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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Andreas B am 22.06.2022 18:56
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Moin,
ich bin von EG9a S6 auf EG9b S5 und durch einen Stellenwechsel auf EG10 S4 mit einer Zulage durch die Garantiebeträge von rund 200 Euro. Nun erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 die Höhergruppierung auf EG11.
Diese Info habe ich mit der Zusatzinfo erhalten, das ggf. Rückzahlungen fällig werden. He?
Ich denke doch, das die Höhergruppierung in die EG11 auch den zusätzlichen Betrag berücksichtigt, den ich jetzt mit EG10 bekomme?!
Danke für Tipps.
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Du bist als ab 1.1. aufgrund EGO IT Neu in der EG11 ?
ich bin von EG9a S6 auf EG9b S5 und durch einen Stellenwechsel auf EG10 S4 mit einer Zulage durch die Garantiebeträge von rund 200 Euro.
Du bist in der EG10S4 EGO Altund bekommst jetzt also EG9b S5 plus Garantiebetrag.
Wann fand HG zur EG10 statt?
Nun erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 die Höhergruppierung auf EG11.
Diese Info habe ich mit der Zusatzinfo erhalten, das ggf. Rückzahlungen fällig werden. He?
Wenn du am 1.1. EG10S4 warst bist du jetzt seit dem 1.1.21 in der EG11S4 (4478€)
DAs dürfte mehr als EG9b S5 plus Garantiebetrag sein, also nix mit Rückzahlung.
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Moin,
ich bin 01.09.2020 durch einen Stellenwechsel in die EG10 gekommen. Stufe 4 mit 4402 Euro. (statt ca. 4200)
Und ja, die Stelle wurde neu bewertet aufgrund der Änderung zum 01.01.2021 // EGO Abschitt 11.
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Also keine Rückzahlung bei dir.
Dann steht der Hinweis auf Rückzahlung da pauschal im Schreiben drin, denn es gibt Konstellationen, wo in der Tat eine Rückzahlung fällig wird.
Warum du allerdings 4404€ bekommen hast ist mir unklar, da könnte es Rückzahlung geben, da grösser als 9b plus Garantiebetrag.
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Moin,
sorry - etwas vertan. Grundgehalt 4204 Euro + TV-L / TV-AVH Garantiebetrag / Auffüllbetrag 248 Euro.
Die Frage, wird dieser Auffüllbetrag berücksichtigt?
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Und das hast du ausgezahlt bekommen?
Sorry aber da scheinst du (oder jemand anderes) dich immer noch irgendwie irgendwo vertan zu haben.
Korrekt wäre mMn Grundgehalt EG9bS5 plus Garantiebetrag (180€?)
Also 4178,10 + 180 = 4358,10 anstelle von 4204,82
HG in die EG11S4
Und nein der "Auffüllbetrag" wird bei der HG nicht betrachtet, falls das deine Frage war.
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Ich bin als Techniker 2003 angefangen und in der EG9S eingruppiert gewesen. Damals gab es eine Vergütungszulage - bei mir 145 Euro. Diese wurde berücksichtigt, als ich in die EG9B St. 5 gekommen bin.
Der Garantiebetrag berechnet sich wie folgt:
Entgelt ursprünglich:
EG9a, St. 6 3.895,24 Euro
VG-Zulage 145,99 Euro
gesamt: 4.041,23 Euro (2020)
zzgl. 1,29 % (Tariferhöhung)
4.093,36 Euro
EG9b, St. 5 4.178,10 Euro
Gewinn: 84,74 Euro
Garantie: 180,00 Euro
Differenz: 95,26 Euro
Basisbetrag (neu): 4.273,36 Euro
EG10, St. 4 4.204,82 Euro
Gewinn: -68,54 Euro
Garantie: 180,00 Euro
Gesamtgarantiebetrag: 180,00 + 68,54
248,54 Euro.
Und ja, das wurde mir so ausgezahlt. Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.
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Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.
Da irrst du.
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Ich bin als Techniker 2003 angefangen und in der EG9S eingruppiert gewesen. Damals gab es eine Vergütungszulage - bei mir 145 Euro. Diese wurde berücksichtigt, als ich in die EG9B St. 5 gekommen bin.
Der Garantiebetrag berechnet sich wie folgt:
Entgelt ursprünglich:
EG9a, St. 6 3.895,24 Euro
VG-Zulage 145,99 Euro
gesamt: 4.041,23 Euro (2020)
zzgl. 1,29 % (Tariferhöhung)
4.093,36 Euro
EG9b, St. 5 4.178,10 Euro
Gewinn: 84,74 Euro
Garantie: 180,00 Euro
Differenz: 95,26 Euro
Basisbetrag (neu): 4.273,36 Euro
EG10, St. 4 4.204,82 Euro
Gewinn: -68,54 Euro
Garantie: 180,00 Euro
Gesamtgarantiebetrag: 180,00 + 68,54
248,54 Euro.
Und ja, das wurde mir so ausgezahlt.
Dann bist du also nicht nach Abschnitt11 eingruppiert gewesen? Denn da gab es mWn keine "VG-Zulage"
HG 9as6 zu 9bs5
2020: 3895 +180 wäre korrekt gewesen plus VG Zulage (falls überhaupt statthaft)
als max 4221,23
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Nein, vorher war es EGO II oder so, Techniker.
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Achtung jetzt wird es zwar theoretisch aber,...
Dann warst du nicht antragsberechtigt (nach §29f) und der AG könnte auf die Idee kommen, dass §37 greift, er nicht ab 1.1.21 zahlen muss, sondern erst ab jetzt, weil du ja ab 1.1.21 automatisch nach der neuen EGO Abschnitt 11 eingruppiert bist.
Bzw. Du ohne Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten weiterhin als Techniker in II bist und nix da mit EG10
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Ich warte die Abrechnung ab... Mit der Umsetzung ging eine Änderung meiner Tätigkeit einher, ich bin nicht sicher welche EGO griff/greift. Der Bescheid ist durch, mir macht halt die Info mit Rückforderung stutzig.
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Wie gesagt:
Du hattest ab Umsetzung auf EG10er Tätigkeiten Anspruch auf eg9bs4 4124+180 (wenn dann Abschnitt11) und ab 1.1.21 4478
falls du ab 1.1.21 mehr bekommen hast, werden sie es gegen rechnen. Falls du vor dem 1.1.21 mehr bekommen hast, können sie es nicht mehr zurückfordern.
Der Satz mit Rückforderung dürfte standardmäßig bei allen drin stehen.
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Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.
Da irrst du.
Du scheinst recht zu haben - aber verstehen tue ich es nicht. Beim Wechsel von EG9B St. 5 auf EG10 St 4 hatte ich einen Garantiebetrag - warum nicht, wenn ich von EG10 auf EG11 gruppiert werde?
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Wenn der Höhergruppierungsgewinn geringer ist als der Garantiebetrag, so bekommt man einen Entgelterhöhung in höhe des Garantiebetrages, maximal des "Gewinnes" bei stufengleicher HG.
eg10s4 +180€ kleiner EG11S4 also kein Garantiebetrag
eg9bs5 plus 180 > eg10s4 < EG10s5
als bekommst du eg9bs5 +180 ausgezahlt.
ist doch ganz einfach und logisch.
Der Denkfehler ist, dass du bei der HG von deinem Entgelt inkl. Garantiebetrag ausgehst, was falsch ist.
bei HG gilt nur das Tabellenentgelt
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Meine Denke ist einfach - ich bekomme neue Aufgaben aufgedrückt die höherwertiger sind und möchte entsprechend entlohnt werden. Die Realität ist aber, das unter dem Strich nicht übrig bleibt, außer der Reset meiner Bewährungszeit....
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Warum haswt du dann der Änderung deiner Aufgaben zugestimmt? Dergleichen geht nur in beiderseitigem Einfvernehmen. Der AG hat nur das Direktionsrecht, dir gleichwertige, andere Aufgaben zuzweisen, was also auf die Eingruppierung keine Auswirkung hat. Ändert sich diese, braucht er mindestens dein konkludentes Einverständnis.
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Meine Denke ist einfach - ich bekomme neue Aufgaben aufgedrückt die höherwertiger sind und möchte entsprechend entlohnt werden. Die Realität ist aber, das unter dem Strich nicht übrig bleibt, außer der Reset meiner Bewährungszeit....
Ja, deine Denke ist vielleicht zu einfach gewesen, bzw. du hast dich nicht mit deinem Arbeitsvertrag und dem TV auseinander gesetzt, kommt häufiger vor.
Fakt ist:Du bekommst mehr.
Aufgrund deiner Konstellation zunächst nicht gigantisch viel mehr, später aber dann unendlich viel mehr.
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Meine Denke ist einfach - ich bekomme neue Aufgaben aufgedrückt die höherwertiger sind und möchte entsprechend entlohnt werden. Die Realität ist aber, das unter dem Strich nicht übrig bleibt, außer der Reset meiner Bewährungszeit....
Ja, deine Denke ist vielleicht zu einfach gewesen, bzw. du hast dich nicht mit deinem Arbeitsvertrag und dem TV auseinander gesetzt, kommt häufiger vor.
Fakt ist:Du bekommst mehr.
Aufgrund deiner Konstellation zunächst nicht gigantisch viel mehr, später aber dann unendlich viel mehr.
Ich muss dir "leider" mitteilen, das du dich geirrt hast! Nach Prüfung kommt man zu dem Entschluss, das in meinem Fall der Garantiebetrag ausgezahlt wird!
Man kann ja nicht immer recht haben, meine einfach Denke war allerdings zielführend!
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Meine Denke ist einfach - ich bekomme neue Aufgaben aufgedrückt die höherwertiger sind und möchte entsprechend entlohnt werden. Die Realität ist aber, das unter dem Strich nicht übrig bleibt, außer der Reset meiner Bewährungszeit....
Ja, deine Denke ist vielleicht zu einfach gewesen, bzw. du hast dich nicht mit deinem Arbeitsvertrag und dem TV auseinander gesetzt, kommt häufiger vor.
Fakt ist:Du bekommst mehr.
Aufgrund deiner Konstellation zunächst nicht gigantisch viel mehr, später aber dann unendlich viel mehr.
Ich muss dir "leider" mitteilen, das du dich geirrt hast! Nach Prüfung kommt man zu dem Entschluss, das in meinem Fall der Garantiebetrag ausgezahlt wird!
Man kann ja nicht immer recht haben, meine einfach Denke war allerdings zielführend!
Du bekommst dann jetzt was ausgezahlt? 2x Garantiebetrag?
Und wieso habe ich mich geirrt?
Nur weil dein AG dir etwas auszahlt, auf das du tariflich keinen Anspruch hast?
Nun, da kann man sich freuen, dass sich dein AG zu deinen Gunsten irrt.
Die Qualität der Personaler im öD hat ja auch manchmal Vorteile. Glückwunsch!
Das kommt durchaus häufiger vor