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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DasPastaGut am 26.06.2022 13:53

Titel: Eingruppierung während des berufsbegleitenden Studiums
Beitrag von: DasPastaGut am 26.06.2022 13:53
Hallo,
um den Bedarf an Führungskräften zu decken wird von der Personalabteilung der Vorschlag unterbreitet, die erforderliche Qualifikation nicht mehr nur an das Vorhandensein eines erforderlichen wissenschaftl. Hochschulabschlusses zu knüpfen, sondern darüber hinaus auch die Besetzung durch diejenigen Bewerber zu ermöglichen, welche sich der Bedingung unterwerfen, einen solchen Abschluss, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, berufsbegleitend zu erwerben (Master).
Wenn nun die Besetzung nach dem Zustandekommen einer solchen Vereinbarung zw. AN und AG erfolgt, wie ist der Mitarbeiter dann eingruppiert?
Bsp: MA ist in E11 eingruppiert, Zielposition ist begründet als E14 ausgeschrieben.

Danke
Titel: Antw:Eingruppierung während des berufsbegleitenden Studiums
Beitrag von: WasDennNun am 26.06.2022 14:22
Wenn der AN Tätigkeiten der EG14 übertragen bekommt, aber die Voraussetzung in der Person (hier wiss HS) noch nicht erfüllt, ist er in der darunterliegenden EG eingruppiert (EG13).

Die Ausschreibung sollte aber ein wiss. HS nur als wünschenswert nicht als Voraussetzung fordern.