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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: maxlll am 10.06.2022 18:03
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hallo zusammen
ich bin seit April 22 in der S7/6. Wenn ich jetzt eine neue Stelle, die in S8b ausgeschrieben ist, antrete, in welche Erfahrung stufe komme ich.
Es ist die selbe Firma
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Im Bereich TVöD erfolgen Höhergruppierungen stufengleich. Du behältst also deine Stufe.
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Danke
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Da die Stelle, die auf die ich mich beworben hab erstmal auf 12 Monate befristet ist, will mich der Arbeitgeber in der S7 lassen und mir die Differenz zu 8B erstatten.
Er will mich nicht höher stufen, da die Stelle erstmal nur 1 Jahr gültig ist, und der AG mich dann nicht mehr zurückstufen kann, wenn die Stelle nach einen Jahr wegfällt.
Kann der AG das so machen
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Es ist eine gängige Praxis. Die Argumentation geht dahin, dass bei einer befristeten Stelle ja auch die Tätigkeiten nur befristet übertragen werden.
Ja, der Arbeitgeber kann das machen. Dir entstehen auch keinerlei Nachteile dadurch. Weder finanziell, noch in der Stufenlaufzeit.
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Es ist eine gängige Praxis. Die Argumentation geht dahin, dass bei einer befristeten Stelle ja auch die Tätigkeiten nur befristet übertragen werden.
Ja, der Arbeitgeber kann das machen. Dir entstehen auch keinerlei Nachteile dadurch. Weder finanziell, noch in der Stufenlaufzeit.
Sollte nach einem Jahr eine Höhergruppierung stattfinden, wird dann auch in der neuen Entgeltgruppe die bisherige Stufenlaufzeit mitgenommen? Ist das wirklich so?
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Ja, wenn direkt im Anschluß an die nur vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit diese nicht nur vorübergehend übertragen wird, wirst Du hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt, siehe Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4, 4a und 4a.1.
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Danke dir