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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nerostar am 04.06.2022 16:42
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Hallo!
Ich würde gern wissen, ob eine monatliche Zulage (genauer die ab Juli 2022 im TVöD SuE) ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt darstellt? Oder ist die Zulage nicht beitragspflichtig?
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Monatliche Zulagen sind grundsätzlich zusatzversorgungspflichtig, außer wenn die ZV-Pflicht der Zulage tariflich ausdrücklich ausgeschlossen ist. In den Infos über die Vereinbarung der Zulage habe ich keinen Hinweis auf einen Ausschluss der ZV-Pflicht gesehen. Das spricht dafür, dass sie zv-pflichtig ist.