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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sonne87 am 09.06.2022 11:27

Titel: Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)
Beitrag von: Sonne87 am 09.06.2022 11:27
Hallo zusammen,

ich bin mit einem befristeten Vertrag an einer Hochschule beschäftigt. Der Vertrag läuft in einem Jahr ab und es gibt zur Zeit keine weitere Finanzierung für meine Stelle, daher kann ich nicht mit einer Verlängerung rechnen.

Da wir Kinderwunsch haben frage ich mich, was passieren würde, wenn ich schwanger wäre. Würde der Vertrag ganz normal wie geplant enden oder gäbe es eine Aussicht, dass er automatisch verlängert wird, da ich in Mutterschutz bin (so was habe ich von meinen Kolleginnen gehört)? Was passiert grundsätzlich, wenn der Vertrag während des Mutterschutzes abläuft?

Und wenn ich mich woanders bewerbe finde ich es auch blöd, kurz nach Antritt einer neuen Stelle schwanger zu werden (wenn es überhaupt so schnell geht). Wenn ich in der Probezeit schwanger bin, kann es sein, dass der Vertrag einfach wegen der Schwangerschaft gekündigt wird… Ich denke, der AG kann in dem Fall genug Gründe finden, um den Vertrag zu kündigen ohne die Schwangerschaft als Grund zu nennen… Was meint ihr?
Ich bin sehr verunsichert und freue mich auf jegliche Anregungen.
Titel: Antw:Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)
Beitrag von: neodeo2 am 09.06.2022 11:54
Ich meine der Vertrag läuft dann einfach aus.

Und sobald du schwanger bist, musst du es deinem Arbeitgeber mitteilen (+ den voraussichtlichen Geburtstermin).

Ab da bist du unkündbar seitens Arbeitgeber, du selbst kannst natürlich kündigen,

+ hast du eine Risikoschwangerschaft ab 35 Jahren. Kannst direkt für die Zeit freigestellt werden (wenn du so alt bist)
Titel: Antw:Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)
Beitrag von: Johann am 09.06.2022 14:43
Solange der Vertrag noch läuft, hast du die selben Rechte auf Mutterschutz usw., die auch jeder unbefristete Arbeitnehmer hat. Läuft der Vertrag aus, läuft der Vertrag halt aus. Kündigungsschutz gibts nur bei Kündigung. Das Auslaufen eines befristeten Vertrages stellt keine Kündigung dar, daher kein Schutz.
Automatische Entfristung oder Verlängerung durch Schwangerschaft gibts auch nicht.

Wenn du gute Arbeit ablieferst und die Stelle grundsätzlich unbefristet besetzt sein kann, spricht aber kaum etwas dagegen, dich während, vor oder nach der Schwangerschaft zu entfristen oder deinen Vertrag zu verlängern. Da am Besten einfach zum richtigen Zeitpunkt mit deiner Führungskraft sprechen, dass die das in die Wege leitet.

Insbesondere im öD sollte man wert darauf legen, Familie und Job zu vereinbaren - auch während einer Schwangerschaft und Elternzeit im befristeten Vertrag.
Titel: Antw:Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)
Beitrag von: Lars73 am 09.06.2022 14:57
Bei Promotionsstellen gibt es bei einigen Einrichtungen mehr oder weniger automatische Verlängerungen bei Mutterschutz/Elternzeit. Da muss man vor Ort schauen wie da die Regelungen sind.
Titel: Antw:Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)
Beitrag von: clarion am 09.06.2022 22:20
Ich empfehle, Gleichstellungsbeauftragte zu fragen. Ich kenne es auch so, dass bei bei befristeten wissenschaftlichen Stellen, die noch fehlende Zeit nach der Elternzeit wieder dran gehängt werden kann. Die Diss ist mit Kindern dann oft trotzdem nicht fertig geworden, da während der Elternzeit die Motivation und/oder der rote Faden verloren ging, im Übrigen auch bei Männern.
Titel: Antw:Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)
Beitrag von: Coffee86 am 10.06.2022 11:34
Am Ende kommt es darauf an, wie du befristet bist. Die Nachgewährung von Mutterschutz-/Elternzeiten im WissZeitVG betrifft nur Personen, die auch entsprechend zur Qualifikation auf dem Haushalt befristet sind (genauer §2 Abs. 1 S.1/S.2 WissZeitVG). Ist man dagegen nach §2 Abs. 2 ("Drittmittel") befristet, hat man zumindest rechtlich keinen Nachgewährungsanspruch. Ebenso ist es mit TzBfG Befristungen.