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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wuestenfuchs am 08.06.2022 12:27
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Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der Zahlung der Leistungsprämien gem. § 18 TVöD stellt sich die Frage, ob diese für Beschäftigte der Entgeltgruppen 15 gezahlt werden dürfen.
Ob der § 18 überhaupt Anwendung findet ergibt sich ja bekanntermaßen aus dem § 1 Abs. 2 TVöD-V, der über den Geltungsbereich informiert. In diesem steht folgendes:
"(2) Diese Regelungen gelten nicht für...
...
b) Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten,"
Nun zur Frage:
Bedeutet dieser Passus, dass der Tarifvertrag noch für Beschäftigte der EG 15 gilt und somit ein solch eingruppierter Mitarbeiter Anspruch auf LOB besitzt oder nicht?
Vielen Dank für die Mithilfe.
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die ein ÜBER (größer als nicht größer gleich) das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15.....sagt alles dazu aus
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Kurz und knapp: alles über 15. mit der EG 15 hast du Anspruch auf LOB
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..wie soll man das denn auch mit einem Background, der offensichtlich zu einem Gehalt in der Einkommensgruppe 15 befähigt, selbst herauslesen können?.... 8) ;D ....oder als Personaler gar wissen können? ::)