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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: St3f4n am 04.06.2022 14:43

Titel: [NW] Haushaltshilfe bzw. Familienpflegekraft bei Risikoschwangerschaft
Beitrag von: St3f4n am 04.06.2022 14:43
Hallo Zusammen,

eine Frage an die Schwarmintelligenz. Meine Frau ist unerwartet schwanger (Risikoschwangerschaft) mit unserem 5. Kind. Wir sind beide verbeamtet mit voller Stelle. Vor unserer Verbeamtung erhielten wir von der damals noch gesetzlichen Krankenkasse Unterstützung durch eine Hauspflegekraft, die den Anteil des Haushaltes meiner Frau übernommen hat. Damit war ich nicht mit dem Aufwand den 4 Kinder nun mal verursachen alleine, neben der Berufstätigkeit. Es ist halt wirklich nicht "nur das bisschen Haushalt nebenbei".

Jetzt lese ich in der Beihilfeverordnung NRW den Passus, dass eine solche Hauspflegekraft nur dann gestellt wird, wenn meine Frau nicht oder nur gering beschäftigt wäre, bzw. wir beide jeweils nur auf wenig mehr als einer halben Stelle. Insbesondere die letztere Regelung erscheint mir komplett unsinnig.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrung mit solch einer Situation?

Danke für Eure Erfahrungen und Hinweise.
Titel: Antw:[NW] Haushaltshilfe bzw. Familienpflegekraft bei Risikoschwangerschaft
Beitrag von: St3f4n am 08.06.2022 13:55
Die Auskunft von der Beihilfestelle: in der Tat, gesetzlich Versicherte sind hier besser gestellt. Die Rechtslage ist wie oben beschrieben.
Titel: Antw:[NW] Haushaltshilfe bzw. Familienpflegekraft bei Risikoschwangerschaft
Beitrag von: BüroLurchNRW am 20.06.2022 10:25
Die Auskunft von der Beihilfestelle: in der Tat, gesetzlich Versicherte sind hier besser gestellt. Die Rechtslage ist wie oben beschrieben.

Und wie habt ihr das Problem nun gelöst? Ist ja unglaublich ...
Titel: Antw:[NW] Haushaltshilfe bzw. Familienpflegekraft bei Risikoschwangerschaft
Beitrag von: Der Obelix am 20.06.2022 10:37
In der Tat sieht der Gesetzgeber hier keine Lösung.

Also kann hier nur der Beamte selbst mit der verbundenen Pflicht zur Gesundherhaltung bei einem quasi drohenden Burnout selbst aktiv werden....

Ebenso sieht es übrigens bei einer Mutter-Kind-Kur aus.

Mutter: Beihilfe zahlt und private KV zahlt.
Kinder: maximal 40 € Tagessatz wird erstattet.

Bei 3 Kindern und einem Tagessatz von jeweils 100 € (also 3x100 €) stehen am Ende mindestens 3780€ Selbstbehalt an, wenn die Mutter mit 3 Kindern in die Mutter-Kind-Kur fahren will.

Wo bleibt nur diese moderne Gesetzgebung? Bei der Besoldung wird doch gezeigt wie man modern sein kann ( Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens, Abkehr vom "alten" Rollenbild etc :) :) :) :)