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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mike Mod am 26.06.2022 14:08
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Sonntagsfrage:
2019 stellte ich Antrag auf Neubewertung/Höhergruppierung meines Arbeitsplatzes.
Dann hatte ich einen schweren Unfall, wurde danach Monate eingegliedert. Nun ist es so, dass ich ein Angebot habe die Abteilung zu wechseln, allerdings ist diese Tätigkeit niedriger eingruppiert.
Was passiert nun mit meiner 2019 beantragten Neubewertung? Wenn sie erfolgreich wäre, würde ich die Differenz bezahlt bekommen, wenn ich versetzt werde?
Wenn ich das Angebot annehme und mein vorheriger Arbeitsplatz höher eingestuft wurde, würde dies bedeuten, dass meine Eingruppierung mit der neuen niedriger bezahlten Stelle nach Versetzung wegfällt und ich die niedrige bekomme??
Schönen Sonntag
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Wenn dein AG sich bzgl. der Bezahlung geirrt hat, dann bekommst du rückwirkend das korrekte Entgelt nachgezahlt, sofern du es auch so eingefordert hast, dass §37 nicht greift.
Es ist keine Neubewertung sondern ein Korrektur der fehlerhaften Rechtsmeinung des AG und ANs.
Man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Wenn du eine neue Stelle und deren Tätigkeiten annimmst, dann bist du auch so eingruppiert und solltest entsprechend bezahlt werden.
Also wenn deine Tätigkeiten EG3 sind bekommst du EG3 wenn sie EG13 sind dann mindestens eg12
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Vielen Dank, Dienststelle ist wahrscheinlich beschränkt, bekam nur Geschwafel zu hören.