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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Zinc am 15.06.2022 14:55
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Hallo Leute,
bei uns gibt es seit kurzem eine neue Dienstvereinbarung. Diese wurde zwischen Personalrat und Geschäftsleitung/ Präsidenten verabschiedet. Der Inhalt der Dienstvereinbarung wird bei uns nur zum Teil umgesetzt, weil unser Abteilungsleiter meint, dass dies auch so ausreichend wäre.
Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.
Nun ist diese eigene Ausgestaltung des Abteilungsleiters von der Geschäftsleitung auch so abgesegnet wurden, da dieser das ja "fachlich" eingeschätzt habe.
Hier war dann die Idee, zwei Tage Home-Office zu beantragen und wenn diese durch den Abteilungsleiter abgelehnt werden, den Antrag weiter an den Präsidenten zu leiten mit Verweis auf die Dienstvereinbarung.
Jetzt scheint es jedoch so, dass über den Buschfunk zu hören war, dass solch ein Vorgehen, oder auch die rechtliche Prüfung der Umsetzung, eine Kündigung der Dienstvereinbarung durch den Präsidenten zur Folge hätte. Also dann hätte man sozusagen gar keine Möglichkeit mehr auf Home-Office.
Habt ihr hierzu vielleicht ein paar Meinungen, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen? Laut Leitung wäre eine Dienstvereinbarung nur ein "Rahmen", keinesfalls etwas, worauf man sich berufen könne.
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Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.
"Können" heißt doch im Zweifel aber auch, dass der Vorgesetzte nicht zwingend 2 Tage genehmigen muss, oder?
Und nein, eine DV ist kein "Rahmen" im Sinne von "nice to have".
"Dienstvereinbarungen erzeugen für die Dienststelle und die betroffenen Beschäftigten unmittelbare und (ggf.) einklagbare Rechte und Pflichten."
Darauf würde ich die Leitung dezent hinweisen...
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Es hört sich nicht logisch an, dass die Geschäftsleitung bei der Ausarbeitung der DV den 2 Tagen zustimmt und wenn man sie dann nehmen möchte die DV kündigen will.
Eine DV ist im Normalfall für beide Seiten bindend. Wenn es hier nicht so ist, dann wende dich an den Personalrat und lass den bei der Leitung/Präsi nachfragen, was das bedeutet.
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In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.
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Welche Rechtsfolge wurde denn für einen solchen Antrag vereinbart? Welche Einschränkung des Ermessens sieht die Dienstvereinbarung denn vor?
Wenn die DV lediglich vorsieht, daß man zwei Tage HO beantragen kann, ist sie ohne jeden Wert.
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Es hört sich nicht logisch an, dass die Geschäftsleitung bei der Ausarbeitung der DV den 2 Tagen zustimmt und wenn man sie dann nehmen möchte die DV kündigen will.
Eine DV ist im Normalfall für beide Seiten bindend. Wenn es hier nicht so ist, dann wende dich an den Personalrat und lass den bei der Leitung/Präsi nachfragen, was das bedeutet.
Hier geht es eher darum, dass der Präsident keine Lust auf Diskussionen hat. Zuerst ist die genaue Regelung (Wortlaut) zu nennen, damit Aussagen hinsichtlich Anspruch getätigt werden können.
z.B.
Die auszuübenden Tätigkeiten müssen für den Einsatz außerhalb des üblichen (Büro-)Arbeitsplatzes geeignet sein. Dem Home-Office dürfen weder dienstliche Interessen entgegenstehen, noch darf es zu einer Mehrbelastung oder Arbeitsverlagerung zu Lasten anderer Bediensteter der betroffenen Organisationseinheiten kommen. Den Vorgesetzten obliegt es, die Zeiten des HO so zu steuern, dass der ordnungsgemäße Dienstbetrieb der betroffenen Organisationseinheit während der Funktionszeiten gewährleistet ist.
Und wenn so eine ähnliche Regelung beinhaltet ist und der AL belegen kann, dass dies keine Willkür darstellt, dann gibt es keine Diskussion und ich wäre als Präsident auch genervt.
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In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.
Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.
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Wenn die Regelung von Personalrat so abgenickt wurde, dass der Abteilungsleiter die Entscheidungsgewalt hat, dann ist es so hinzunehmen.
Du kannst dich bei Verdacht von Willkür natürlich an den Personalrat wenden und der kann dies dann mit dem Behördenleiter besprechen.
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In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.
Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.
Wenn es einen Uneingeschränkten Anspruch auf 2 Tage laut DV gibt, dann ist es einklagbar.
Wird es aber so nicht geben, da idR immer ein sofern die dienstliche Belange es zulassen dort drin stehen wird.
In ND haben wir aufgrund der 81er Vereinbarung einen 30% Anspruch auf HO, der auch sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Wenn also ein AL weniger genehmigt, dann muss er es begründen können,
wenn er es kann, dann kann man nichts machen; ansonsten muss der PR dann entsprechend eingreifen.
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In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.
Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.
Wenn es einen Uneingeschränkten Anspruch auf 2 Tage laut DV gibt, dann ist es einklagbar.
Wird es aber so nicht geben, da idR immer ein sofern die dienstliche Belange es zulassen dort drin stehen wird.
In ND haben wir aufgrund der 81er Vereinbarung einen 30% Anspruch auf HO, der auch sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Wenn also ein AL weniger genehmigt, dann muss er es begründen können,
wenn er es kann, dann kann man nichts machen; ansonsten muss der PR dann entsprechend eingreifen.
Es gab leider nie eine offizielle Begründung, nur eine Anweisung seitens des Abteilungsleiters. Daraufhin wurde dann der PR erneut tätig, der ja im Vorfeld diese Dienstvereinbarung mit verabschiedet hat, und hat um ein Aufklärungsgespräch mit der Geschäftsleitung gebeten. In eben diesem Gespräch wurde sinngemäß gesagt, man würde sich auf die fachliche Einschätzung des Abteilungsleiters (der als Home-Office-Gegner bekannt ist) verlassen und man solle doch froh sein, dass man einen Tag nutzen könne. So eine Dienstvereinbarung sei ja nur ein Rahmen. Weiterhin hat man darauf hingewiesen, dass man so eine Dienstvereinbarung auch kündigen kann und dann gibt es wieder 5 Präsenztage.
Insofern bringt es mir ja jetzt als Mitarbeiter nichts mehr, mich an den PR zu wenden.
Die Geschäftsleitung hat gar keinen richtigen Plan, wie unsere Arbeit überhaupt konkret aussieht und verlässt sich deshalb auf den Abteilungsleiter. Denen allen geht das ganze Home-Office Thema auch sicherlich auf die Eier, weil die keinen Bezug dazu haben und es auch nicht nutzen.
Unsere übertragenen Aufgaben wurden in den letzten beiden Jahren sachgemäß und reibungslos erfüllt und das mit 50 Prozent Home-Office Nutzung. Ich wüsste nicht, wie man nun schlüssig argumentiert, dass wir bei 2 Tagen pro Woche, was ja weniger als 50 Prozent sind, plötzlich keine sachgemäße Ausführung unserer Arbeit mehr gewährleisten kann.
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Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)
Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.
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Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)
Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.
Bei uns gibt es nur diese DV, aus der der Anspruch hervorgeht. Die ganzen Entscheidungsträger bei uns sind alt und leben in den Anfängen der 2000er Jahre. "Wir mussten noch mit Schreibmaschinen schreiben und hatten Disketten." Die erkennen nicht das Potential, nicht mal nach über 2 Jahren Erprobung. Das ist einfach frustrierend, wenn man quasi daneben steht und zusehen muss, wie so ein Wandel verschlafen wird.
Naja mal sehen, vielleicht wird ja der PR doch nochmal tätig und hat irgendwas in der Hinterhand. Danke für eure Antworten!
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Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)
Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.
Bei uns gibt es nur diese DV, aus der der Anspruch hervorgeht. Die ganzen Entscheidungsträger bei uns sind alt und leben in den Anfängen der 2000er Jahre. "Wir mussten noch mit Schreibmaschinen schreiben und hatten Disketten." Die erkennen nicht das Potential, nicht mal nach über 2 Jahren Erprobung. Das ist einfach frustrierend, wenn man quasi daneben steht und zusehen muss, wie so ein Wandel verschlafen wird.
Naja mal sehen, vielleicht wird ja der PR doch nochmal tätig und hat irgendwas in der Hinterhand. Danke für eure Antworten!
Du hast geschrieben man kann 2 Tage HO machen, Anspruch sieht anders aus. Das was du Vorgetragen hast ist, dass die DV eine Höchstgrenze an HO Tage definiert, aber nicht was euer minimal Anspruch ist.
Bei uns im Hause gibt es Al, die alle MA beliebige viele Tage HO zugestehen, da man sich permanent per ViKo austauscht und andere, die kaum HO bewilligen wollen.
So what: Es gibt gute, schlechte, moderne, verkrustete ... Chefs thats live folks.
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Hallo,
Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine frisch vereinbarte DV gleich wieder gekündigt wird.
Aber in der DV ist HO vermutlich unter Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dienstlichen Belangen gestellt und das bietet Interpretationsspielräume, die im Extremfall gerichtlich geklärt werden müssen. Und ein dienstlichen Belang kann nicht sein, dass man HO doof findet.
Andererseits könnte es auch sein, dass Euer Chef mit HO weniger gute Erfahrungen gemacht hat, z.B. weil die Koordination und Absprachn nicht geklappt haben? Bevor ihr eskaliert, vielleicht darüber nachdenken.
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Richtig: Es ist ja auch korrekt, dass der AL/RL zu beurteilen hat wie er seine Leute einsetzt.
Ein wenig Transparenz und Gleichbehandlung kann (muss) man da als PR aber einfordern, auf dem Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Die DV Kündigen: Lächerlich, da es ja offenen Krieg gegen den Mitarbeiterstamm bedeutet, insbesondere weil wenn die sagen: Man kann froh sein den einen Tag.... dann muss man klar Kontern: IHR dürft froh sein, dass wir HO gemacht haben und ihr Strom Gas Wasser sparen durftet.
Bei der nächsten Pandemiewelle werden alle ins Büro kommen und ihr könnt zusehen wir ihr da Arbeitsschutzmassnahmen umsetzt (oder die hälfte der Belegschaft bezahlt und ohne Tätig zu sein wieder nach Hause gehen, da zweier/dreierbüro nicht erlaubt sind)
Und wie gesagt: Der PR kann ja auch plötzlich Arbeitsschutzverordnungen, Datenschutz und anderen Mitbestimmungs blabla bis zum Excess herauskitzeln.
Bis hin zur Untersagung der Nutzung von Software.
Beispiel:
Einstellungen von Tarifbeschäftigten, Umsetzungen etc. wird nur noch zugestimmt, wenn eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung inkl. aller Arbeitsvorgängen und deren tariflichen Rechtsmeinung dazu vom AG vorliegen.
Denn ohne die liegen dem PR ja nicht alle Informationen zur Mitbestimmung vor und man kann nicht entscheiden.
Diese Unterlagen werden natürlich zum Fristende vorgelegt, so dass der AG halt nicht Einstellen kann wie er es wollte.
Und wenn sie dann überraschend doch vorgelegt werden, dann wird alles Kleinteilig und in Salamietaktik angezweifelt oder zur Klärung ein Termin einberaumt.
Alles nur aufschwiebendes blabla, aber wie du mir so ich dir.
Da kann dann plötzlich ein Abteilungsleiter von der Herresleitung aufgefordert werden, seine Gründe darzulegen, oder über seinen Kopfhinweg HO genehmigt werden.
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Richtig: Es ist ja auch korrekt, dass der AL/RL zu beurteilen hat wie er seine Leute einsetzt.
Ein wenig Transparenz und Gleichbehandlung kann (muss) man da als PR aber einfordern, auf dem Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Die DV Kündigen: Lächerlich, da es ja offenen Krieg gegen den Mitarbeiterstamm bedeutet, insbesondere weil wenn die sagen: Man kann froh sein den einen Tag.... dann muss man klar Kontern: IHR dürft froh sein, dass wir HO gemacht haben und ihr Strom Gas Wasser sparen durftet.
Bei der nächsten Pandemiewelle werden alle ins Büro kommen und ihr könnt zusehen wir ihr da Arbeitsschutzmassnahmen umsetzt (oder die hälfte der Belegschaft bezahlt und ohne Tätig zu sein wieder nach Hause gehen, da zweier/dreierbüro nicht erlaubt sind)
Und wie gesagt: Der PR kann ja auch plötzlich Arbeitsschutzverordnungen, Datenschutz und anderen Mitbestimmungs blabla bis zum Excess herauskitzeln.
Bis hin zur Untersagung der Nutzung von Software.
Beispiel:
Einstellungen von Tarifbeschäftigten, Umsetzungen etc. wird nur noch zugestimmt, wenn eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung inkl. aller Arbeitsvorgängen und deren tariflichen Rechtsmeinung dazu vom AG vorliegen.
Denn ohne die liegen dem PR ja nicht alle Informationen zur Mitbestimmung vor und man kann nicht entscheiden.
Diese Unterlagen werden natürlich zum Fristende vorgelegt, so dass der AG halt nicht Einstellen kann wie er es wollte.
Und wenn sie dann überraschend doch vorgelegt werden, dann wird alles Kleinteilig und in Salamietaktik angezweifelt oder zur Klärung ein Termin einberaumt.
Alles nur aufschwiebendes blabla, aber wie du mir so ich dir.
Da kann dann plötzlich ein Abteilungsleiter von der Herresleitung aufgefordert werden, seine Gründe darzulegen, oder über seinen Kopfhinweg HO genehmigt werden.
In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
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Eventuell würde es langfristig auch helfen, sich das, was man möchte und nicht bekommt, woanders zu suchen und beim Abgang ruhig zu sagen, wieso man den Arbeitgeber wechselt.
Als ITler könnte ich wahrscheinlich schon nächste Woche irgendwo anders anfangen mit 100% Homeoffice. Da ich aber ganz gerne mag, was ich tue und meine Behörde für die nach Corona Zeit eine DV rausgelassen hat, die bis zu 100% HO problemlos ermöglicht, sofern die Tätigkeiten es zulassen, sehe ich hier keinen Grund zum Wechsel.
Wäre es aber so wie bei dir gelaufen und Chefchefchef wäre angekommen und hätte stolz verkündet "So Kinners, jetzt ist Pandemie vorbei, geht wieder zu 80% ins Büro, weil ist ja viel besser", hätte ich mindestens mal meinen Marktwert gecheckt. ;D
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In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.
Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)
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In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.
Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)
Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
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In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.
Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)
Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
Ja, Beamtenleid.
Wir reden von Angestellte, die die Macht über ihr Leben haben.
Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.
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Ich denke die werden doch beurteilt. Die kriegen nur keine Beurteilung.
Ich frage mich, wozu man eine DV abschließt, die lediglich festlegt, man könne zwei Tage HO beantragen. Das kann ich auch ohne DV. Wo ist der Mehrwert einer solchen DV?
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In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.
Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)
Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
Ja, Beamtenleid.
Wir reden von Angestellte, die die Macht über ihr Leben haben.
Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.
Im Landesdienst erfolgt in vielen Behörden auch eine Beurteilung der Tarifbeschäftigten, damit interne Verfahren auch gemischt durchgeführt werden können.
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Ich denke die werden doch beurteilt. Die kriegen nur keine Beurteilung.
Ich frage mich, wozu man eine DV abschließt, die lediglich festlegt, man könne zwei Tage HO beantragen. Das kann ich auch ohne DV. Wo ist der Mehrwert einer solchen DV?
Vielleicht wollte man die Rahmenbedingungen (Voraussetzung, Arbeitsplatzausgestaltung, Beantragungsverfahren) ausgestalten oder die Zahl nach oben deckeln, damit man dies von der Telearbeit abgrenzt. Eine DV besteht nicht nur aus der Anzahl an Tagen.
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Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
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Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
Nein weil man damit ausschließt, dass drei, vier etc. Tage möglich sind.
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In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.
Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)
Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
Ja, Beamtenleid.
Wir reden von Angestellte, die die Macht über ihr Leben haben.
Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.
Im Landesdienst erfolgt in vielen Behörden auch eine Beurteilung der Tarifbeschäftigten, damit interne Verfahren auch gemischt durchgeführt werden können.
Im Land ND mWn idR nicht. Daher wird in ND auch keine Stufenverkürzung gemacht.
Davon ab: Trotzdem ist ein TBler nicht von einer Beurteilung abhängig einen höherwertigen Job zu ergattern.
Außer wenn er nicht einen AG / Behörden wechseln machen will.
Und der NEIN Sager ist ja der PR und nicht der Angestellte.
Und ungerechtfertigte, schlechte Beurteilungen, sind genau dann das, was der Vorgesetzte erhält: MA die nicht performen und er mit seiner Abteilung im Rückstand gerät und ihm schlechte Beurteilungen drohen, da seitens des PR dieser Umstand der Führungsebene kundgetan wird.
Und wo das nicht passiert, da wird halt sowieso gemauschelt und ....
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Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
Nein weil man damit ausschließt, dass drei, vier etc. Tage möglich sind.
Das schließt man damit nicht aus. Das schlösse man nur dann aus, wenn man vereinbarte, man könne nicht mehr als zwei Tage beantragen. Soweit die DV auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, befinden wir uns im Arbeitsrecht, es ist also erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, im Gegensatz zum Verwaltungsrecht, wo verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
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Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
womit ausgeschlossen wird, dass man 3-5 beantragen kann. Ob das überflüssig ist sei dahingestellt.
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Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
womit ausgeschlossen wird, dass man 3-5 beantragen kann. Ob das überflüssig ist sei dahingestellt.
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
Nein weil man damit ausschließt, dass drei, vier etc. Tage möglich sind.
Das schließt man damit nicht aus. Das schlösse man nur dann aus, wenn man vereinbarte, man könne nicht mehr als zwei Tage beantragen. Soweit die DV auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, befinden wir uns im Arbeitsrecht, es ist also erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, im Gegensatz zum Verwaltungsrecht, wo verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
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Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.
In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?
Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.
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Wobei bei denen, die in den letzte 2 Jahren 70 oder mehr Prozent im HO waren, es dem AG schwerer fallen dürfte eine nicht mehr vorhandene betriebliche Umsetzbarkeit als Argument vorzubringen, um 2 Tage HO zu verwehren.
In ND gibt es einen 30% Rechtsanspruch.
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Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.
In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?
Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.
Ich glaube, du hast etwas am Thema vorbeigelesen. Es geht ja gerade darum, dass 2 Tage ohne Probleme in unserem Bereich machbar sind und hierfür jetzt auch ein Anspruch laut DV besteht. Im Vorfeld wurden sogar 2 1/2 Tage umgesetzt. Einzig und alleine der AL sagt nun, dass es nicht umsetzbar wäre, ohne hierfür den Mitarbeitern Gründe zu nennen.
Was hat das also mit Neid zu tun?
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Wo kommt denn auf einmal dieser Anspruch her? Der Sachverhalt war wie folgt geschildert:
Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden.
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Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.
In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?
Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.
Ich glaube, du hast etwas am Thema vorbeigelesen. Es geht ja gerade darum, dass 2 Tage ohne Probleme in unserem Bereich machbar sind und hierfür jetzt auch ein Anspruch laut DV besteht. Im Vorfeld wurden sogar 2 1/2 Tage umgesetzt. Einzig und alleine der AL sagt nun, dass es nicht umsetzbar wäre, ohne hierfür den Mitarbeitern Gründe zu nennen.
Was hat das also mit Neid zu tun?
Kein Anspruch! Da hast du etwas an der DV vorbeigelesen. sondern es wird die Möglichkeit eröffnet bis zu zwei Tage nehmen zu können.
Oder steht da was von:dem MA stehen x Tage HO im Zeitraum von y Tage zu?
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Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.
In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?
Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.
Ich glaube, du hast etwas am Thema vorbeigelesen. Es geht ja gerade darum, dass 2 Tage ohne Probleme in unserem Bereich machbar sind und hierfür jetzt auch ein Anspruch laut DV besteht. Im Vorfeld wurden sogar 2 1/2 Tage umgesetzt. Einzig und alleine der AL sagt nun, dass es nicht umsetzbar wäre, ohne hierfür den Mitarbeitern Gründe zu nennen.
Was hat das also mit Neid zu tun?
Kein Anspruch! Da hast du etwas an der DV vorbeigelesen. sondern es wird die Möglichkeit eröffnet bis zu zwei Tage nehmen zu können.
Oder steht da was von:dem MA stehen x Tage HO im Zeitraum von y Tage zu?
Nee hast Recht, da steht nichts von Anspruch. Also zumindest glaube ich das. Hier der genaue Wortlaut:
"...kann im Umfang von insgesamt bis zu zwei Arbeitstagen pro Woche bewilligt werden. Es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht an 3 Arbeitstagen in der Woche."
Dann habe ich das falsch formuliert.
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Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.
In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?
Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.
Ich glaube, du hast etwas am Thema vorbeigelesen. Es geht ja gerade darum, dass 2 Tage ohne Probleme in unserem Bereich machbar sind und hierfür jetzt auch ein Anspruch laut DV besteht. Im Vorfeld wurden sogar 2 1/2 Tage umgesetzt. Einzig und alleine der AL sagt nun, dass es nicht umsetzbar wäre, ohne hierfür den Mitarbeitern Gründe zu nennen.
Was hat das also mit Neid zu tun?
Kein Anspruch! Da hast du etwas an der DV vorbeigelesen. sondern es wird die Möglichkeit eröffnet bis zu zwei Tage nehmen zu können.
Oder steht da was von:dem MA stehen x Tage HO im Zeitraum von y Tage zu?
Nee hast Recht, da steht nichts von Anspruch. Also zumindest glaube ich das. Hier der genaue Wortlaut:
"...kann im Umfang von insgesamt bis zu zwei Arbeitstagen pro Woche bewilligt werden. Es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht an 3 Arbeitstagen in der Woche."
Dann habe ich das falsch formuliert.
Das bedeutet doch lediglich, dass du maximal 2 Tage Homeoffice machen darfst, sofern die Entscheidungsträger damit einverstanden sind. Ansonsten gibts eben 0 Tage Homeoffice und du musst 100% vor Ort sein.
Wenn das für dich ein wichtiges Kriterium ist, kannst du dir aber jederzeit woanders einen Job suchen. Angeblich soll das derzeit recht einfach funktionieren.