion (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen vom AG kommen, dann ist die nicht fristgerechte Kündigung idR wirksam.
Sicher? Reicht da nicht eine einfache Antwort à la „…wir bestehen auf Einhaltung der Kündigungsfrist…“?
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Würde das reichen, wenn dein AG dir unrechtmäßig kündigt?
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Sollte keine gerichtliche Reaktion (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen vom AG kommen, dann ist die nicht fristgerechte Kündigung idR wirksam.
Wie kommst Du auf die Frist von drei Wochen?
1. Gilt § 4 KSchG nicht für Arbeitgeber.
2. Selbst eine Klage eines Arbeitnehmers welche sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsschutzfrist bezieht unterliegt nicht der kurzen Ausschlussfrist.
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Muss ich raussuchen, welches Urteil das so abgeleitet hat
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Die Personalabteilung sagt ganz klar, Auflösungsvertrag jederzeit in gegenseitigem Einverständnis möglich,der Antrag muss über den Vorgesetzen an die Personalabteilung gerichtet werden. Und da ist eben der Haken. Mein Chef unterschreibt nicht.
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Das bedeutet, dass ein "Dienstweg" eingehalten werden muss, was ziemlich normal ist. Dein Chef ist verpflichtet, deinen Antrag weiterzuleiten. Aber es hindert ihn niemand, Bedenken anzumelden oder je nach den Gepflogenheiten bei euch sogar ausdrücklich zu dokumentieren, dass er einen Auflösunhsvertrag ablehnt.
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Die Personalabteilung sagt ganz klar, Auflösungsvertrag jederzeit in gegenseitigem Einverständnis möglich,der Antrag muss über den Vorgesetzen an die Personalabteilung gerichtet werden. Und da ist eben der Haken. Mein Chef unterschreibt nicht.
...dann eben der Personalabteilung mitteilen, dass dein Chef das "Problem" durch Aussitzen zu lösen versucht sowie - wenn vorhanden - die Personalvertretung einschalten...
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Danke, der Personalabteilung lag alles gleichzeitig vor. Auch Sie haben direkt Kontakt zu meinem Chef aufgenommen, auch hier kam keine Rückmeldung. Die Personalabteilung versucht es heute für mich zu klären. Von mir aus kann er auch " nein" sagen, ich brauche nur nach 14 Tagen mal eine Rückmeldung damit ich mit dem neuen Arbeitgeber sprechen kann, dass es dann erst zum 1.1.23 klappt. Dieses totschweigen ist echt nerven aufreibend