Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: higlon am 09.06.2022 23:52
-
Hallo,
ich arbeite seit 2017 im öffentlichen Dienst (NRW) als IT-Administrator mit dem Schwerpunkt Webserver. Die Firma für die ich vorher gearbeitet habe wurde 2016 verkauft. Der Verkauf der Firma war für fast alle Kollegen eher negativ. Deswegen hatte ich "zügig" den Arbeitgeber gewechselt. Ich hatte mich damals auch nicht so intensiv über die Entgeltgruppen und Stufen informiert. Da ich nur IT-Systemelektroniker bin und kein Fachinformatiker, bin ich nur in E8 eingestuft worden. Ich habe auch leider keine IT-Fachkräfte Zulage bekommen.
2017 habe ich dann eine Weiterbildung zum "Staatlich geprüften Informatiker" alias "Staatlich geprüfter Techniker" begonnen. Die Weiterbildung habe ich neben dem Beruf gemacht und 2021 erfolgreich abgeschlossen. Die Weiterbildung habe ich auch mit guten Noten bestanden (Durchschnitt 1,25 Zeugnis, durchschnitt 1,3 bei den schriftlichen Abschlussprüfungen).
Die meisten meiner Kollegen E9x oder E11 eingruppiert. Im Team erledigen wir eigentlich auch alle identischen Aufgaben. Also jeder macht alles. Ich hatte letzten mit meinem Vorgesetzten gesprochen ob ich auch in E9 oder höher eingestuft werden könnte. Allerdings wird mein Abschluss als "Staatlich geprüfter Informatiker" nicht anerkannt bzw. mit einem Bachelor oder IHK Operativen Professional gleichgestellt. Das kann ich allerdings nicht verstehen. Beide Abschlüsse (IHK Operative Professional und Staatlich geprüfter Informatiker") sind auf DQR6.
Mir wurde empfohlen ein Studium zu beginnen. Allerdings ist das relativ kostspielig und nicht jede Fern Uni schreibt mir ein paar "Bachelor Punkte" gut für meinen Staatlich geprüften Informatiker gut. Zudem dauert ein berufsbegleitendes Fernstudium relativ lange.
Ich hatte mich letztens auch bei IT.NRW beworben. Allerdings wusste man hier auch nichts von einem "Staatlich geprüften Informatiker". Das war dann eine relativ lange Diskussion via E-Mail was der Abschluss und ob er dem IHK Operativen Professional. Danach hatte ich dann schon keine Lust mehr und habe meine Bewerbung zurückgezogen. Aufgrund des fehlenden Bachelor/IHK Operativen ... war ich eh nicht qualifiziert aus der Sicht von IT.NRW.
Hat jemand noch einen Tipp für mich oder vielleicht ähnliche Probleme? Ich mache den Job zwar gerne, allerdings ist E8 einfach zu wenig. Vor allem wenn man die Entwicklung der Mieten, Preise, Inflation etc. Das Team ist zwar nett und die Arbeit OK aber so würde ich demnächst den Arbeitgeber wechseln. Ich will jetzt auch nicht juristisch durchsetzten das mein Abschluss anerkannt wird. Aber ich denke das belastet eher die Beziehung zwischen Angestellten und Arbeitgeber.
Eigentlich hatte ich überlegt nach dem Techniker noch den technischen Betriebswirt zu machen. Aber ich denke dieser Abschluss ist dann im öffentlichen Dienst auch nicht anerkannt. Zumindest habe ich keine Stellenausschreibung gefunden wo der technische Betriebswirt erwähnt wird.
-
Hallo und willkommen im Club :-D,
ich selbst habe den Operativer Professional IHK. Hier meine Zusammenfassung. (Ich denke der staatlich geprüfte Techniker ist dem Operativen Professional IHK ähnlich)
Der Bachelor stellt einen akademischen Abschluss dar, der Operative Professional (Certified IT Business Manager) ist kein akademischer sondern ein IHK Abschluss. = im öD kannst damit nichts anfangen, es wird einfach nicht erkannt/ verlorene Zeit.
Ich habe hier mal folgendes gefragt.:
"Ich wurde eingestellt am 01.09.2020 in die e8/3, aber mit dem Ziel in die e10 aufzusteigen. Das war der Plan. Natürlich nichts schriftliches festgehalten, da es damals auch hieß.: wenn Sie die Anforderungen erfüllen. (gemeint ist, wenn ich meine Arbeit gut verrichte)."
Und der Forenuser WasDennNun hat folgendes geantwortet.: "Mit dem Ziel aufzusteigen heißt, dass der AG dir höherwertige Tätigkeiten überträgt.
Dafür sind null komma null NIX an Anforderungen von dir zu erfüllen, außer dem Willen des AGs, dir solche Tätigkeiten zu übertragen.
Und mutmaßlich erfüllst du die Voraussetzungen in der Person für die EG12 ("3 Jahre Erfahrung")
Andere Voraussetzungen gibt es im Bereich IT bis zur EG11 nicht, da kann auch ein angelernter dieses Entgelt erhalten (auch ohne als sonstiger Beschäftigter zu gelten), wenn die Tätigkeiten da sind.
Wenn also dein Vorgesetzter der Meinung ist, diese dir übertragen zu lassen, dann bitte schön, der Rest nennt sich Tarif Automatik." + "Es ist durch die neue EGO deutlich leichter geworden nicht studierten ITler eine Tätigkeit die zur Eg12 führt zu übertragen."
hier kannst du es nachlesen.: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112552.870.html
Fazit.: ich habe gewechselt und bin nun E10 in einem anderen Amt (wurde versetzt)
-
Hast du einen Antrag zur Anwendung der neuen EGO gestellt?
Falls ja, dann ist deine Ausbildung relativ egal, wenn deine Tätigkeit EG10 ist, dann kannst du dieses verlangen.
Mir persönlich fällt es schwer eine ITler in der EG8 nach der neuen EGO zu begründen, das sind dann sehr eingeschränkte Dinge die man übertragen müsste.
-
hier habe ich bezüglich der Anerkennung nachgefragt.: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117612.msg233107.html#msg233107
mein Fazit zum Ganzen.: die Personaler haben mit der neuen IT-EGO die Möglichkeit bekommen, ihre nicht studierte IT'ler bis E12 zu bezahlen, in dem Sie die Stelle nach der neuen EGO bewerten.
Das Problem ist, dass viele Ämter sich weigern, dies zu tun. Denn die können ja nicht nur dich/ nur deine Stelle höhergruppieren. Wenn dann müssen die alle gleiche Stellen (deine IT-Kollegen) höhergruppieren und hierzu (vermute ich) fehlt ihnen das Haushalt, oder die haben einfach kein Bock dazu- wegen ist so.
Was ich aber schon sehr oft in der Stellenbeschreibung gesehen habe, ist folgendes.:
-Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium, in den Fachrichtungen Informatik, ... blabla...
-Alternativ verfügen Sie über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren.
(LDI-Mainz oder das ITZBund)
-
neodeo2: Was du schreibst heißt übersetzt: die Personaler haben die Möglichkeit, tarifgerecht zu bezahlen, wollen sie aber nicht.
Da bleibt dem Angestellten nur folgende Möglichkeiten:
Dem Personaler klar machen wie man eingruppiert ist, aufgrund der Tätigkeit die der Personaler einem zuweist und wenn er anderer Rechtsmeinung ist externe entscheiden lassen (Gericht z.B.). Denn Haushalt ist kein Argument.
Sollte der Personaler der Meinung ist, man solle die höherwertige Tätigkeiten nicht machen, dann muss halt der Karren an die Wand gefahren werden, mit dem Hinweis: Personaler hat es so gewollt (so habe ich unsere auf Spur gebracht)
Alternative:
Dem Personaler klar machen, dass man nur für das einem zustehendem Entgelt (wahlweise gewünschtes Entgelt) bereit ist weiter zu arbeiten.
Last but not Least:
Dem Personaler sage: Ich kann nichts dafür, dass die EGO und TVL so ist, wenn ihr das nicht so haben wollt, müsst ihr da austreten 8)
-
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Das Problem scheinen irgendwie die starren Strukturen zu sein. Neben meinem AG akzeptiert ja auch IT.NRW den Staatlichen geprüften Informatiker nicht und verlangt den IHK Operativen Professional.
Zudem habe ich, wie teile meiner Kollegen, nur einen befristeten Arbeitsvertrag (jeweils für 2 Jahre). Ich befürchte wenn ich zu viel verlange oder fordere, wird mein Arbeitsvertrag eh nicht verlängert.
-
was heißt hier "zu viel verlangen"?
Du verlangst nur tarifgerecht bezahlt zu werden (so wie das WasDennNun sagt).
Bewerbe dich woanders. (ITZBund?.: https://www.itzbund.de/DE/karriere/stellenangebote/_functions/stellenangebote_form.html;jsessionid=C32F8862B0CFBBB4CDF67E5E054B60BD.internet961?nn=178180&dyndocSortString=score+desc&dyndocSortString.HASH=351044AVpcnVUn0zP1JmTJuyKOeR4pM%3D )
Stelle erst gar nicht den Antrag zur Anwendung der neuen EGO.
Du kämpfst bei jetziger stelle um E9b/ E10. Es kann sein, dass du es kriegst, aber danach? Du verbleibst wohl für immer auf der E10. Lies dich hier ein, manchmal dauert der Kampf ziemlich lange (über 2 Jahre).
Wenn du woanders mit E10 anfängst, könntest nach paar Jahren auf E11 oder gar E12 höhergruppiert werden.
Als ich um Versetzung gebeten habe, waren ALLE fassungslos. Wie kann ich das Amt XXX verlassen. Niemand macht Schluss mit dem Amt XXX, WENN dann macht das Amt XXX mit dir Schluss!!!
Habe ich zu hören bekommen :-D
Und kurze Zeit später ist mein anderer Kollege ebenfalls gegangen :-D
-
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Was einmal mehr zeigt, was solchen Begriffen inzwischen für Null Aussagen sind.
Jeder ist jetzt Bachelor, inflationär wie damit umgegangen wird, ist halt
Damit alle studiert haben, obwohl am Ende es nur eine normale Ausbildung/Weiterbildung ist.
Und man sich dann durch die Lehrpläne arbeiten muss, um zu kapieren, was die Luete eigentlich wissen sollten.....
Das Problem scheinen irgendwie die starren Strukturen zu sein. Neben meinem AG akzeptiert ja auch IT.NRW den Staatlichen geprüften Informatiker nicht und verlangt den IHK Operativen Professional.
Ja.
Wenn die wissen würden was sie wissen müssen, dann würden sie wissen, dass es wurscht ist, welche Ausbildung in der IT jemand hat, weil durch die neue EGO selbst der Schulabbrecher eine EG13 erhalten würde, wenn man entsprechende Tätigkeiten im überträgt.
Und andererseits, ist es ja Wurscht, was einer für eine Ausbildung hat, wenn er die übertragenden Tätigkeiten vollumfänglich und zur Zufriedenheit aller erledigen kann.
Zudem habe ich, wie teile meiner Kollegen, nur einen befristeten Arbeitsvertrag (jeweils für 2 Jahre). Ich befürchte wenn ich zu viel verlange oder fordere, wird mein Arbeitsvertrag eh nicht verlängert.
Denk dran: AG und AN verhandeln auf Augenhöhe, insbesondere im Bereich IT.
Wenn der AG also dich nicht verlängert, weil du gutes Geld für Gute Arbeit willst, dann wird sich der nächste AG freuen.
(Ich bin als ITler so über 20 Jahre gut gefahren mit befristeten AVs und nicht einen Tag Arbeitslos gewesen)
Meine erste Dauerstelle habe ich mit ~47 unterschrieben.
-
Als ich um Versetzung gebeten habe, waren ALLE fassungslos. Wie kann ich das Amt XXX verlassen. Niemand macht Schluss mit dem Amt XXX, WENN dann macht das Amt XXX mit dir Schluss!!!
Habe ich zu hören bekommen :-D
Eben, weil es Beamtenkalkrieseldeppen sind, die noch nicht geschnallt haben, das es ein Arbeitsmarkt ist.
Und für ITler der öD nicht die Krone der Schöpfung ist.
-
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Was einmal mehr zeigt, was solchen Begriffen inzwischen für Null Aussagen sind.
Jeder ist jetzt Bachelor, inflationär wie damit umgegangen wird, ist halt
Damit alle studiert haben, obwohl am Ende es nur eine normale Ausbildung/Weiterbildung ist.
Und man sich dann durch die Lehrpläne arbeiten muss, um zu kapieren, was die Luete eigentlich wissen sollten.....
Ich habe den Staatlich geprüften Informatiker nicht gemacht um mich später Bachelor Professional nennen zu dürfen. Das mit dem Bachelor Professional wurde auch erst später eingeführt als ich die Weiterbildung schon begonnen hatte. Ich hatte "Staatlich geprüfter Techniker/Bachelor Professional" auch mal eine gewisse Zeit in meinem XING Profil stehen. Allerdings wurde ich dann von Bachelor/Master Absolventen angeschrieben das ich mit meinem "Fake Bachelor die Leute blenden würde". Seitdem nutze ich die Bezeichnung Bachelor Professional nicht mehr.
Ich habe vor der Ausbildung zum ITSE 6 Semester auf Diplom (Mikroelektronik) studiert. Habe das Studium aber abgebrochen. Ich wollte dann 2017 mich noch irgendwie weiterbilden. Ich habe dann überlegt ob ich Zertifikate mache, ein Fernstudium beginne oder den Techniker mache. Ich habe mich dann für den Techniker entschieden.
Im Nachhinein betrachtet war das eine dumme Entscheidung. 4 Jahre Abendschule für nichts. Nicht einmal öffentliche Behörden erkennen einen Staatlichen Abschluss an. Berufliche Weiterbildung in Deutschland lohnt sich nicht.
-
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Das Problem scheinen irgendwie die starren Strukturen zu sein. Neben meinem AG akzeptiert ja auch IT.NRW den Staatlichen geprüften Informatiker nicht und verlangt den IHK Operativen Professional.
Zudem habe ich, wie teile meiner Kollegen, nur einen befristeten Arbeitsvertrag (jeweils für 2 Jahre). Ich befürchte wenn ich zu viel verlange oder fordere, wird mein Arbeitsvertrag eh nicht verlängert.
bewirb dich doch einfach mal woanders. Wenn dir eine bessere Stelle angeboten wird... wechseln oder deinem bisherigen AG den neuen Vertrag auf den Tisch legen und sagen du bleibst bei Entfristung + Höhergruppierung + Fachkräftezulage.
-
Im öD herrscht tatsächlich noch in vielen Bereichen eine große Unwissenheit über die Wertigkeit des Fortbildungsabschlusses "staatlich geprüfter Techniker". Besonders an Universitäten, und dort speziell im technischen Bereich, sind höherwertige nicht akademische Berufsabschlüsse häufig ein Fremdwort (genauso wie der DQR).
In den letzten Jahren habe ich allerdings auch Ausschreibungen gesehen mit folgendem Wortlaut:
..."Suchen Ingenieur, oder gleichwertig, wie z. B. staatlich geprüfter Techniker..." und dann TV-L 11, 12 oder einmal sogar 13.
Also scheinbar dringt es langsam durch in den öD das es höhere Fortbildungsabschlüsse in der Technik gibt, und das die Absolventen auch höherwertig eingesetzt werden können. Der s.g.T. als Alternative auf Ing.-Stellen, besonders wenn sich mal wieder kaum ein Ingenieur auf eine TVL-Ausschreibung beworben hat.
-
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Was einmal mehr zeigt, was solchen Begriffen inzwischen für Null Aussagen sind.
Jeder ist jetzt Bachelor, inflationär wie damit umgegangen wird, ist halt
Damit alle studiert haben, obwohl am Ende es nur eine normale Ausbildung/Weiterbildung ist.
Und man sich dann durch die Lehrpläne arbeiten muss, um zu kapieren, was die Luete eigentlich wissen sollten.....
Ich habe den Staatlich geprüften Informatiker nicht gemacht um mich später Bachelor Professional nennen zu dürfen. Das mit dem Bachelor Professional wurde auch erst später eingeführt als ich die Weiterbildung schon begonnen hatte. Ich hatte "Staatlich geprüfter Techniker/Bachelor Professional" auch mal eine gewisse Zeit in meinem XING Profil stehen. Allerdings wurde ich dann von Bachelor/Master Absolventen angeschrieben das ich mit meinem "Fake Bachelor die Leute blenden würde". Seitdem nutze ich die Bezeichnung Bachelor Professional nicht mehr.
Ich habe vor der Ausbildung zum ITSE 6 Semester auf Diplom (Mikroelektronik) studiert. Habe das Studium aber abgebrochen. Ich wollte dann 2017 mich noch irgendwie weiterbilden. Ich habe dann überlegt ob ich Zertifikate mache, ein Fernstudium beginne oder den Techniker mache. Ich habe mich dann für den Techniker entschieden.
Im Nachhinein betrachtet war das eine dumme Entscheidung. 4 Jahre Abendschule für nichts. Nicht einmal öffentliche Behörden erkennen einen Staatlichen Abschluss an. Berufliche Weiterbildung in Deutschland lohnt sich nicht.
Na, so negativ würde ich es nicht sehen.
Normale AG schauen sich durchaus an, welche Aus und Weiterbildung jemand gemacht und und setzen diese dann entsprechend ein, inkl. entsprechender besseren Entlohnung.
und das mit dem bsc war nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen diese Unart alles wie ein Studium zu verkaufen.
Mir sind auch im IT Bereich oft gute Handwerker lieber, als pseudo Studierte.
Denn so wie du fake bsc geschimpft wurdest, kann man über die BSCler auch nur sagen, dass sie „nur“ eine Ausbildung haben und keine Echten Studierte sind.
Also bei uns würdest du wg Weiterbildung pauschal als geeignet für nen eg11 posten angesehen werden.
Der öD ist halt unterschiedlich…
-
Im öD herrscht tatsächlich noch in vielen Bereichen eine große Unwissenheit über die Wertigkeit des Fortbildungsabschlusses "staatlich geprüfter Techniker". Besonders an Universitäten, und dort speziell im technischen Bereich, sind höherwertige nicht akademische Berufsabschlüsse häufig ein Fremdwort (genauso wie der DQR).
In den letzten Jahren habe ich allerdings auch Ausschreibungen gesehen mit folgendem Wortlaut:
..."Suchen Ingenieur, oder gleichwertig, wie z. B. staatlich geprüfter Techniker..." und dann TV-L 11, 12 oder einmal sogar 13.
Also scheinbar dringt es langsam durch in den öD das es höhere Fortbildungsabschlüsse in der Technik gibt, und das die Absolventen auch höherwertig eingesetzt werden können. Der s.g.T. als Alternative auf Ing.-Stellen, besonders wenn sich mal wieder kaum ein Ingenieur auf eine TVL-Ausschreibung beworben hat.
und ich bin grade bei uns dabei, das Spektrum zu erweitern, dass auch Quereinsteiger (also ohne IT Ausbildung), mit entsprechender vita gewissen Posten besetzen.
Erstmal auf 2 Jahre zum schauen obs passt und dann…
ist aber ein harter Kampf gegen den Beamten Kalk…..
-
Im Nachhinein betrachtet war das eine dumme Entscheidung. 4 Jahre Abendschule für nichts. Nicht einmal öffentliche Behörden erkennen einen Staatlichen Abschluss an. Berufliche Weiterbildung in Deutschland lohnt sich nicht.
Natürlich wird der Abschluss anerkannt. Er wird aber nicht einem Bachelor Studium gleichgesetzt wie es von vielen gewünscht und suggeriert wird. Als Angestellter im Bereich IT allerdings kein Problem wie dir schon erläutert wurde.
-
Sry, ich verstehe das Theater nicht. Wenn man sich die Stellenausschreibungen in der IT z.B. bei IT.NRW anschaut, dann steht da klar drin, was gefordert wird. Meist ist das abgeschlossenes Hochschulstudium Bachelor mit IT-Bezug ODER Operative Professional ODER langjährige einschlägige Berufserfahrung in der IT. Da kommst du als IT-Systemelektroniker mit einschlägiger Berufserfahrung locker mit einer E11 unter (kann ich aus eigener Erfahrung sagen!!).
Btw der IT-Systemelektroniker ist auch nicht besser oder schlechter als der Fachinformatiker. Und dein staatlicher geprüfter Informatiker ist zwar auf gleichem Niveau wie der Bachelor (gleichwertig), es ist aber eben keiner (nicht gleichartig). Daher kann der alleine nicht anerkannt werden.
-
Sry, ich verstehe das Theater nicht.
Es gibt kein Theater.
@higlon
Willkommen in meiner Welt. Die Unterschiede beginnen schon in der Bezeichnung des Abschlusses. Du bist ein „Staatl. gep. Informatiker“, ich ein „Staatl. gep. Techniker, FR Informatik“ - beides dasselbe. In manchen Bundesländern braucht es 1 Jahr Berufserfahrung, in wenigen anderen Bundesländern wohl 2 Jahre. Wie sollen das irgendwelche Kalkriesel-Beamte durchdringen?
Hinsichtlich Eingruppierung zwar seit 1. Januar 2021 (TV-L) eigentlich kein Problem mehr, nur dauert es noch etwas bis das auch beim letzten Personalamt angekommen ist und die Stellenausschreibungen entsprechend angepasst sind.
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!
-
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!
Akkreditierung ist natürlich wichtig und sollte man auf jeden Fall beachten, allerdings gilt der Master in Trier ohne Bachelor trotzdem nicht als Hochschulbildung wie im TV definiert. Prüfungsordnung sagt Regelstudienzeit sind 4 Semester und TV setzt 6 voraus. Da ist das nächste Drama vorprogrammiert.
-
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!
Akkreditierung ist natürlich wichtig und sollte man auf jeden Fall beachten, allerdings gilt der Master in Trier ohne Bachelor trotzdem nicht als Hochschulbildung wie im TV definiert. Prüfungsordnung sagt Regelstudienzeit sind 4 Semester und TV setzt 6 voraus. Da ist das nächste Drama vorprogrammiert.
Aber nur weil die Personaler zu dämlich sind, nicht weil der TV mit der aktuellen EGO nicht allen Menschen die IT können, egal woher und warum, es nicht ermöglichen würde 60T€ zu verdienen. Und dafür kann man gute im operative Bereich bekommen.
Im Strategischem IT Bereich, wo es 80T minimum braucht bleibt es schwer.
-
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!
Akkreditierung ist natürlich wichtig und sollte man auf jeden Fall beachten, allerdings gilt der Master in Trier ohne Bachelor trotzdem nicht als Hochschulbildung wie im TV definiert. Prüfungsordnung sagt Regelstudienzeit sind 4 Semester und TV setzt 6 voraus. Da ist das nächste Drama vorprogrammiert.
Diese „Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern“ bezieht sich auf den Bachelor oder Master oder beides in Summe? Bachelor mit gewöhnlichen 180 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und gewöhnliche Master mit 120 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.
-
Aber nur weil die Personaler zu dämlich sind, nicht weil der TV mit der aktuellen EGO nicht allen Menschen die IT können, egal woher und warum, es nicht ermöglichen würde 60T€ zu verdienen. Und dafür kann man gute im operative Bereich bekommen.
Im Strategischem IT Bereich, wo es 80T minimum braucht bleibt es schwer.
Natürlich gibt es Möglichkeiten trotzdem z.B. in die E13 zu kommen. Aber es kann eben auch für Unmut sorgen und setzt Grenzen.
Diese „Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern“ bezieht sich auf den Bachelor oder Master oder beides in Summe? Bachelor mit gewöhnlichen 180 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und gewöhnliche Master mit 120 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Ich finde ja, das Hochschulsystem artet auch immer mehr in Chaos aus. Klar gibt es jede Menge interessante Master, aber was ich wie studieren kann mit Bachelor ohne nochmal 1-2 Semester Vorleistungen zu erbringen ist ein Graus. Oder der Zugang zu einem Studium mit Techniker, der nicht Bundesland übergreifend möglich ist obwohl dieser im Heimatland dazu berechtigt. Natürlich hat man dann ggf. wieder andere Möglichkeiten mit beruflicher Qualifizierung die man regelmäßig erfüllt, aber dann muss man auch wieder für irgendwas zahlen oder erneut eine Prüfung ablegen und ist erstmal nur Gasthörer.
-
Ich finde ja, das Hochschulsystem artet auch immer mehr in Chaos aus.
Und für alles und jedes, was früher eine Ausbildung war, gibt es jetzt nen "Studiengang"
Damit sind dann halt bald 80% der Bürger studierte und keiner kann mehr auf diese schimpfen.
-
Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.
Die meisten "Master Absolventen" in DE dürften über 300 ECTs verfügen. Sei es die Kombi 180 + 120 oder 210 + 90. Ein Masterstudium mit 60 ECTs dürfte wohl eher die Ausnahme bilden.
-
ECTS spielen tariflich aber keine Rolle - soweit ich das übersehe. Im TV-L gibt es eine zeitliche Anforderung, die fehlt beim TVÖD VKA beim Master völlig, da ist ein Master ein Master.
-
Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.
Die meisten "Master Absolventen" in DE dürften über 300 ECTs verfügen. Sei es die Kombi 180 + 120 oder 210 + 90. Ein Masterstudium mit 60 ECTs dürfte wohl eher die Ausnahme bilden.
Um ECTS ging es nicht, sondern nur wie der Wortlaut aus der Entgeltordnung „Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern“ zu verstehen ist. „Mehr als 6 Semester“ für Bachelor oder für Master oder für beides in Summe.
Und ja, die 300er Kombi aus 180 + 120 ist die in DE am häufigsten vertretene.
-
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Da steht aber „Mehr als sechs Semester“, also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine „wiss. Hochschulbildung“ zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)
-
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Da steht aber „Mehr als sechs Semester“, also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine „wiss. Hochschulbildung“ zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)
Die einem tariflich nur was nützt, wenn man eine Stelle findet, die auch entsprechende Tätigkeiten benötigt.
Aber da sind die Kalkriessler plötzlich nicht mehr so genau.
zum Glück….
denn sonst würden diverse Studierte nicht über die EG 10 kommen, weil Studium nicht 100% zur Tätigkeit passt.
-
Stimmt. Wer nicht gerade Arzt ist oder Volljuristen-Zeug macht, braucht wahrscheinlich kaum zwingend eine abgeschlossenes wiss. Hochschulbildung.
-
Was ich meinte ist z.B. ein Physiker, der als Informatiker eingestellt wird dürfte nicht die EG13 bekommen, weil es keine entsprechender Tätigkeit ist.
(ausser man sieht ihn als sB an >:( )
-
Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. „Hauptsache Master/Diplom in irgendwas…“
-
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Da steht aber „Mehr als sechs Semester“, also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine „wiss. Hochschulbildung“ zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)
Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.
-
Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. „Hauptsache Master/Diplom in irgendwas…“
Leider ja. Aber die längerfristige Vertretung kann dann ein Beschäftigter mit Ausbildung eigentlich genauso gut machen, kennt man. In der Zeit fallen halt nur die einfachsten Aufgaben an, wurde mir damals gesagt :D
Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.
Sicher? Die Akkreditierung bezieht sich doch auf die Qualität der Inhalte und Struktur vom Studium. Das ist so wie das sehe einfach eine Weiterbildung mit akademischem Grad, die im Tarifrecht und den Beamtengesetzen nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Finde ich irgendwo aber auch gut, weil warum soll ein Master ohne Bachelor mit 2-5 Semestern direkt über einem Bachelor mit 6 oder mehr Semestern stehen? Wäre genauso falsch und sollte höchstens in Einzelfall beurteilt werden.
-
Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. „Hauptsache Master/Diplom in irgendwas…“
Leider ja. Aber die längerfristige Vertretung kann dann ein Beschäftigter mit Ausbildung eigentlich genauso gut machen, kennt man. In der Zeit fallen halt nur die einfachsten Aufgaben an, wurde mir damals gesagt :D
Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.
Sicher? Die Akkreditierung bezieht sich doch auf die Qualität der Inhalte und Struktur vom Studium. Das ist so wie das sehe einfach eine Weiterbildung mit akademischem Grad, die im Tarifrecht und den Beamtengesetzen nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Finde ich irgendwo aber auch gut, weil warum soll ein Master ohne Bachelor mit 2-5 Semestern direkt über einem Bachelor mit 6 oder mehr Semestern stehen? Wäre genauso falsch und sollte höchstens in Einzelfall beurteilt werden.
Mithilfe der Akkreditierung wird ein Standard sichergestellt. Diese Zertifizierung wird m.E versagt, wenn innerhalb der Zulassungs- und Prüfungsordnung ermöglicht wird, mit weniger als 300 ETCS einen Master zu verleihen.
-
Siehe hier Punkt 1.2:
https://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf
Es geht also auch ohne 300 ECTS, Stichwort „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten“.
-
Siehe hier Punkt 1.2:
https://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf
Es geht also auch ohne 300 ECTS, Stichwort „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten“.
Und diese werden dann in ECTS Äquivalente umgerechnet.
-
Wohl nicht immer, im verlinkten Dokument ist an der bezeichneten Fundstelle zu lesen:
In den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang sind die fachlich-inhaltlichen
Anforderungen zu definieren, die von einem Bewerber erwartet werden. Zu Masterstu-
diengängen können auch Bewerber zugelassen werden, die aufgrund der ECTS-Zahl aus
dem Bachelorstudium in der Summe nicht 300 ECTS-Punkte erreichen. Voraussetzung
ist der Nachweis der nach den Zugangsvoraussetzungen vorgesehenen Qualifikation,
der erbracht werden kann durch
• Prüfung (im Einzelnen durch die Hochschule zu regeln)
In diesem Fall erwirbt der Studierende mit Erreichen des Masterabschlusses keine
300 ECTS-Punkte.
-
Wohl nicht immer, im verlinkten Dokument ist an der bezeichneten Fundstelle zu lesen:
In den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang sind die fachlich-inhaltlichen
Anforderungen zu definieren, die von einem Bewerber erwartet werden. Zu Masterstu-
diengängen können auch Bewerber zugelassen werden, die aufgrund der ECTS-Zahl aus
dem Bachelorstudium in der Summe nicht 300 ECTS-Punkte erreichen. Voraussetzung
ist der Nachweis der nach den Zugangsvoraussetzungen vorgesehenen Qualifikation,
der erbracht werden kann durch
• Prüfung (im Einzelnen durch die Hochschule zu regeln)
In diesem Fall erwirbt der Studierende mit Erreichen des Masterabschlusses keine
300 ECTS-Punkte.
Ja und diese Qualifikation müssen dann geeigneten ECTS Äquivalenten entsprechen. Eventuell werden die formal nicht umgerechnet. Es wird aber nicht passieren, dann man mit einer eintägigen Schulung sich ein Semester mit 30ETCS ersparen kann.
-
Genau, in dieser Alternative von Dreien werden die Leistungen nicht an-/umgerechnet, sondern man legt eine Prüfung ab, deren Ausgestaltung der Hochschule obliegt und die ein entsprechendes Qualifikationsniveau nachweisen soll. Auf welchem Wege dieses erworben worden ist, spielt bei dieser Alternative hingegen keine Rolle.
-
Genau und diese Hochschule muss diese Regularien im Rahmen der Akkreditierung vorlegen. Sind die Regularien hinsichtlich Anerkennung anderer Qualifikationen zu "soft", so wird diese verwehrt.
-
Das ist korrekt. Es hat aber keinen Bezug zu meinen Einwendungen gegen Deine Beiträge. Du hast geschrieben, Anrechnungen würden in ECTS umgerechnet. Dem entgegnete ich, dies sei nicht immer der Fall. Du hast geschrieben, man könne nicht mit einer eintägigen Schulung sich ein Semester mit 30ETCS ersparen. Dem entgegnete ich, indem ich auf die explizit genannte Möglichkeit der Prüfung eines entsprechenden Qualifikationsniveaus durch die Hochschule verwies. Da dabei nur das Qualifikationsniveau des Prüflings geprüft wird und nicht, wie er dieses erworben hat, kann er sich das in 10 Jahren auf der Abendschule, durch Youtube-Videos, durch intensive Meditation über den Standardwerken, durch eine vulkanische Gedankenverschmelzung oder auf beliebige andere Art und Weise angeeignet haben. Der Weg der Aneignung des Qualifikationsniveaus ist irrelevant.