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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ineluki am 09.06.2022 10:11

Titel: [NW] Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: Ineluki am 09.06.2022 10:11
Hallo zusammen,
ich blicke bei der Berechnung des Familienzuschlags ab Dezember 2022 nicht durch. Leider gibt es dazu beim LBV auch keine Veröffentlichungen die bei der Berechnung der Höhe hilfreich wären.

Ich bin verheiratet (beide verbeamtet) mit zwei minderjährigen Kindern, g.D. und Mietenstufe 3. Die Kinder werden bei mir mit berechnet.

Nach dem Anhang 6 bzw. Anlage 13 zum "Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien..."  setzt sich der Familienzuschlag für meine Situation m.E. zusammen aus: Stufe 1 (50%): 76,34 Euro, Stufe 2 (1. Kind): 329,01 Euro und Stufe 3 (2.Kind): 858,66 Euro. Insgesamt: 1.264,10 Euro. Das wäre aber so hoch, dass ich das nicht glauben kann und von einem Verständnisfehler ausgehe. Hat sich jemand mit der Berechnung des Familienzuschlags ab Dezember schon beschäftigt und kann mich korrigieren oder bestätigen?
Danke und Gruß Ineluki

Hier noch der Anhang 6:
(https://i.postimg.cc/G8H3JP4j/Familienschlag-NW.png) (https://postimg.cc/G8H3JP4j)
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: photosynthese am 09.06.2022 10:32
Gerechnet wird Stufe I plus Stufe III, Stufe II entfällt mit dem zweiten Kind. Ab dem dritten Kind gibt es dann ja schon die Neuregelung aus dem letzten Jahr.
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: Verwaltungsbetriebswirt am 09.06.2022 10:34
photsynthese war schneller  ;)

Hier noch ein link zur Finanzverwaltung.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung

Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: Ineluki am 09.06.2022 10:44
Vielen Dank für Eure Hilfestellung. Ist ein ordentlicher Batzen oben drauf.
Beste Grüße Ineluki
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: Maik8583 am 09.06.2022 11:21
Ich denke du bekommst nur den Familienzuschlag der Stufe 3 gekürzt um den halben Ehezuschlag. In den Stufen war doch in der Vergangenheit der Betrag der vorherigen Stufen ebenfalls enthalten.
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: micha77 am 09.06.2022 11:56
Ich denke du bekommst nur den Familienzuschlag der Stufe 3 gekürzt um den halben Ehezuschlag. In den Stufen war doch in der Vergangenheit der Betrag der vorherigen Stufen ebenfalls enthalten.

Ja, so sehe ich das auch.
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: LehrerInNRW am 09.06.2022 12:06
Bitte auch bedenken, dass es auch bislang einen Zuschlag gibt! Das Brutto wächst nicht um 850€ sondern um irgendwas roundabout 450€ (Bin gerade zu faul, dass exakt zu rechnen)
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: photosynthese am 09.06.2022 12:29
Ich denke du bekommst nur den Familienzuschlag der Stufe 3 gekürzt um den halben Ehezuschlag. In den Stufen war doch in der Vergangenheit der Betrag der vorherigen Stufen ebenfalls enthalten.

Ja, so sehe ich das auch.

Stufe I und IIff. sind unabhängig voneinander und werden auch jetzt nicht miteinander verrechnet. Es gibt tatsächlich immer noch einen Bonus für die Hochzeit... richtig ist aber, dass Ineluki 'nur' 50% von Stufe I erhält, da Partner*in ebenfalls verbeamtet ist.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=588218
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: mpai am 10.06.2022 11:58
Ich denke du bekommst nur den Familienzuschlag der Stufe 3 gekürzt um den halben Ehezuschlag. In den Stufen war doch in der Vergangenheit der Betrag der vorherigen Stufen ebenfalls enthalten.

Ja, so sehe ich das auch.

Stufe I und IIff. sind unabhängig voneinander und werden auch jetzt nicht miteinander verrechnet. Es gibt tatsächlich immer noch einen Bonus für die Hochzeit... richtig ist aber, dass Ineluki 'nur' 50% von Stufe I erhält, da Partner*in ebenfalls verbeamtet ist.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=588218
Also 76 plus 858 in seinem Fall?
Wenn seine Frau Angestellte wäre, dann über 1.000 (152+858)€ Familienzuschläge?
Titel: Antw:(NW) Höhe Familienzuschlag ab 01.12.2022
Beitrag von: photosynthese am 10.06.2022 16:39
Ich denke du bekommst nur den Familienzuschlag der Stufe 3 gekürzt um den halben Ehezuschlag. In den Stufen war doch in der Vergangenheit der Betrag der vorherigen Stufen ebenfalls enthalten.

Ja, so sehe ich das auch.

Stufe I und IIff. sind unabhängig voneinander und werden auch jetzt nicht miteinander verrechnet. Es gibt tatsächlich immer noch einen Bonus für die Hochzeit... richtig ist aber, dass Ineluki 'nur' 50% von Stufe I erhält, da Partner*in ebenfalls verbeamtet ist.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=588218
Also 76 plus 858 in seinem Fall?
Wenn seine Frau Angestellte wäre, dann über 1.000 (152+858)€ Familienzuschläge?

Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, auch in Angestelltenverhältnissen, in denen die Hälfte abgezogen wird (s. Absatz 4 im zitierten Gesetz), aber generell: Ja. Es ist ja auch nicht so, dass die 76 Euro weg wären, die werden in diesem Fall eben einfach nur generell dem Ehegatten überwiesen, während Stufe IIff. generell an den Kindergeldempfänger der Partnerschaft geht. Bei einem gemeinsamen Konto macht das keinen Unterschied (außer natürlich über die Steuerklassenjonglage, aber dafür gibt es ja die Steuererklärung), ansonsten ist das jedem selbst überlassen, wie man das auseinanderrechnet.