Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nerostar am 26.06.2022 17:46
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Hallo!
Vergangenen Monat habe ich zwei Wochen meine normalen Bezüge und 2 Wochen Krankengeld meiner Krankenkasse auf Grund von Überschreitung der 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Zu meinem Verwundern musste ich aber feststellen, dass die Summe vom normalen Entgelt in Kombination mit dem Krankengeld höher war, als mein reguläres Entgeld für einen Monat ohnehin?!
Ist das im öffentlichen Dienst normal oder wurde mein Krankengeld falsch berechnet?
LG
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Das Krankengeld wird für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht anders berechnet als für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Durch starke Entgeltschwankungen z. B. wegen Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit kann es passieren, dass das Krankengeld höher als erwartet ist. Es kann aber auch sein, dass dein Arbeitgeber die Bezügezahlung noch nicht eingestellt hat oder dir bereits den Krankengeldzuschuss gezahlt hat, der bei Besitzstandsfällen (BAT-Altfälle) höher ausfällt.
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Liegt es nicht wohl eher am noch nicht versteuerten Krankengeld?
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Nein, das glaube ich nicht, da das Krankengeld zwar auf der Basis des Bruttogehalts berechnet wird, aber höchstens in Höhe von 90% des Nettogehalts einschließlich anteiliger Einmalzahlungen zusteht.
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Vielleicht einfach weil das anteilig geringere Entgelt damit auch geringer besteuert wird?
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Vielleicht einfach weil das anteilig geringere Entgelt damit auch geringer besteuert wird?
Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm.. Das wird es sein, danke! :)