Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gramusel am 15.06.2022 07:23
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Moin liebes Forum,
mein AG schreibt auf meinen Antrag hin, dass "Die Dienststelle mit dem Personalrat keine Dienstvereinbarung über die Verkürzung bzw. Hemmung der Stufenlaufzeit getroffen hat, da eine Messbarkeit von Leistungen äußerst problematisch ist und häufig zu sehr großen Unzufriedenheiten unter den Beschäftigten führt".
Sprich, mein Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung würde abgelehnt unabhängig von der erbrachten Leistung etc.
Kann der AG so verfahren?
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Ja. Es ist eine Kann-Regelung. Du kannst dir einen Arbeitgeber suchen der dir das gewünschte Gehalt zahlt.
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Moin liebes Forum,
mein AG schreibt auf meinen Antrag hin, dass "Die Dienststelle mit dem Personalrat keine Dienstvereinbarung über die Verkürzung bzw. Hemmung der Stufenlaufzeit getroffen hat, da eine Messbarkeit von Leistungen äußerst problematisch ist und häufig zu sehr großen Unzufriedenheiten unter den Beschäftigten führt".
Sprich, mein Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung würde abgelehnt unabhängig von der erbrachten Leistung etc.
Kann der AG so verfahren?
Er muss sogar, da er eben keine Leistung erfasst, kann er sie auch tariflich nicht bewerten.
Wäre ja sonst Nasenfaktor.
Such dir einen AG, der andere Möglichkeiten zur leistungsgerechen Entlohnung hat.
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Danke für eure schnellen Antworten. :)