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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: WasDennNun am 08.06.2022 06:46
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Muss eigentlich beim Mindestlohn von 12€ und 40,x h Woche nicht die EG1 angehoben werden?
12€ x 174h sind ja 2088€ Mindestlohn.
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Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
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Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
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Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
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Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
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Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
Bei der Jahressonderzahlung bin ich mir nicht mal sicher. In einigen Konstellationen verliert man seinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wodurch nicht wie vom BAG gefordert eine regelmäßige und ohne Vorbehalt jeden Monat zu 1/12 gezahlte Zahlung zustandekommt.
Im TV-L hast du z.B. nur Anspruch auf die JSZ wenn du am ersten Dezembertag Tarifbeschäftigter bist. Wenn du aber zum 30.11. den Arbeitgeber verlässt oder verbeamtet wirst, kriegst du die JSZ nicht, wodurch dein Stundenlohn dann unter dem Mindestlohn läge.
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Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
Richtig, der Stundenlohn ist unter 12€ und damit unter dem zukünftigen Mindestlohn.
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Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden.
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
§2 MiLoG regelt die Fälligkeit des Mindestlohns. Damit sind nach meinem Verständnis VBL und JSZ raus.
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Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat. ;)
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Freiwillige Leistungen und Mindestlohn passen nicht so recht zusammen...
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Wer spricht von freiwilligen Leistungen?
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Welche Leistungen sollen den gestrichen werden?
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Wer spricht von freiwilligen Leistungen?
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Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat. ;)
Welche nicht freiwillige Zulage wäre denn streichbar?
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Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen. :D
Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.
In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...
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Das beantwortet die Frage nicht.
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Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen. :D
Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.
In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...
Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?
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Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?
Weil der Mindestlohn nicht nicht bezahlt wird.
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Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen. :D
Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.
In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...
Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D
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Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D
Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles. ;)
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Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D
Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles. ;)
Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
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Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
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Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
Nein. Der Ag kann doch einseitig entscheiden, dass er dem EG1er in Stufe 2 mehr Geld zukommen lassen will. Übertarifliche Bezahlung ist doch erlaubt.
Nur streichen darf er nicht.
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Wäre nur die Frage, ob der einzelne AG oder der TV gegen den Mindestlohn verstößt. Ich denke Zweites ist der Fall.
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Möglich. Mit dem Ergebnis, dass kein Tabelleneintrag zu einer Entlohnung unterhalb des Mindestlohn führen darf und entsprechend diese Tabelleneinträge auf Mindestlohnniveau angehoben werden müssen.
Sprich der EGS2er bekommt ein paar Euro mehr im Monat.
Der Rest bleibt unberührt. 8)
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Wer ändert also die zwischen den Parteien festvertraglich vereinbarte Tabelle? Das Gesetz?
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Wenn die Tarifparteien nicht einvernehmlich was ändern, dann kann der/die/das Betroffene das Entgelt entsprechend einfordern.
Oder aber der AG bezahlt einfach das notwendige Entgelt, bis zur nächsten Tarifrunde.