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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: nined am 01.06.2022 11:42

Titel: fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: nined am 01.06.2022 11:42
Hallo,
ich bin seit dem 01.07.2011 unbefristet TV H angestellt. Ich möchte nun zum 1.8. eine neue Stelle antreten. Ich habe bereits vor 1 Woche meinem Chef schriftlich die Bitte um einen Auflösungsvertrag vorgelegt. Bisher wurde aber weder der Bitte durch seine Unterschrift nachgekommen, noch auf irgendeine Weise bzgl des Themas mit mir kommuniziert. Meine Bitte wurde lediglich per Mail an Kollegen weitergeleitet, mit dem Titel "Zur Info"
Nun meine Frage, gilt das Nichtantworten seinerseits juristisch als Akzeptiert? Falls nein, welche Möglichkeiten habe ich wenn er nicht zustimmt?
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: Bastel am 01.06.2022 12:17
Nein, ohne Auflösungsvertrag kommst du nicht anständig da raus. Du kannst außerordentlich kündigen, theoretisch kann dein AG dich dann auf Schadensersatz verklagen.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: nined am 01.06.2022 12:21
Aber hat das denn wirklich einzig und allein mein Prof zu entscheiden?
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: Isie am 01.06.2022 12:28
Dafür ist die Personalstelle zuständig. Die wird vermutlich eine Stellungnahme deines Chefs haben wollen, aber zuständig ist der nicht.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: was_guckst_du am 01.06.2022 12:44
..du hättest deinen Prof. nur informieren sollen und eine ordentliche Kündigung verbunden mit einem Antrag auf vorzeitige Auflösung des Vertrages an die zuständige Personalstelle richten sollen...von dort wird dann das Verfahren in Gang gesetzt (ggfls. ist auch die Zustimmung der Personalbvertretung erforderlich)...

...wahrscheinlich sitzt dein Prof jetzt drauf und unternimmt nichts..

...im Moment bist du unbefristet beschäftigt und eine Kündigung liegt nicht vor...
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: Bastel am 01.06.2022 13:52
Dafür ist die Personalstelle zuständig. Die wird vermutlich eine Stellungnahme deines Chefs haben wollen, aber zuständig ist der nicht.

Hmm. Ich überleg gerade wie das in unserem Laden ist. Ich glaube das läuft hier auch einmal die ganze Leiter nach oben und dann zurück.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: WasDennNun am 01.06.2022 14:51
Aber hat das denn wirklich einzig und allein mein Prof zu entscheiden?
Wenn er einen Vertrag mit dir gemacht hat, dann ja. Aber das wird nicht der Fall sein.
Wenn dein Chef jedoch  der Personalstelle mitteilt, dass er einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt, dann wird auch die Personalstelle dem idR nicht zustimmen.

Also mit deiner Bitte musst du dich an die Personalstelle wenden.

Am einfachsten ist es schriftlich zum 1.8. Kündigung (cc an Cheffe)  und abwarten was passiert.
Sollte keine gerichtliche Reaktion (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen vom AG kommen, dann ist die nicht fristgerechte Kündigung idR wirksam.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: Opa am 02.06.2022 14:43

Am einfachsten ist es schriftlich zum 1.8. Kündigung (cc an Cheffe)  und abwarten was passiert.
Sollte keine gerichtliche Reaktion (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen vom AG kommen, dann ist die nicht fristgerechte Kündigung idR wirksam.
Sicher? Reicht da nicht eine einfache Antwort à la „…wir bestehen auf Einhaltung der Kündigungsfrist…“?
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: WasDennNun am 02.06.2022 14:47
Würde das reichen, wenn dein AG dir unrechtmäßig kündigt?
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: Lars73 am 02.06.2022 16:26
Sollte keine gerichtliche Reaktion (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen vom AG kommen, dann ist die nicht fristgerechte Kündigung idR wirksam.

Wie kommst Du auf die Frist von drei Wochen?
1. Gilt § 4 KSchG nicht für Arbeitgeber.
2. Selbst eine Klage eines Arbeitnehmers welche sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsschutzfrist bezieht unterliegt nicht der kurzen Ausschlussfrist.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: WasDennNun am 02.06.2022 22:37
Muss ich raussuchen, welches Urteil das so abgeleitet hat
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: nined am 03.06.2022 18:02
Die Personalabteilung sagt ganz klar, Auflösungsvertrag jederzeit in gegenseitigem Einverständnis möglich,der Antrag muss über den Vorgesetzen an die Personalabteilung gerichtet werden. Und da ist eben der Haken. Mein Chef unterschreibt nicht.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: Isie am 03.06.2022 19:53
Das bedeutet, dass ein "Dienstweg" eingehalten werden muss, was ziemlich normal ist. Dein Chef ist verpflichtet, deinen Antrag weiterzuleiten. Aber es hindert ihn niemand, Bedenken anzumelden oder je nach den Gepflogenheiten bei euch sogar ausdrücklich zu dokumentieren, dass er einen Auflösunhsvertrag ablehnt.
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: was_guckst_du am 07.06.2022 12:27
Die Personalabteilung sagt ganz klar, Auflösungsvertrag jederzeit in gegenseitigem Einverständnis möglich,der Antrag muss über den Vorgesetzen an die Personalabteilung gerichtet werden. Und da ist eben der Haken. Mein Chef unterschreibt nicht.

...dann eben der Personalabteilung mitteilen, dass dein Chef das "Problem" durch Aussitzen zu lösen versucht sowie - wenn vorhanden - die Personalvertretung einschalten...
Titel: Antw:fehlende Zustimmung bei Bitte um Auflösungsvertrag
Beitrag von: nined am 10.06.2022 09:22
Danke, der Personalabteilung lag alles gleichzeitig vor. Auch Sie haben direkt Kontakt zu meinem Chef aufgenommen, auch hier kam keine Rückmeldung. Die Personalabteilung versucht es heute für mich zu klären. Von mir aus kann er auch " nein" sagen, ich brauche nur nach 14 Tagen mal eine Rückmeldung damit ich mit dem neuen Arbeitgeber sprechen kann, dass es dann erst zum 1.1.23 klappt. Dieses totschweigen ist echt nerven aufreibend