Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sonne87 am 23.06.2022 12:22
-
Hallo zusammen,
Welches Reisekostengesetz gilt denn für mich als Beschäftigte einer Hochschule? Mein AG behauptet, es sei das Landesreisekostengesetz (LRKG). Laut Geltungsbereich gilt dieses aber ausschließlich für Beamt*innen und Richter*innen.
Nach meiner Kenntnis sollte für mich die Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern vom Bundesministerium für Finanzen gelten.
Kann jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
-
Die steuerliche Behandlung hat nichts damit zu tun, was der AG mit dem AN (via DV, PR ... oder Einzelvertraglich ) an Erstattungsregelungen vereinbart.
-
§ 23 Abs. 4 TV-L: "Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden
die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils
gelten, entsprechende Anwendung."