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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: nined am 14.06.2022 13:16
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30Tage Urlaub/Jahr + 5 Tage Urlaub aufgrund v Schwerbehinderung
5 Tage Resturlaub aus 2021
In Summe 40 Urlaubstage für 2022
Anstellung zum 31.12.2022 gekündigt
1.1. - 31.7. 5 Tage/Woche
1.8. - 31.12. 3 Tage /Woche
Was passiert mit dem Urlaub bei Wechsel auf 3 Tage Woche? Wird anteilig gekürzt?
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Für 2022 normaler Urlaubsanspruch 25 Tage Urlaubsanspruch.
Urlaub wegen Schwerbehinderung ergibt 4,166 Tage. Der Urlaub aus 2021 (soweit noch nicht verfallen) bleibt im ursprüngliche Umfang erhalten.
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Für 2022 normaler Urlaubsanspruch 25 Tage Urlaubsanspruch.
Urlaub wegen Schwerbehinderung ergibt 4,166 Tage. Der Urlaub aus 2021 (soweit noch nicht verfallen) bleibt im ursprüngliche Umfang erhalten.
Ab dem Zeitpunkt des Wechsels in die Dreitagewoche wird das Gesamtkontingent im entsprechenden Verhältnis gekürzt, auch der Anspruch aus 2021.
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Diese Auffassung ist inzwischen überholt. Es gibt aber Arbeitgeber die solche Entwicklungen in der Rechtssprechung ignorieren.
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Diese Auffassung ist inzwischen überholt. Es gibt aber Arbeitgeber die solche Entwicklungen in der Rechtssprechung ignorieren.
Rechtsgrundlage/Urteil? Sonst bleibt es weiterhin eine unbegründete Meinung.
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Jeder beliebige Kommentar zum BUrlG oder TV-L der nicht total veralter ist. Siehe z.B. BAG Entscheidung vom 10.2.2015, AZ 9 AzR 53/14 (F)
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Jeder beliebige Kommentar zum BUrlG oder TV-L der nicht total veralter ist. Siehe z.B. BAG Entscheidung vom 10.2.2015, AZ 9 AzR 53/14 (F)
Zusätzlich zu den überholten Arbeitgebermeinungen gibt es leider immer noch genügend Mitarbeiter, die es mit sich machen lassen und nicht klagen...
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Jeder beliebige Kommentar zum BUrlG oder TV-L der nicht total veralter ist. Siehe z.B. BAG Entscheidung vom 10.2.2015, AZ 9 AzR 53/14 (F)
@Lars73: Du fehlst.