Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: leo70 am 27.06.2022 15:16
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Hallo in die Runde,
bei mir läuft gerade das BEM. Jetzt ist aus Gesundheitlichen Gründen eine Arbeitsplatzversetzung angedacht. Wenn mir ein Arbeitsplatz mit einer niedrigeren Lohngruppe angeboten wird, behalte ich meine vorherige Lohngruppe, oder wird auch diese reduziert? Mein Schwerbehinderten Beauftragter meinte, das wäre üblich die Lohngruppe zu reduzieren. Ich habe das Vertrauen Ihm gegenüber leider verloren.
leo
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Wenn sich deine Tätigkeiten ändern, kann sich auch die Entgeltgruppe ändern. In die eine wie in die andere Richtung. Allerdings bedürfen eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen deiner Zustimmung.
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Ok, Dankeschön. Ich war der Meinung, dass durch die Arbeit vermutlich ausgelöste Krankheit, eine Stellenplatzversetzung keine Lohnreduzierung mitbringt.
leo
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Ok, Dankeschön. Ich war der Meinung, dass durch die Arbeit vermutlich ausgelöste Krankheit, eine Stellenplatzversetzung keine Lohnreduzierung mitbringt.
leo
Tariflich schon, wenn es eben niedrigwertigere Tätigkeiten sind und man dem Zustimmt als AN.
Im echtem Leben wird da oft keine Lohnreduzierung durchgeführt.
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Ok, Dankeschön. Ich war der Meinung, dass durch die Arbeit vermutlich ausgelöste Krankheit, eine Stellenplatzversetzung keine Lohnreduzierung mitbringt.
leo
Sollte es sich um eine Berufskrankheit handeln, würde die Berufsgenossenschaft ihren Teil dazu leisten, Einkommensverluste auszugleichen.