Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: magheinz am 02.06.2022 11:52
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Mal ein ganz anderes Thema:
Mal angenommen, ein Arbeitgeber(Bundesbehörde) führt einen internen Newsletter ein.
Dazu wird ein externer Dienst genutzt. In den Newslettermails sind die üblichen Trackingfunktionen, Zählbilder etc aktiv.
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
Der Versuch, den Abmeldebutton zu nutzen hat schon zu Unmut in der entsprechenden Abteilung geführt.
Eine Abmeldung ist nicht erlaubt und wird wohl seit dem Versuch auch technisch verhindert.
Wie seht Ihr das Thema Mitbestimmung und das Thema Mitarbeiterüberwachung?
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Was steht denn in diesen "Newslettern" überhaupt drin? Personenbezogene Daten einzelner Mitarbeiter, dienstliche Hinweise/Anweisungen, Achtung - Blitzer in der X-Straße, Aufrufe zum Wettbewerb "Wer hat das leckerste Nudelsalat-Rezept?"...
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Der Arbeitgeber/Dienstherr darf einen Newsletter an alle Beschäftigten an die dienstliche E-Mailadresse senden und unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung. Fraglich ist die Nutzung eines Anbieters der Trackingfunktionen nutzt. Da greift zumindest Mitbestimmung wenn Zeit der Öffnung dokumentiert wird. Habe erhebliche Zwrifel ob damit Datenschutzvorschriften etc. einhehalten werden. Ich glaube unser Datenschutzbeauftragte würde die Lösumg nicht akzeptieren. Unser IT-Sicherheitsbeauftragte wäre wohl auch unglücklich über eine solche externe Lösung. Die Versendung eines solchen Newslettters kann man ja problemlos selber machen ohne solche datenschutzrechtlich problematischen Funktionen.
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inhaltlich ist es unterschiedlich.
Aber es werden auf jeden Fall die neuen Mitarbeiter mit einem Kurzportrait vorgestellt.
Dazu dann Infos was der Präsident so macht, Baumassnahmen etc
Ich glaube nicht, dass unsere Datenschutzbeauftragte dazu jemals befragt wurde.
Der Personalrat auf jeden Fall nicht.
Alle enthaltenen Links und Bilder laufen über eine Tracking-URL vom Mailing-Anbieter.
Es lässt sich also auf jeden Fall nachvollziehen, wer die Mail zu welchem Zeitpunkt geöffnet hat und wer auf welchen Link geklickt hat.
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inhaltlich ist es unterschiedlich.
Aber es werden auf jeden Fall die neuen Mitarbeiter mit einem Kurzportrait vorgestellt.
Dazu dann Infos was der Präsident so macht, Baumassnahmen etc
Ich glaube nicht, dass unsere Datenschutzbeauftragte dazu jemals befragt wurde.
Der Personalrat auf jeden Fall nicht.
Alle enthaltenen Links und Bilder laufen über eine Tracking-URL vom Mailing-Anbieter.
Es lässt sich also auf jeden Fall nachvollziehen, wer die Mail zu welchem Zeitpunkt geöffnet hat und wer auf welchen Link geklickt hat.
Dann gib dem Datenschutzbeauftragten einen Hinweis.. Und wenn er dann nicht reagiert auch gleich die Kündigung.
Gleiches gilt für den Personalrat!
Wenn es so ist, wie du es hier beschreibst, dann wären beide in der Pflicht da zumindest mal zu prüfen
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..privat intensiv das Netz nutzen und irgendwo zig Accounts haben, wo der Server im Nirvana steht, aber Angst vor dem Newsletter des AG haben...
...das nenne ich paranoid 8)
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..privat intensiv das Netz nutzen und irgendwo zig Accounts haben, wo der Server im Nirvana steht, aber Angst vor dem Newsletter des AG haben...
...das nenne ich paranoid 8)
Wer sagt, dass ich Angst habe?
Mich interessiert einfach nur, ob das alles sauber gelaufen ist oder eben nicht.
Mir war jetzt nicht ganz klar, ob das ein Thema für die Mitbestimmung ist oder nicht. Was den Datenschutz angeht hatte ich bisher noch gar nicht drüber nachgedacht.
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Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
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Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Das ist der Punkt den ich im Blick hatte.
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Bei Verwendung von Outlook ale E-Mail-Programm:
Verwenden von Regeln nach "Betreff" oder "Absender" -> "Papierkorb"
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sagen wir es mal so: Die Abmeldung hat einmal funktioniert. anscheinend bei den nachfolgenden Versuchen von Kollegen nicht mehr, da wurde das dann wohl unterbunden.
Mich interessiert das aber grundlegend.
Ich werde das mal in der nächsten Sitzung ansprechen.
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Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
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Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?
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Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?
Weil man deppen in der IT hat, die sowas nicht selbst gerissen bekommen
Weil man im Vorstand der Firma ist, die sich eine Goldene Nase mit der Dienstleistung verdient.
Also das solch ein Tracking bei der Dienstleistungs-Firma existiert (weil das normal ist bei der Software und sie das immer dabei haben), heißt ja noch lange nicht, dass dein AG darauf Zugriff erhält.
Im Übrigen:
Wenn ihr das als Email erhaltet, dann kann dein AG auch ohne solche Tracking klamotten jederzeit feststellen, wann und wie oft du die Email vom Server abgerufen hast um reinzuschauen.
Der Mailserver hat auch Logdateien, die man auswerten könnte.
Also hier ist das Tracking nicht das vergehen, sondern das "illegale" Auslagern an dritte, sofern die nicht sicherheitsüberprüft etc. sind.
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Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
(...)
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
Keine Sorge, die Rechtsprechung hat das einigermaßen gerade gezogen. "bestimmt" wird betrachtet wie "geeignet"
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Im Übrigen:
Wenn ihr das als Email erhaltet, dann kann dein AG auch ohne solche Tracking klamotten jederzeit feststellen, wann und wie oft du die Email vom Server abgerufen hast um reinzuschauen.
Der Mailserver hat auch Logdateien, die man auswerten könnte.
Geht ja auch nicht anders. Da ist aber sicherlich der PR mit im Boot gewesen und hat durch seine Mitbestimmung die Grenzen der Auswertung dieser Daten festgelegt. Für sowas gibts Datenschutzkonzepte / Rollen-/Rechtekonzepte.
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Komplettüberwachung gibts bei uns seit Jahrzehnten. Video, Telefon, Emails ... (ohne BR, der schmiss vor Jahren hin!)
Begründung bei uns ist: Schutz vor Betriebsspionage.
Es lohnt absolut nicht, sich über sowas aufzuregen. Weil es weder etwas ändert noch man selbst für sich ... Arrangiere Dich irgendwie damit (und zeige beide Mittelfinger o.ä. wenns hilft ...). Tracing bei unseren Emails festgestellt - als "völlig anonyme" Fragebögen verschickt wurden. Ich hatte die Dienst-Emails via 2 nachgelagerter privater Emails über mehrere Server an mic hselbst geschickt - und wurde per automatischer Bestätigung vom Absende-Server nach Ausfüllen aller Fragen dann doch mit ausführlichem Klarnamen vom Dienst-Account "dankend" informiert. Offiziell wird sowas ntürlich bestritten.
Wie gesagt -- mach das Beste draus für Dich selbst (oder kündige).
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Tja, es zeigt sich ja immer wieder: es gibt schon absolut Scheiß AGs, und Britta2 sitzt mitten in so einem Ka*haufen, schon sehr grusselig, aber hoffentlich warm.
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Tja, es zeigt sich ja immer wieder: es gibt schon absolut Scheiß AGs, und Britta2 sitzt mitten in so einem Ka*haufen, schon sehr grusselig, aber hoffentlich warm.
Wenn man nichtmal hier darüber reden darf, dann ist das allerdings noch kackiger ... ::)
Tal der Ahnungslosen bzw Truppe der Ahnungslosen = ÖD
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@Britta2, wie suchst Du Dir denn keinen neuen AG?
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@Britta2, wie suchst Du Dir denn keinen neuen AG?
Viel spannender ist die Frage, weshalb der AG sich noch keine neue Britta gesucht hat.
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Die Einführung eines Internen Newsletters erfordert auf jeden Fall eine vorhergehende Datenschutzfolgeabschätzung - vor allem, wenn externe Dienste eingebunden sind. Falls der DSB in die Einführung nicht involviert war und keine entsprechende Risikobewertung vorliegt, wurden voraussichtlich bereits a priori gesetzliche Pflichten verletzt.
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Komplettüberwachung gibts bei uns seit Jahrzehnten. Video, Telefon, Emails ... (ohne BR, der schmiss vor Jahren hin!)
Begründung bei uns ist: Schutz vor Betriebsspionage.
Es lohnt absolut nicht, sich über sowas aufzuregen. Weil es weder etwas ändert noch man selbst für sich ... Arrangiere Dich irgendwie damit (und zeige beide Mittelfinger o.ä. wenns hilft ...). Tracing bei unseren Emails festgestellt - als "völlig anonyme" Fragebögen verschickt wurden. Ich hatte die Dienst-Emails via 2 nachgelagerter privater Emails über mehrere Server an mic hselbst geschickt - und wurde per automatischer Bestätigung vom Absende-Server nach Ausfüllen aller Fragen dann doch mit ausführlichem Klarnamen vom Dienst-Account "dankend" informiert. Offiziell wird sowas ntürlich bestritten.
Wie gesagt -- mach das Beste draus für Dich selbst (oder kündige).
Ich habe dich - glaube ich - noch nie etwas gutes über deinen AG sagen hören..
Warum wechselst du nicht einfach?
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Ich habe dich - glaube ich - noch nie etwas gutes über deinen AG sagen hören..
Warum wechselst du nicht einfach?
Weil es zwar ein arschiger AG ist, und Britta2 da voll in der K*cke sitzt, aber es ja trotzdem warm und weich ist dort zu sitzen, würde ich mal sagen.
Und wahrscheinlich, dadurch das sie hier Dampf abgeben kann, geht es ihr halt besser.
Also so einfach ist es ja nicht zu wechseln.
Denn evtl. gibt es nichts besseres in der Umgebung.
oder aber: es will sie sonst niemand.
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Denn evtl. gibt es nichts besseres in der Umgebung.
Wenn man nicht gerade in Mordor oder Hogwarts lebt, gibt es im ÖD schon fast überall vergleichbares - insbesondere, wenn der Job so mies ist...